Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)

Von der Waldordnung. «5 Ung eachtet einiger Unvollkommenheiten ist die beste Methode der Taxation, Lezugsweise Abschätzung des Holzbestandes und die Bestimmung eines dauerhaften Ertrages durch Probefä'llungen in einzelnen kleinen Waldflecken zu bewirken. In entstellten Forsten, wo in einem Wald-Reviere die Holzarten sehr ge­mischt, das Alter derselben sehr verschieden, keine Schonungen und kein Nachwuchs vorhanden sind, und sich Alles irregulär findet, ist hierzu die Local-Eintheilung in Schläge zu be­nützen, und Flächeninhalt, Augenmaß und Abschätzung sind nach ganzen, halben oder Viertel- Probejochen der guten, mittleren und schlechten Gattung mit einander in erster Absicht zu verbinden. Bey diesen Abschätzungen sollen die an einander liegenden Schläge von ziemlich glei­chem Holzbestande zusammen genommen, und das darin befindliche Holz in Sorten und Al­ter clafsificirt werden. Diese zusammen genommenen Schläge werden nach Beschaffenheit der Sorten des Bestandes und des Alters in gewisse Theile gebracht, und für jeden Theil zur Berechnung des nachhaltigen Ertrages gute, mittlere und schlechte Probejoche heraus gesucht, welche man, wenn man auch in entstellten Forsten in Verlegenheit wäre, gute Pro- bejoche zu finden, zu halben oder Viertel-Jochen heraus schneiden kann. In solchen Probejochen wird der Ertrag durch Zählen, körperliche Berechnung und Fällung ausgemittelt, das heißt: es find Bäume von der dominirenden, und von jeder der gemischten Holzarten, dann von verschiedenem Alter, Peripherie und Länge abfägen zu lassen. Man überzeuget sich durch die Jahresringe von deren 2ilter, läßt sie zu gewöhnlichen Klaftern schlagen, oder berechnet ihre Holzergiebigkeit nach der Länge und dem Durchmes­ser , zählet auf dem Probejoche die vorhandenen Bäume von gleichem Alter und von gleicher Beschaffenheit ab, und ziehet einen Durchschnitt, wie nähmlich nach der Zahl der Stämme, und gemäß der Probefällung, die Ergiebigkeit des Holzes und der nachhal­tige Ertrag für die Probejoche und für den ganzen übrigen Flächeninhalt des Schlages aus falle. Der gefundene Durchschnittsertrag ist sofort auf alle Schläge von gleichem Holzbe- ftande anwendbar, wo jedoch immer der eigentliche Flächeninhalt in eine genaue Berech­nung gebracht werden muß. Auf diese Art ist die Taxation in allen Schlägen fortzusetzen, und allenthalben, wo sich ein verschiedener Holzbestand findet, die Ausmittelung deS Ertrages durch die Probejoche und Probefällungen immer neu anzufangen. Diese Proben müssen mit der genauesten Verlässigkeit vorgenommen, sodann aber auch die Berechnung auf den ganzen Schlag mit der vollkommensten Nichtigkeit bewirket werden; daher auch bey den Probejochen und der Probefällung nicht über die Scheidungs­linie hinaus gegriffen und zurück geblieben werden darf, weil kleine Fehler oder Versehen in der Total - Ausrechnung der Holzergiebigkeit eine bedeutende Differenz verursachen können. §. 11276. Eine wesentliche Nothwendigkeit ist weiters noch, daß sich die Regiments -Waldamter, und so auch die Wald-Directoren, über die in jedem Holzschlage geschehenen Fällungen eine richtige Vormerkung unterhalten, damit nicht über die Holzergiebigkeit, welche jeder Wald- Terrain oder Schlag wirklich enthält, hinaus gegriffen, oder während ein Schlag zu viel benutzt wird, ein anderer wieder unter seinem Bestände geschont bleibe; auch ist in jenen Fällen, wo es sich um die Bewilligung zu einem Holzschlage oder Holzverschleiße handelt, sich immer zu überzeugen, ob der betreffende Wald-Terrain, in welchem die Fällung vorge- nommen werden soll, die Holzergiebigkeit wirklich gewähre; dann ob die Schlage selbst nach den Forftregeln schlagfähig find. §. 11277. Uebrigens sollen die Aerarial-Waldungen allgemein, besonders aber die in Schonung gesetzten Waldstrecken umfangen werden, und zwar hinsichtlich des Nutzens, welcher den Nothwendige «ormethmg der auf jede Gegend deS Wal­des geschehenen Anweisungen. Hkth. am 19. Aug. 807. b 2*64. Umfangung der Aerarial- Walvunge» hat in gleiche» Theilen auf Rechnung der Ae- rarial- und Gememtzearbeit ju geschehen,

Next

/
Oldalképek
Tartalom