Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)
Von der medicinisch-chirurgischen Josephs-A kad emte. §. 9141. X)ie ?lkademie hat jährlich zu Ostern unter dem Vorsitze des Directors in einer eigenen Versammlung über die Bestimmung einer Preisfrage eine Berathschlagung zu halten, welche einen der wichtigsten Gegenstände aus dem medicinisch-chirurgischen Fache zum Gegenstände haben soll. Die gewählte Preisfrage wird durch die öffentlichen Blätter allgemein bekannt gemacht, ins Besondere aber allen Mitgliedern und Stabsfeldärzten zu- gesendet. tz. 914ü. Den Mitgliedern der Akademie steht zwar frey, die Preisfrage zu bearbeiten, doch können ihre Arbeiten auf den ausgesetzten Preis keinen Anspruch haben. Außer den Akade- misten ist bte Mltwerbung sowohl Eingebornen als Fremden vom Militär- und Civil- - Stande offen. §. 9148. Die Beantwortungen der Preisfragen müssen in deutscher oder lateinischer Sprache abgefaßt, und vor Ostern entweder an den Oberst-Feldarzt, als Direcror, oder an den Secretär der Akademie postfrey eingesendet werden. §. 9144»Es wird der Willkühr der Mitwerber freygestellt, ob sie ihre Nahmen auf die Abhandlungen setzen, oder, wie es bey Preisarbeiten sonst üblich ist, die Preisschrift mit einem lateinischen Denkspruche bezeichnen, dann Nahmen, Amt und Wohnort in einem mit eben demselben Denkspruche bezeichneten versiegelten Briefe beylegen wollen. Die Bne- fe, welche der gekrönten Preisschrifr, und derjenigen, die das nächste Recht erhält, beyliegen, werden, um die Verfasser zu erkennen , eröffnet. Die übrigen bleiben unentsiegelt, und sollen sammt den Abhandlungen, wenn man sie abfordert, zurück gestellt werden. tz. 9145. Wenn die zur Einsendung bestimmte Zeit vorüber ist, ordnet der Secretär die eingelaufenen Pretsschriften zusammen, und der Director bestimmt zu ihrer Beurtheilung die Versammlungstage. Zuerst werden diejenigen ausgesondert, die für die wichtigsten gehalten werden können. Jede Abhandlung wird, wie gesagt^ in zwey verschiedenen Mahlen vorgenommen, und nachdem alle das zweyte Mahl abgelesen worden sind, über den Vorzug gestimmt. Der Director hat, gleich jedem anderen Akademisten, nur Eine Stimme, den Fall ausgenommen, wenn die Stimmen getheilt wären, wo dann die seinige für zwey Stimmen gilt, und den Ausschlag gibt. §. 9'46. Falls keine der eingesendeten Preisschriften der Erwartung der Akademie Genüge leistete, so wird die nähmliche Preisaufgabe, indem man bey der Bekanntmachung die Gründe beysetzt, für das zweyce Jahr wiederhohlt, und zugleich der Preis verdoppelt; dieses geschieht auch für das dritte Jahr, wofern im zweyren Jahre keine genugthuende Auflösung eingekommen ist. Im dritten Jahre wird der dreyfache Preis ausgesetzt. §. 9‘47Fände nun die Akademie bey der dritten Wiederhohlung die Aufgabe nicht nach ihrer Absicht beantwortet, so hat sie die Hoffnung zu der erwarteten Auflösung ganz aufzvgeben, und bestimmt für das nächste Jahr eine andere Preisfrage, und weil die Preise durch drey Jahre nicht vertheilr wurden, so kann durch die folgenden drey Jahre jedes Mahl ein doppelter Preis ausgesetzt werden. h. 9148., Wenn der Verfasser der Abhandlung, welchem der Preis zuerkannt wurde, in Wien anwesend ist, so empfängt er denselben öffentlich in dem Akademie - Saale aus der Hand des Duectors, der ihm bey der Ueberreichung im Nahmen der Akademie den verdienten Lobspruch ertheilt, und zu der erworbenen Ehre Glück wünschet. Einem Abwesenden, oder der 81 Die Akademie hat rahrljch zu Ostern über Die Bestimmung einer Preisfrage eine Verath- schlagung zu halten. Hkth. am i3. Feb. 786. Die Arbeiten der Mitglieder Der Akademie haben auf den ausgesetztcn Preis keinen Anspruch. Hkth. am >3. Feb. 786. 2« welcher Sprache die Beantwortung Der Preisfragen geschehen muß. Hkth. am i3. Feb. 786. Den Mitwerbern wird es freygestellt, ihren Nahmen auf die Abhandlungen zu setzen, oder, wie es bey Preisschr.-f- ten üblich ist, die Preisschrift mit einem lateinischen Denkspruche zu bezeichnen. Hkth. am i3. Seb. 786, Sobald die zur Einsendung bestimmte Zeit vorüber ist, ordnet der Secretär die eins gelaufenen Preisschriften, tmD der Director bestimmt zu ihrer Beurtheilung die Dersamm- lungstage. Hkth. am >3. Feb- 786. Was zu geschehen hat, wenn keine der eingesendeten Prcis- fchriften der Erwartung der Akademie Genüge leistete. Hkth. am i3. Feb. 786, r Was zu beobachten ist, wenn die Aufgabe bey der dritten Widerhohlunq nicht nach Der Absicht Der Akademie beantwortet wird. Hkth. am i3. Feb. 786. Wenn der Verfasser der Ab- hanDlung, welchem der Preis zuerkannt wurde, in Wien anwesendist, so empfangt er den» selben öffentlich in dem Akademie- Saale. Hkth. am i3, F,h. 786. Band Yin.