Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)
f*» das Militär-Aerarium für die von ihnen zu besetzenden Stiftungsplätze vierteljährig zu bezahlen haben, und welcher vorschußweise aus dem k.k. Provincial-Kriegszahlamte erhoben wird. tz. 9048. D i e aus vor gedachtem Fonde zu bestreitenden Auslagen sind: Die Kost der Zöglinge, ihre Uniformirung, Wäsche, Tischzeug, Bett-Fournituren und Arze- neyen, die zu ihrem Unterrichte nöthigen Zeichnungs - und Schreib-Materialien, die Landkarten, Schulbücher und Instrumente, bte Besoldung und die Kost der zur 'Aufsicht und zum Unterrichte angestellten Stabs-und Ober-Officiere^ und der zum Gottesdienste und Lehramte bestimmten Geistlichen, dann die Besoldung der übrigen Cwil-Lehrer und Meister, des Reitschul-Personals, der Aerzte, der Beamten und der minderen Hausdrenerschaft, für die Unterhaltung einer Reitschule, die Beheitzung und Beleuchtung, die neue Anschaffung und Unterhaltung der nothigen Geräthschaften, endlich die Unterhaltung und Reinigung der Gebäude. Die ökonomischen Geschäfte der Akademie werden von einem Verwalter und einem Controllor besorgt, welchen fünf Fouriere beygegeben sind. Die Rechnungen werden mit Ende eines jeden Militär- Jahres gelegt. XXXV. Hauptstück. II. Abschnitt. Von der Ingenieurs-Akademie. II. Abschnitt. Bo» der Ingenieurs-Akademie. h. 9049. Bey den vielen und langwierigen Kriegen, welche das Haus Oesterreich während des sechzehnten, siebzehnten und im Anfänge des achtzehnten Jahrhundertes zu führen hatte, und weil während des Laufes dieser Kriege öfters Festungen anzugreifen, zu vertheidigen, zu erbauen, zu verbessern und in Vertheidigungsstand zu setzen vorkamen, mußte der Staat auf Mittel denken, den vorhin bestandenen wesentlichen Gebrechen des Mangels an .Ingenieuren bey dem österreichischen Kriegsstande abzuhelfen, und es war Ihrer Majestät der Höchstseligen Kaiserinn Maria Theresia Vorbehalten, von den seit dem Jahre 1787 bis zum Jahre 1778 zu diesem Behübe eingegangenen Stiftungs-Capitalien eine Akademie für das Genie-Wesen zu errichten. h. 9o5o. Der vorzügliche Zweck dieses Institutes ist, geschickte Officiere für das Ingenieurs-Corps zu bilden. Dieser Zweck kann nur durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl geschickter, in den mathematischen und militärischen Wissenschaften wohl unterrichteter junger Leute vollkommen erreicht werden. Deßhalb ist in dieser Akademie auf ungefähr aöo Zöglinge angetragen, welche in acht Classen abgetheilt sind. Aus jeder niedrigen Claffe werden, mit weniger Ausnahme, nur die vorzüglicheren in die nächst höhere befördert, so daß die achte größten Theils aus vollkommen ausgebildeten Jünglingen besteht, unter denen erst wieder die ausgezeichnetsten für das Ingenieurs-Corps gewählt werden. Hierdurch wird noch ein anderer wichtiger Zweck erreicht, nähmlich: daß die übrigen, nicht in das Ingenieurs-Corps aufgenommenen Zöglinge als geschickre und in den Genie-Wissenschaften wohl unterrichtete Officiere in die k. k. Regimenter übertreten. tz. 90S,. Diese Akademie steht unter der Oberleitung des jeweiligen General- Genie-Directors. Die Local- Direction führ ein General des Ingenieurs - Corps. Unter ihm besorget ein Stabs-Officier dieses Corps die Aufsicht über die Studien, und ein a n d e r^e r über die D i s c i p l i n. 78 * Entstehung der Ingenieurs- Akademie; Zweck.derselben; wer die Sirectivn hat; Band VIH. S3Jie Die 2íuágaSe atié Dem 3IfaDemie; iron&e au gefächen hat. £fth. am 3i. Sec. 752, » » 16.30R.775.