Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)
sogleich anzeigen, im Falle ich in Abwesenheit eines Rathsmannes dessen Stelle vertreten müßte, alles dasjenige genau vollziehen, wozu ihn sein Eid verbindet, alle Dienstangelegenheiten in Verschwiegenheit halten, mich jedes Eigennutzes und aller Schenkungen, sie mögen bestehen, in was sie wollen, enthalten, und jederzeit so handeln wolle, daß ich es vor Gott, dem Monarchen und den Vorgesetzten Stellen mit Recht zu verantworten im Stande bin. So wahr mir Gort helfe! Formular Nr. 10. Eideöform el für einen DocLor. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich dem Allerdurchtauch» tigsten und Großmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn N. N., meinem Allergnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürften, und Allerhochstdessen Erben, dann den mir Vorgesetzten hohen Stellen jederzeit treu und gehorsam seyn, allen von daher erfolgenden Befehlen und Verordnungen, so wie auch der erhaltenen Amtsvorschrift auf das genaueste nachleben, von den mir bewußten, einen üblen Ruf verursachenden Krankheitsumstanden niemanden, außer "den Vorgesetzten Stellen, etwas entdecken, die den Armen sowohl als reichen Kranken nölhi- ge Hülfe weder bey Tag, noch bey Nacht versagen, dieselben immer nach der Vorschrift der Arzeneykunde heilen, bey gefährlichen und zweifelhaften Fällen mich, im Falle es der Wille des Patienten ist, mit anderen Aerzten berathschlagen, und bey solchen medicinischen Be- rathschlagungen ohne Haß, Neid und Ehrgeitz verhalten, bey einer eintretenbeit Epidemie dem Magistrate sogleich die Anzeige machen, den Armen und den Spitalern die nöthige Hülfe unentgeldlich leisten, von den Vermögltcheren aber auch nicht mehr, als die vorgeschriebene Taxe bestimmt, verlangen, auf die Medicamente, welche von dem Apotheker, Arzte oder von den Hebammen geführt werden, genaue Aufsicht tragen, und bey widrigem Befunde die Anzeige an den Magistrat machen, endlich in meinem Amte jederzeit so handeln wolle, daß ich es vor Gott und den Vorgesetzten Stellen verantworten könne. So wahr mir Gott helfe! Formular Nr. n. XXXVII. Hauptstück. IV. Abschnitt.Eidesformel für einen Gommunitats-WundarzL. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich dem Allerdurchlauchtigsten und Großmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn N. N., meinem Allergnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, und Allerhöchstdessen Erben, dann den mir Vorgesetzten hohen Stellen jederzeit treu und gehorsam seyn, allen von daher erfolgenden Befehlen und Verordnungen, wie auch meiner Amtsvorschrift genau nachleben, den armen sowohl als den ver- möglichen Kranken die nöthige Hülfe weder bey Tag, noch bey Nacht versagen, sie immer nach der Vorschrift der Wundarzeneykunde heilen, bey einer eintretenden Epidemie sogleich die 'Anzeige an den Magistrat machen, den Armen und Spitälern die nöthige Hülfe unentgeldlich leisten, von den Vermöglicheren aber auch nicht mehr, als die vorgeschriebene Taxe bestimmt, verlangen, die zu führen nöthigen Medikamente in guter Qualität vorräthig halten, und gegen bestimmte Taxe abgeben, nach den Anordnungen des angestellten Doctors mich pünctlich verhalten, mich in zweifelhaften Fallen bey demselben Rathes erhöhten, und stets so verhalten wolle, daß ich es vor Gott und meinem Vorgesetzten mit Recht zu verantworten im Stande bin. So wahr mir Gott helfe!