Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)
Von dem M ilitär-Granz- C o m mun i tä ts- R egula tiv. Formular Nr. 7. 07 Eidesformel für den Polizey - Commissär und für den Wirthschaftsverwalter. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich in dem mit anvertrauten Amte dein Allerdurchlauchtigsten und Großrnächtigsten Fürsten und Herrn Herrn N. N., meinem Allergnadigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, undAllerhochstdessen Erben, dann den mir Vorgesetzten Stellen, jederzeit treu und gehorsam seyn, allen von daher erfolgeriden Befehlen und Verordnungen, so wie auch der erhaltenen Amtsvorschrift genau nachleben, alle gegen die Allerhöchste Person und Regierung sowohl mit Worten als Werken geschehenden gefährlichen Handlungen der Ordnung nach ohne den mindesten Hinterhalt sogleich an- zeigen, die einer guten Polizey entgegen laufenden Handlungen bestmöglichst ausforschen, und dem Magistrate hiervon die Anzeige »»rachen, in der Leitung der Wirthschastsverwaltung immer auf den Nutzen der Proventen - Caffa »tnb auf Ersparung aller überflüssigen Ausgaben und Verwendungen, rvie auch auf die Verbesserung der Industrie sehen, die zurAus- zahlung. erhaltenen Gelder richtig und getreu verrechnen, in allen Dienstvorfullenheiten mich jedes Eigennutzes und aller Schenkurrgen, sie mögen bestehen, in »vas sie »vollen, enthalten, und in meiner»» Amte jederzeit so handeln »volle, daß ich es vor Gott, dem Monarchen u«b >en Vorgesetzten Stellen mit Recht zu verantworten im Stande bin. So wahr mir Gott helfe l Formular Nr. 8. Eidesformel für einen Kanzellisten, Polizey-und Wirthschafts - Adjuneten. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich in dem mir anver- trauten Amte dem Aller-durchlauchtigsten und Großlnächtigsten Fürsten und Herrn Herrn N. 9?., meinem allergnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, und Allerhöchstdeffen Erben, dann den mir Vorgesetzten hohen Stellen jederzeit treu und gehorsam seyn, allen von daher erfolgenden Befehlen und Verordnungen, »vie auch der erhaltenen Amtsvorschrifr, genau nachleben, alle gegen die Allerhöchste Person und Regierung so»vohl mit Worten als Werken geschehenden gefährlichen Handlungen der Ordnung nach ohne den mindesten Hinterhalt sogleich anzeigen, die vorfallenden Gerichtshandlungen in Verschwiegenheit halten, aus den Kanzelleyen und Archiven keine Schriften entferne»», oder coramisiren, den bey dern Commu- nitäts-Gerichte vorkornmenden Parteyen weder für, noch entgegen advociren, und Schriften verschaffen, mich sowohl in der Magistrats -Kanzelley, als auch in Polizey-und Wirth- schaftsgeschaften rnit allen Kräften und Eifer der Vorschrift gemäß verwenden, in allen Dienstverhandlungen mich jedes Eigennutzes und aller Schenkungen, sie »nögen bestehen, in was sie wollen, enthalten, und in meinem A»nte jederzeit so handeln »volle, daß ich es vor Gott, Lern Monarchen und den Vorgesetzten Stellen mit Recht zu verantworten im Stande bin So wahr mir Gott helfe! Formular Nr y. Eidesformel für einen bürgerlichen AuSfchußmann. Ich N. 9L schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich in der mir anver trauten Stelle dem Allerdurchlauchtigsten und Großmächtigsren Fürsten und Herrn Herrn N N., meinem Allcrgnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, und Allerhöchstdeffen Erben, dann den mir Vorgesetzten hohen Stellen jederzeit treu und gehorsam seyn, alle von daher er folgenden Befehle und Verordnungen ohne die geringste Widerrede auf das genaueste vollziehen, alle gegen die Allerhöchste Person und Regierung sowohl mit Worten als Werken geschehenden gefährlichen Handlungen der Ordnung nach und ohne den rnindesten Hinterhalt Band x. 1-5