Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

sb das Aussehen der Mannschaft gut, gesund, die Haltung militärisch und unge­zwungen ist. Bey der Cavallerie. In welchem Zustande sich die Pferde befinden; — ' yh sie vom vorgeschriebenen Schlage und Maße sind, und ob der Hufbeschlag gut ist. i. §. II. lieber beurlaubte Recruten, und über sRemonren. Ob die eingerückten Beurlaubten wahrend der Waffenübung ordentlich gekleidet, aus­gerüstet, bis zur Brauchbarkeit eingeübt, und im Dienste unrenichtet worden sind; — wie viel von den einberufenen Beurlaubten ausgeblieben sind, und ob sich dießfalls ge­hörig verwendet worden ist. Ueber die seit vorjähriger Musterung gestellren Recruten und Remonten ist der Aus­weis beyzubringen. Ob die Recrüten von der vorgeschriebenen Größe und von starkem Körperbaue sind. Bey den Grenadieren: Ob der neue Zuwachs aus vollkommen dazu geeigneten Leuten besteht. Bep der Cavallerie: Ob der Schlag und Zustand der Re,nonten^gu.r ist; •— ob sie nach Vorschrift mit gehöriger Schonung und Methode dreffirt werden. §. III. Bekleidung, Rüstung, Waffen. Ob das Regiment gut gekleidet ist; — von welcher Qualität die zuletzt gefaßten Monturs-Stücke waren; — ob auf de.en Conservation mit Strenge gesehen, und der Mißbrauch in Tragung der Mäntel und Csako's hintan gehalten wird; — ob der Anzug des Mannes rein, nett, und ob die Adjustrrung vorschriftmäßig ist; besonders aber, ob die Montur nicht durch zu engen und zu kurzen Zuschnitt zur Unbequemlichkeit des Mannes und zum Nachtheile des Aerariumö befunden worden ist. Rücksichtlich der Offi eiere: Ob die Uniformirung des Offrciers - Corps vorschriftmäßig ist, und ob eine anständige Nettigkeit darin herrscht. Endlich ist auch hier anzuzeigen. Bey der Infanterie: Ob die Stabs - Officiere, Regiments - und Bataillons - Adjutanten gehörig beritten sind. Bey der Cavallerie. Wie die Officierö - Dienstpferde aussehen ; — ei> die Officiere mit der vorgeschriebenen Anzahl eigener Pferde versehen, und ob bte Stabs - Off:ciere und Rittmeister vollkommen gut beritten sind. Fernir von der Mannschaft. 2n welchem Zustande sich die Rüstung befindet. Die Beschaffenheit der Gewehre, Pistolen und Säbel; — o> keine schadhaft befunden, und ob die Reparatur stets gleich vorgenommen wor­den ist; — ol der Ladstock, das Bayonnett und die Ringe an dem Gewehre fest sind, und ob an demselben nichts vorgenonnnen worden ist, um die schon längst verbannte schädliche Resonanz hervor zu bringen; — Land **. 1 i Von den EIsraier - Rela ti 0 nen. 'W

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