Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
4« XLIV". Hauptstück. Von den Ex e r c i e r - N e l a t i o n e n. XLIV. Hruptstück. Von den Exercier - Relationen und Militär - Dienstbüchern» DerfaffungSart der Exercier» Relation. Hlth. am 11. 997flr$ 777. » » 9 Mürz 781. * » 3o.Jipr. 788.D >3-7. * * i4. Jlpr. 811. G aSyi. ■* » 4. A u g. 8; 9 . A. Bon den Ere rei e r-Relation en. §. 12880. Brigadiers haben während der Waffenübung nicht allein auf den Geist der Krieger und auf ihre Ausbildung hinzuwirken, sondern auch auf die Conservation undWnth- schaft ihrer Montur, Lcderwerks-Sorten, Bewaffnung und der übrigen Ausrüstungs - Artikel zu sehen. Z. 12881. Auf welche Art dieselben daher nach geendigter Waffenübung die Relation zu ei* statten haben, dieses gibt dre nachfolgende Instruction umständlich zu entnehmen. Relation über das N. N. Regiment (oder Bataillon) für das Jahr *3 . . . Laut hoher Verordnung <Mo. . . . wurden zu der dießjährigen, auf . . . Wocherr bestimmten Waffenübung . . . Mann vom Urlaube einberufen, um jede Compagnie des Regiments (oder Bataillons) auf . . . Gemeine zu bringen. Das Regiment hat in Gemäßheit dieser Verordnung am . . . die enge Concentrirung (oder das Lager) bey . . » bezogen, und am . . . mit den Waffenübungen den Anfang gemacht. Die Musterung ist am . . . abgehalten worden. Den . . . wurden die W.rffenubungen beschlossen, und die Compagnien rückterr am . . . in ihre vorigen Quartiere wieder ab. Der Trchppenstand und die Dislocanon während der Exercier-Zeit sind in der Anlage enthalten. lieber die Gewandtheit und Bildung des Regiments (oder des Bataillons), dann dessen innere Verfassung und Dienstordnung kann ich nun sowohl nach den Resultaten der dicß- jährigen Waffenübung, als nach meinen früheren Besichtigungen und nach sonst erlangter Ueberzeugung Nachstehendes pfllchrmäßig berichten. I. Aenßerer Zustand der Truppe, Beschaffenheit der Montur, Rüstung und Waffen. Einzelne Abrichtung und Gewandtheit im ganzen Körper. §. I. Aeußerer Zustand und Haltung. Hier ist vor Allem anzugeben, was von dem physischen Zustande der Mannschaft zit wissen nöthig ist, nähmlich: Ob Große und Schlag der Vorschrift entsprechen; ob das Regiment seit letzter Musterung darin zu- oder abgenommen hat; — SBorauf Öet a5rigaiieir 6eg SBöffcnä&ungen ju fe&en &at;