Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)

Von bem Militär - Gränz - ComMunitäts - Negulativ. Formular Nr. 22. 5c) Eidesf 0 rmel für einen Apotheker. Ich N. N. schwöre zu Gort dem Allmächtigen einen Eid, daß ich dem Allerdurch- lauchtigsten und Großmächtigsten Fürsten Herrn Herrn N. N., meinem Allergnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, und Allerhöchstdessen Erben, dann den mir Vorgesetzten hohen Stellen jederzeit treu und gehorsam seyn , alle von daher erfolgenden Befehle und Verordnun­gen auf das genaueste vollziehen, die Medicamente jedermann nach der bestehenden Taxe ver­abreichen, hingegen Eist oder andere zu bösen Absichten anwendbare Species niemanden ohne besondere schriftliche Bewilligung des Arztes verabfolgen; die Obsorge der Apotheke nieman­den, der nicht hinlängliche Kenntnisse und Fähigkeiten hat, anvertrauen, keine verdorbenen und abgestandenen Medicameme verkaufen, mich bey Verfertigung der Arzeneyen nach dem buchstäblichen Inhalte des Dispensatoriums und nach den vorgeschriebenen Recepten ver­halten, bey Tag sowohl als bey Nacht die verlangten Arzeneyen jedermann verfertigen, und mich stets so verhalten wolle, daß ich es vor Gott und meinen Vorgesetzten Stellen mit Recht verantworten könne. So wahr mir Gott helfe! Formular Nr. i3. Ei deSformel für eine Co m m u n i ta tö - H e b a m m e. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen, daß ich dem Vorgesetzten Magistrate allen Gehorsam und Ehrerbiethung zu leisten, alle von daher kommenden Befehle, so wie die erhaltenen Amtsvorschriften auf das genaueste vollziehen, von den mir bewußten, einen üblen Ruf verursachenden Krankheitsumständen, außer den Vorgesetzten Stellen, niemanden et­was entdecken, den Armen sowohl als Vermöglicheren die nörhige Geburtshülfe weder bey Tag, noch bey Nacht versagen, dieselbe den Armen unentgeldlich leisten, von den Vermögli- chen aber auch nicht mehr, als die zugestandene Tape ausweiset, verlangen, mich aller Eu­ren, die dem Doctor oder Chirurgen zustehen, enthalten, und nur jene Medicamente, wel­che mir vom Doctor erlaubt sind, in guter Qualität anschaffen, und um die gewöhnliche Tape verkaufen, keine Medicamente oder andere Hülfsmittel zur Abtreibung der Geburt ge­brauchen, verdächtige schwangere Personen, wie auch jene, von welchen eine Verhehlung oder sonstige Beschädigung der Geburt zu befürchten steht, dem Magistrate sogleich anzeigen, mich nach Anordnung des Doctors genau benehmen, bey zweifelhaften Fallen bey demselben Rathes erhohlen, und mich überhaupt stets so verhalten wolle, daß ich es vor Gott und der Vorgesetzten Stelle mit Recht verantworten könne. So wahr mir Gott helfe.' Formular Nr. Eidesformel für einen Wegmautheinnehmel. Ich N. N. schwöre zu Gott demAllmächtigen einen Eid, daß ich dem Vorgesetzten Magistrate treu und gehorsam seyn, alle von daher kommenden Befehle und Dienstvorschrif­ten auf das genaueste vollziehen, den Reisenden sowohl bey Tag als Nacht die Betteten ge­gen Erlag des Wegzolles willig einhändigen , die bey dem Wegmauth - Emnahmsgeschäfte zum Schaden der Proventen - Cassa vorkommenden Gebrechen sogleich dem Magistrate anzei­gen, weder durch Geld noch sonstige Schenkungen und Nebenabsichten mich von der Erfül­lung meiner Pflichten abhalten lassen, über den Geldempfang treue und richtige Rechnung legen, und mich stets so verhalten wolle, daß ich es vor Gott, und meinen Vorgesetzten ver­antworten könne. So wahr mir Gott helfe! Bund x. 16 *

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