Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

dungsstück noihwendig machen feilten, und wenn Gräme, ,, " fchastsftande« solche« anzuschaffen geneigt sind, so jff mittrift »rf! 6w.t(v, kriegsräthliche Genehmigung nachzusuchen. ^eren Berichtes X ^ Holzmützen und Fäustlinge sollen keine bey d en Montv. Missionen gegen bare Bezahlung angewiesen werden, da diese @0.. ‘Ökonomie= L Röckeln von den Gränzern aus Eigenem zu erzeugen sind. bm ^bgeleü Durch °bige doppelte Cat-g-rie wird da« Minimum beltimmt, „„ beit. . e& inen und denselben Mann, außerordentliche Fälle ansgenommen, (=„. mietet werden dars; überhaupt ist der Gränzseldat zu, größeren Svarsa.nkert unb ZJel eatien seiner Montur -nzuhalt.n, um hiermit durch längere Zeit da« Auslangen .»> finden. Wenn der Mannschaft vom exrolirten Stande der zwey Feld-Bataillone SDiontuve- Stücke angewresen und erfolgt werden, so muß hierüber bey jebem Gränz-Regi.nenve eine genatie nahmentli che Vormerkung geführt werden, welche bey jeder Musterung oder Revision, so wie bey jeder Monturs--Anweisung, dem respicirenden Feld-KnegS- Commiffariate vorzulegen ist; daher sich auch letzteres vor Anweisung eines neuen Mon­turs-Bedarfes von der Richtigkeit jederzeit die Ueberzeugung zu verschaffen hat. §. 10235. Für Gränz-Scharfschützen und Gränz-Artilleristen können eben diese Sorten, da die Montur derselben in Zukunft mit jener der Gränz - Füsiliere ganz gleichförmig zu verbleiben hat, aus der Monturs.-Oekonomie- Commission empfangen werden. tz. 10226. Für die bey der Gränzverwaltungsabtheilung angestellren Chargen vom Feldwebel abwarrs , so wie für Gränzer vom nicht enrolirren Stande sinder die Wohlthar der Mon­turs-Anweisung gegen bare Bezahlung nrcht Stutt. tz. 10227» Uebrigens ist die Montur, welche abgefaßt wird, alsogleich bar zu bezahlen; daher der Beköstigung und Sicherstellung wegen sich mit den betreffenden Monturs-Oekonomie- Commissronen jederzeit einvernommen werden muß. tz. 10228. Was die Wäsche und sonstige Leinen-Lorten betrifft, so haben dieselben die Gräm- Haus-Communionen selbst beyzuschasten. 5 tz. 10229. Um zu vermeiden, daß nicht jährlich beträchtliche Summen Geldes für Kleidung« Hoffe au« der Gränze verloren gehe», urirhin die ohne dieß gerrnge im Umlaufe beßndliche ©elbmaffe zur Hemmung de« Handel« und Wandel« und zur Stockung alle« Verkehre« sémit zum Nachrheils de« Gränzer« nicht noch mehr vermindert, und dadurch die Aus nähme ihrer Vermögen«!,mständo und ihre« Wohlstände« erschwert werde, soll die Kleibuna des GränzvolkeS und bezug«,ve.se de« männlichen und werblichen G-schlechteS, lediglich au« solchen Wollstoffen und Leinen-Sorten bestehen, welche in der Mil,«äo.Gränz- selbst er- zeuget werden. Jeder Oberste und Regiment«-Commandant hat hieraus sein vorzüglichste« Augenmerk zu richten, und ,mt vollem Ernste daraus zu halten, daß von den Gränzern die Wolle in den Gränzen aufgekaust, die Wellenge.pinste au- allen Kräften befördert, sohin die eien« Tncherzeugnng und Färbung, wozu besonders da« weibliche Geschlecht aufzumuntern ist, l,ach und nach allgemein emgeführet, und dadurch da« Geld in der Gränze zu »-halten s. "»!" «'*“*'* T‘H’, M im* Me W°--g-spinste selbst der Gränzjugend ein nicht unbe- deutender Erwerb zng-h-t, da« Gränzvolk seine KleidungSsteffe viel wohlferler erhält, -nd- l,ch dre Nachtheile, welche durch Vernachlässig,mg der Wollgespinste und durch Verringerung der Schafzucht für da« Allgemeine erwachsen müssen, nichrzu berechnen und zu verkennen sind. oson bem Gränz-Regul-ti« der rroatischen, flavonischen bannatnchon 221 woh die Gränz - Scharf­schütze, und Artilleristen ihre Wontut zu empfangen haben; für welch« sIndisidutN die Wohlthat der Mont^s-An- Weisung gegen bare Beh,hlunK nicht Statt findet; die Montur, welche abge-- sagt wird, ist alsogleich zu be­zahlen; Die Wäsch - und Seinen* Sorten haben sich die Haus», Eommunioncn selbst beyj«- schaffen. Hkth.am -4. Aug. 808. B 3,37. » » 18. 3<tn. 809. B i45. * » 1. May. 810.B 1463. Bekleidung des Volkes über. Haupt. Hkth.am3,-2än. 1799,B 78. » » »7. Sep. 1800,

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