Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)
Von dem Verköstigungs-Systeme. 77 ä §. 8o5s. Die Diät muß jeden Kranken von dem ordinirenden Arzte bey der Morgen-Visite auf den folgenden Tag, und bey der Abend-Visite auf der über den Kopf des Kran- t ken Hangenden schwarzen Tafel von dem Inspections-Arzte angemerkt werden, wo \ zu jedes Spital mit eigenen, die Gattung der Diät bestimmenden, auf kleinen Täfelchen von Pappendeckel angeklebren, gedruckten Portrons-Zetteln zu versehen ist, bte an die erwähnten Kopftafeln aufzuhängen sind. Um dabey alle Irrung hintan zu halten, ist es nothwendig, daß bey jeder Früh - und Abends - Ordination der inspectionirende Officier oder Unter - Officier, nebst dem Oberkrankenwärter jedes Krankenzimmers, zugegen sey. tz. 8o53. Damit aber das Ausspeisegeschäft genau nach der täglichen Ordination vor sich gehe, und dabey Alles, was in dieser Hinsicht sowohl, als wegen der darüber herzustellenden Richtigkeit unb des Rechnungswesens überhaupt, nothwendig ist, pünctlich beobachtet werde, so hat es auf Folgendes anzukommen: Jeder Oberarzt in seiner Spitalsabtheilung hat gleich nach der Früh-Ordination den Diät-Zettel genau nach dem Formulare Nr. 1 zu verfassen und zu unterfertigen. Alle diese Diät-Zettel von gesammten Abtheilungen müssen sodann täglich Nachmittags um drey Uhr, längstens halb vier Uhr in die Spitals - Kanzelley gelangen, damit das Diät-Haupt- Summa rium (nach dem Formulare Nr. 3) darnach zusammen gesetzt, und nach diesem das ganze Erfordernis; an Victualien auf den folgenden Tag berechnet, so fort die hiernach zur Gebühr ausfallende Quantität eines jeden Artikels in den (nach dem Formulare Nr. 2) zu entwerfenden Küchenzettel eingetragen werden kann. Das Diät-Haupt-Summarium ist sohin von der Kanzelley, nebst den Particular- Diät-Zetteln, dem dirigirenden Stabs- oder Regiments -Arzte zuzuschicken, damit es von demselben unterfertiget, und sodann das Ganze dem respicirenden kriegscommissariatischen Beamten übergeben werde, der es genau zu revidiren, mit den Particularien zu combiniren , die besondere Richtigkeit des Summariums durch seine Unterschrift zu bestätigen, und dem von dem Rechnungsführer gefertigten Küchenzettel die Anweisung beyzurücken hat, wornach alle diese Piecen sogleich wieder der Kanzelley zurück zu stellen sind. Die bey vorkommenden Fällen zum medicinischen Gebrauche erforderlichen Victualien sind an dem Ende des Diät-Zettels, vor der Unterschrift des ordinirenden Arztes, aufzuführen, und tn dem Diät - Haupt - Summarium ebenfalls vor der Unterschrift des dirigirenden Chef- Arztes besonders ersichtlich zu machen. Diese Victualien sind aber auf dem Küchenzettel nicht anzumerken, weil sie mit jenen, welche zur Nahrung des Kranken erforderlich sind, zur Hintanhaltung eines leicht möglichen Jrrthums nicht vereiniget werden können; dieses Erforderniß muß demnach auf einem besonderen Zettel ausgewiesen, und von dem respicirenden kriegscommissariatischen Beamten besonders angewiesen werden. lieber diese besonders abgegebenen Victualien ist in der Kanzelley monathlich eine eigene C on sign at ion zum Belage der Victualien-Hauptberechnung zu verfassen, in welcher das richtige Erforderniß und die Abgabe durch die Unterschrift deS dirigirenden Chef- Arztes zu bestätigen ist. , §. 8o54. Die Victualien - Vorgabe aus dem Magazine hat täglich am frühesten Morgen vor sich zu gehen, und in dieser Absicht müssen längstens um halb fünf Uhr der dieses Magazin besorgende Oekonomie-Officier und der Rechnungsführer sich dahin verfügen, in deren bey- den Gegenwart dem zur Aufsicht in der Küche bestimmten Officiere und dem Küchenführer, die um eben diese Zeit sich daselbst einzufinden haben, die in dem Küchenzettel als erforderlich ausgewiesenen Victualien zur Erzeugung der Diät-Portionen ausgefolgt werden. Die Victualien-Artikel, welche zum medicinischen Gebrauche nöthig sind, müssen ebenfalls zur Zeit des geöffneten Magazins daselbst durch einen von dem ordinirenden Arzte daDie öröinafionen muffen mf Der Äopftafel angemerft »erben. am »6.2ipr.8i5,L 17 40. Serfaffung ö« Diät; un& ffüdjenjetfer. Öftl). am 26,2fpr. OiS.l 174®. S3icfuanenj!Kon'|j&e. 815. L 174°'