Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)

5 b XXXVII. Haupt stück. IV. Abschnitt. Formular Nr. 5. Eidesformel für einen Syndicuö. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich in dem mir anver- trauten Amre dem Allerdurchlauchrigften Fürsten und Herrn N. N., meinem Allergnädigsten Kaiser, Könige und Landessürsten und 7ll!erhöchstdessen Erben, dann den mir Vorgesetzten hohen Stellen treu und gehorsam seyn, allen von diesen erfolgenden Befehlen und Verord­nungen, wie auch der erhaltenen Amtsvorschrift, auf das genaueste nachleben, alle gegen die Allerhöchste Person und Regierung sowohl mit Worten als Werken geschehenden gefährlichen Handlungen der Ordnung nach ohne den mindesten Hinterhalt sogleich anzeigen, die Gerech­tigkeit stets lieben und handhaben, und sie jedermann ohne alle Nebenabsichten und Verzö­gerungen angedeihen lassen, die wohlüberlegten Nechtsmeinungen oder das Votum iniirma- tivum mit den nöthigen Erklärungen vortragen, den darauf gefällten Rechtsspruch wahrhaft und ohne Verkehrung protocolliren, den Klägern oder Beklagten weder für, noch entgegen rathen und advociren, gegen dieselben keine wider die gerichtliche Ta.rordnung laufende Ab­gaben erkennen, die vorfallenden Gerichtshandlnngen in Verschwiegenheit halten, aus der- Communitäts-Kanzelley und dem'Archive keine Schriften entfernen, oder ohne Vorwissen des Magistrates jemanden mittheilen, ohne Bewußtseyn des Magistrates keine Fertigung mit oder ohne Communitäts -Jnsiegel machen, die sämmtlichen Communitäts - Protokolle fleißig und verläßlich ausarbeiten lassen, den Nutzen der Communitäts-Cassen nach dem besten Gut­achten gewissenhaft durch eine gute Oekonomie befördern, über die anbesohlenen Empfänge und Ausgaben der Proventen-, Pupillen-, Depositen-, Spitals- und Kirchengelder ge­treue Rechnung führen, und die zum Besten des Dienstes erforderliche Ordnung und Poli- zey befördern, in allen Dienstoorfallenheiten mich jedes Eigennutzes und aller Schenkungen, dann aller Rache und Abneigung enthalten, und in meinem Amte jederzeit so handeln wolle, daß ich es vor Gott, dem Monarchen und den Vorgesetzten Stellen mit Recht zu verantwor­ten im Stande bin. So wahr mir Gott helfe! Formular Nr. 6. Eidesformel für einen Stadtschr erber. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich in dem mir anver- trauten Amte dem Allerdurchlauchtigsten und großmächtigften Fürsten und Herrn Herrn N. N. , meinem Allergnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, und Allerhöchstdeffen Er­ben, dann den mir Vorgesetzten hohen Stellen treu und gehorsam seyn, allen von daher er­folgenden Befehlen und Verordnungen, so wie auch der erhaltenen Vorschrift genau nach­leben, alle gegen die Allerhöchste Person und Regierung sowohl mit Worten als Werken geschehenden Handlungen der Ordnung nach ohne den mindesten Hinterhalt sogleich anzeigen, die vorfallenden Gerichtshandlnngen in Verschwiegenheit halten, aus der Communitätö - Kan­zelley und aus dem Archive keine Schriften entfernen, oder ohne Vorwissen des Magistrats jemanden mittheilen, in Abwesenheit des Syndikus bey Vertretung seiner Stelle alles dasje­nige getreu vollziehen, wozu Ahn sein Eid verbindet, dem bey den Communitäts - Gerich­ten vorkommenden Partheyen weder für, noch entgegen advociren und Schriften verfassen; in allen den Dienst betreffenden Gegenständen mich jedes Eigennutzes und aller Schenkungen, sie mögen bestehen, in was sie wollen, enthalten, und in meinem Amte jederzeit so handeln wolle, daß ich es vor Gott, dem Monarchen und den Vorgesetzten Stellen mit Recht zu ver­antworten im Stande bin. So wahr mir Gott helfe!

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