Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

XL IV. H a u p t ft ü ck. ob viele Gewehre im Feuer versagt haben, und ob die Untersuchung geschehen ist; worin die Ursache liegt; — dann wie viel Feuergewehre beym Scheibenschießen und Exercieren im Feuer zersprungen sind. Bey der Cavallerie: Die Beschaffenheit vom Sattel und Zeuge. Die Zäumung nach ihrer ganzen Wesenheit. Ob die Steigbügel gleich, und nach Vorschrift geschnallt sind; — dann ob auf die ordentliche Sattelung und feste Packung nach Vorschrift gehalten wird. §. IV. Einzelne Ablichtung, Scheibenschießen und Schwimmen. Ob die einzelne Abrichtung zweckmäßig, und ob jeder Mann sowohl in den Ge­wehrgriffen ( worunter das hurtige Laden und richtige Anschlägen ein besonderes Augenmerk verdienen), als auch im Marschiren gründlich unterrichtet ist; — dann ob die Glieder und Züge vollkommen gut eingeübt sind. Bey der Cavallerre: Ist über das Säbel - und Lanzen - Exercitinm besonders beyzufügen, ob der Mann alle Hiebe und Sröße geschickt und kräftig zu führen und zu pariren weiß. In Ansehung des Reitens ist anzuzeigen: ob der Sitz gut und in jedem Tempo gleich fest und ruhig ist; — ob der Mann die Zügel gehörig zu führen weiß, und ob er Meister seines Pferdes ist. Endlich ist auch bey jedem Regiments die Anzahl und Beschaffenheit der Reitschulen, wie nicht minder, wie viel Gemeine unter: ganz gute j mittelmäßige > Reiber oder noch schwache I gezählt werden, anzuzeigen, lieber das Scheibenschießen: Ist die vorgeschriebene Tabelle beyzuschließen >, und zu berichten, ob der Mann im Zielen gut abgerichtet ist, und ob er seinen Schuß nach der Verschiedenheit der Distanzen anzutragen weiß. Das etwa besonders dabey Vorgekommene oder Beobachtete ist ebenfalls hier zu be­merken. In Ansehung des Schwimmens: Ist anzuzeigen, ob das Regiment einigen Unterricht darin erhalten hat; — wie solcher verbreitet wird, und wie viel des Schwimmens kundige Leute sich im Re­gimente befinden. $. V. Waffenübungen in größeren Körpern. Der Brigadier bestätigt hier vor Allem, ob er das während der Ezercier-Zeit beym Regimenté (oder Bataillon) geführte Exercier - Journal eingesehen, und sich überzeugt hat, daß die im Regimente vorgeschnebenen Hebungen alle durchgegangen, und bte wichtigsten und vor dem Feinde anwendbarsten Bewegungen vorzüglich geübt worben sind. Hierauf hat derselbe anzuzeigen, ob bas Regiment sowohl tu den Chargirungm, als im Manövriren überhaupt, besonders aber in den vor dem Feinde am meisten vorkemmen- ben Bewegungen Gewandtheit und Präciston beweiset; —­ob die Abtheilungs - Commandanten und die übrigen eingetheilten Chargen in Allem gut unterrichtet sind; —

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