Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von der G r änz - P r o v en t e n - C a ssa - Z o u rn a l i si r u n g. 3o­die Posten solle» nicht en­ge zusammen geschrieben wer­den; tz. 12868. Die gedruckten, sowohl paraphirten als unparaphirten Journals-Bogen werden den Proventen-Caffen der Gränz-Regimenter immer in einer verhältnißmäßigen, auf einige Monathe dauernden Anzahl von Seite der Hofkriegsbuchhaltung Übermacht werden, und es hat jede Caffa allezeit, so oft sie solcher Bogen bedürftig ist, frühzeitig genug die Anzeige an besagte Buchhaltung zu erstatten. Um von der Vorschrift mäßigen Verwendung dieser paraphirten und unparaphirtenJournalsBogen dieVersicherung .zu erhalten, ist dem Proventen-Journale eine Berechnung anzuhängen, in welcher von Monath zu Monath a) der hieran verbliebene Rest; b) der allenfallsige Empfang; c) die Statt gefundene Verwendung, und d) der hiernach mit Ausgang des Monathes ver­bleibende Rest von paraphirten und unparaphirten Journals - Bogen auszuweisen ist. Diese Bogen sind zur Hintanhaltung eines jeden Mißbrauches in stäter guter Verwahrung zu hak­ten; auch wird nothwendig, daß sich über jeden Verlust, so wie über jede anderweitige zu Grunde Gehung, gegen das respicirende Felb-Kriegs-Commiffariat gehörig ausgewiesen, auch in dem Falle, wenn der Verlust nahinhaft ist, hierüber die höhere Verausgabswilligung eingehohlt werde, welche sonach biq-r Berechnung zuzulegen ist. §. 12869. Eine jede Cassa hat zu ihrer Einsicht eine gleich laute ndeAbschr ist von dem e i n z u sch i cke n d e n monat h lich e n Journale, jedoch auf unparaphirten Bo­gen, zurück zu behalten. §« 12870. Die Posten sind in dem Journale nicht allzu enge an einander zu schreiben, sondern es ist eine verhaltnißmaßige Anzahl der Posten auf Eine Seite anzutragen, und zwischen einer jeden Post ein kleiner Raum von Einem Wiener Zoll leer zu lassen, damit die bey tet­emen oder anderen Post von Seite der Hofkriegsbuchhaltung etwa zu machen nöthigen Bemerkungen beygerücket werden können.­h. 12671. Der Empfang besteht hauptsächlich in der eingehenden Grund-, Handels-, Gewerbs-, Schutz- und Mühlen st euer, in der Ar beits - Re-luition im Gelbe, bann in ben Schuldigkeiten der verschiedenartigen Pachtbeträge. Da die Compagnien über die monathllch zur Regiments-Proventen-Cassa abzuführen­den currenten Steuer- und Pachtbeträge jedes Mahl nur einen Gegenschein abzugeben, und in dem Id est die einzelnen Beträge nach ihren Rubriken auszuweisen haben; ba ferner in Absicht der vom früheren Jahre her haftenden und nachträglich abgeführt werdenden Steuer- und Pachtbeträge jene gleiche Modalität mit der Ausnahme vorgeschrieben werden ist, daß der hierüber für jedes rückständige Jahr besonders auszufertigende Gegenschein die Bemerkung der Steuer- und Pacht-Rubrik, und des Jahres, für welches die Summa erleget wird, zu enthalten haben soll: so haben die Proventen-Caffen auf die richtige Einhaltung dieser Vorschrift gleichfalls strenge zu sehen. Werden jedoch auf einen Gegenschein der Compagnie zugleich verschiedene Steuer- unb Pachtbeträge für ein und das nähmliche Jahr abgeführt, so sind die einzelnen Abfuhrs- posten der Compagnien bloß einwärts zu verzeichnen, und in die Empfangs - Rubrik mit der Haupt - Summa des Gegenscheines hinaus zu setzen. H. 12872. Nachdem die Gränz-Proventen-Cassen, wie jede andere Aerarial - Cassa, unter ber C 0 n trolle des refpicirenben Feld-Kriegs-Co mmissariats stehen, und dasselbe für die richtige Gebahrung mit den Cassa-Mitteln, bann für die vorschriftm ästige Behandlung des Cassa - Geschäftes, besonders gegen die oberste Staatsver­waltung verantwortlich ist, auch nur von dieser Behörde die Richtigkeit der Gebühr der in die Proventen -Casscn einfließenden und wieder hintan bezahlt werdenden Aerarial-Gelder Brno xr. 78 * in iveidben Ge/dschuldigkei- ten unv Gefällen der Empfang hauptsächlich bestehet. am 3. Qct. 803. B ,944. dlusfertigungsart der Ge­genscheine, welche von den Compagnien «n die Pro»en- tcn - Cassen abgegeben werden. HUH. am 4. May 808. Die Propente» - Caffen un­téi stehen in Allem der kricgs- commiffariatischen Controlle. Hkth. am 28. Skt. 8o3, B 3i5g. «Smafattsi-- *!i&ÜJerreci)ium$^ art ier 3ournaiS; SPe.qen; »om Sourmsfc bat öie Uroj venfen * Gaff» ein ‘Parc ouf unparapiiirfen SSogen juriitf éu Ufyaiten;

Next

/
Oldalképek
Tartalom