Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

Von der medieirilschochirurgischen Josephs-Akademie. 3*3 §. 9155. Die Wahl derjenigen, welche zu dem Concurse um diese Belohnung zugelassen wer­den, ist dem im Spitale dirigirenden Stabsarzte und dem Prosector überlassen; diese haben, nebst dem Fortgange in den Studien der Anatomie und Chirurgie, auf fleißige Verwendung vor dem Krankenbette und gutes sittliches Betragen zu sehen. §. 9156. Die Mitwerber werden in dem öffentlichen Hörsaale in Gegenwart aller Zuhörer aus der Anatomie und Chirurgie geprüft. Der Sitzung wohnen bey: der Director, Vice-Di­rector, der Professor der Anatomie und Physiologie, der Professor der chirurgischen Insti­tutionen , der dirigirende Stabsarzt und der Prosecror. Nach vollendeter Prüfung empfangen diejenigen, welche von ihrer Verwendung und von ihrem gemachten Fortgange vorzügliche Beweise gegeben haben, nach Verhältniß ihres Vorzuges die größere oder kleinere Medaille. Sind sie aus der Zahl der unbesoldeten Zög­linge, so erhalten sie das Recht, bey dem ersten eröffneten Platze m die Zahl der Besolde­ten einzurücken. 5« 9,57­Die Professoren haben eine gleiche Bestimmung, nahmlich die ange­henden Wundärzte bestmöglichst zu leiten und auszubilden, daher müssen sich dieselben nicht nur freundschaftlich und in einem vollkommenen Einverständnisse mit einander vertragen, sondern auch mit wechselseitiger Achtung begegnen; sie müssen den ihnen anverrrauten Indi­viduen, ohne einigen Hinterhalt, mit wahrer Zuneigung alle sowohl theoretischen als prac- tischen Kenntnisse beyzubringen trachten, damit diese jungen Wundärzte in der Folge für die Menschheit überhaupt, besonders aber für den allerhöchsten Dienst, nützliche Mitglieder werden. Da die Wundärzte, wenn sie ihrer Bestimmung wahrhaft entsprechen wollen, nebst den chirurgischen Kenntnissen, auch einen guten moralischen Charakter und eine rühmliche Aufführung haben müssen, so haben die Professoren in Allem denselben mit einem guten Beyspiele vorzugehen, und bey jeder Gelegenheit einen wahren Diensteifer, nebst Liebe für die ihrer Obsorge anvertrauten Kranken, an Tag zu legen. §. 9158. Die fünf Professoren sind sich im Range gleich, und haben Alles, was die Ordnung der Akademie betrifft, auf gleiche Weise zu verantworten. §. 9169. Der dirigirende Stabsarzt hat theils wegen eigener Bequemlichkeit, theils wegen nicht vorzusehender Fälle, wo seine Gegenwart nothwenbig ist, in dem Schulgebäu­de neben dem Spitale eine Wohnung. Widrigen Falls er diese Wohnung nicht haben könn­te, so muß er sich eine in der Nähe des Spitales miethen. Derselbe hat den untergeordne­ten Aerzten aufzutragen, daß, im Falle sich bey einem und dem anderen Kranken ein un­erwarteter Zufall äußerte, ihm sogleich Nachricht zu geben sey. §. 9160. Die Stabsärzte haben unter sich überein zu kommen, damit allezeit einer von ihnen wechselweise zu Hause anzutreffen ist. In Beziehung dessen haben die Oberärzte von der Jnspection, falls in einem dem abwesenden Stabsarzte anvertrauten Krankenzimmer etwas Unvermuthetes vorfiele, demjenigen von den Stabsärzten, der an einem solchen Tage die Jnspection hat, die Nachricht davon zu überbringen. h. 9161. Die Professoren haben an den ihnen angewiesenen Tagen und nach der ihnen vorge­schriebenen Ordnung zu der bestimmten Stunde ihre Vorlesungen im großen Hörsaale zu halten; auch sind sie verpflichtet, ihren Zuhörern diejenigen Autoren, welche sie vorzüglich lesen sollen, anzuzeigen, und es haben die Professoren in den zwey letzten Tagen eines je­den Monathes die zu dem Lehr-Curse berufenen Aerzte aus den während dieser Zeit vor- Band vm. 82 * Die Wahl Derjenigen, wel­che zu Dem Eoncurse um diese Belohnung zugelassen werden, ist dem im Spitale dirigiren- Den Stabsärzte und dem Pro­sector überlassen. Hkth. am i3. Feb. 786. We lche Mitglieder Der Prü­fung beyzusitzen haben, und welche Mitwerber nach vollen­deter Prüfung die größere oDer kleinere Medaille erhalten. Hkth. am i3. Feb. 786. Obliegenheiten und Eigen­schaften der Professoren. Hkth. am 3i. Dec. 784. Die fünf Professoren sind sich im Range gleich. Hkth. am 11. Apr. 781. Der dirigirende Stabsarzt hat in dem Akademie - Gebäu­de seine Wohnung. Hkth. am 3i. Dec. ?84­Die Stabsärzte haben un­ter sich Übereins zu kommen, damit jederzeit einer von ihnen zu Hause anzutreffen ist. Hkth. am 3>. Dec. 784. Jeder Professor hat zur be­stimmten Stunde seine Vor­lesungen im großen Horfaale zu halten. Hkth. am 3i, Dec. 784.

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