Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
welche dem Stampel nach dem Werthe des Gegenstandes unterliegen, ist der klassenmäßige Stämpel bloß nach demjenigen Betrage, welcher dem von dem Gebrauche des Stämpels nicht befreyten Erben zufällt. tz. 12975. Zur Belehrung aller Zweifel und Anstände, welche hierüber eintreten können, werden die Gattungen der Schriften, für welche der bisherige Stä'mpel beybehalten ist, folgender Maßen specisicirt: Zur ersten Classe, nähmlich zu dem Stämpel von drey Kreuzern, gehören: a) Alle Anbringen und Satzschriften, zur ordentlich rechtlichen Procedur. b) Abschriften der Urkunden, die nicht vidimirt sind. c) Auszüge aus den Protokollen über die mündlich aufgenommenen Klagen. d) Abschriften des Zustellungsschreibens. e) Appellations - Anmeldungen. f) Appellations - Beschwerden. g) Appellations - Einreden. h) Beantwortung des Aufgeforderten über die ihm angeschuldete Benehmung. i) Gutachten oder Befinden von Kunstverständigen, wenn es der Partey in Abschrift ausgefolget wird. k) Berichte der Gerichtsdiener über die vorgenommene Pfändung, wenn sie den Parteyen in Abschrift ausgefolget werden. l) Beweggründe eines Urkheiles, wenn sie der Partey verabfolgt werden. m) Beweisschriften. n) Baurisse und Plane, die bey Aufforderung zum vorhabenden Saue eingelegt werden. o) Erpeditionen und alle Schriften, welche bey einer Concurs-Verhandlung laufen, sie mögen den Verwalter des Vermögens, den Vertreter der Concurs»Massen, oder die Gläubige^ betreffen; sie mögen Urtheile oder sonst richterliche Anordnungen und Verfügungen enthalten, folglich auch die im Concurs-Falle vorkommenden Schätzungen, Inventuren, Feilbiethungen rc. p) Expeditionen und Decrete, womit von einer Gerichtsstelle das auf eine rechtliche Angelegenheit Bezug habende Gesuch einer Partey abgeschlagen wird. q) Klagen, aus was immer für einem Klagrechre sie bestehen. r) Bemängelungen und darüber erfolgende Erläuterungen, wenn sie in einer Rechtssache die Stelle der Satzschriften vertreten. s) Nullitäts - Beschwerden. t) Protokolle über aufgenommene mündliche Klagen, mündlich verhandelte Nothdürfte, niedergeschriebene Zeugenaussagen, wenn sie den Parteyen in Abschrift ausgefolget werden. u) Rathschläge. w) Nechtfertigungsschriften über das Ausbleiben bey Gericht. x) Revisions - Anmeldungen. y) Revisions - Beschwerden. z) Revisions - Einreden. aa) Rechnungen sammt ihren Beylagen, und den damit verflochtenen Mangeln und Erläuterungen rc., jedoch nur erst dann, wenn sie in einem Rechtsstreite bey Gericht eingelegt werden, bb) Schlußschriften, cc) Testaments-Ausweise. dd) Vermögensausweise zur Bestimmung des Mortuariums. ee) Verzeichnisse der vorhandenen Schriften. Dans xi. 87 Bon dem S tampelwesen. 3)5 Gegenstände, welche der Stämpel -Elaffe zu 3 fr. unterliegen, werden specificirt;