Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

sonders darauf bedacht seyn, daß die Aufnahms- oder beweglichen Spitäler nicht zu entfernt von der Armee aufgestellt werden, damit sowohl die Kranken, als auch nach vorfallenden Gefechten die Blesslrten, nicht so weit zur ersten Hülfe haben. §. 7937» In der Folge müssen die bestehenden Feldspitäler Mehrmahls unvorgesehen bereiset, auf das genaueste untersucht, jedes sich zeigende Gebrechen auf der Stelle abgeschafft, und Alles, was dem Geschäfte gedeihlich und zuträglich seyn kann, sogleich veranlaßt, sich auch von dem richtigen Vollzüge die Ueberzeugung verschafft werden­i 7988. Bey diesen Spitals-Visitationen muß nicht nur auf die gute Unterkunft der Kranken und Blessirten, und deren Transportirung gesehen, sondern auch erhoben werden, in welchem Zustande die Spitäler sich befinden, wie die Wartung und Pflege der Kranken, die Rein­lichkeit, Kost, Medicamenre und anderen Requisiten beschäffen sind; dann welche Beschaffen­heit es mit dem Fleiße und den Kenntnissen des ärztlichen und übrigen Personals habe, und ob dasselbe in hinlänglicher Zahl angestellt sey. Es ist hierbey streng darauf zu halten, daß dasselbe alle bestehenden Vorschriften püncrlich und mit regem Eifer stets erfülle, die Kranken gut besorgt und genährt werden , und daß es ihnen eben so wenig an ärztlicher Hülfe, als an irgend einem anderen Erfordernisse gebreche. tz. 7989. Bey einer jeden, besonders aber bey einer durch zahlreiche ungewöhnliche Erkran­kung und häufige Sterbfälle veranlaßten Svitalsuntersuchung ist die Erhebung und Dar­stellung der Mortalität und Genesung von einem angemessenen Zeitpunkte an, nähmlich in dem letzteren Falle vom Anfänge der zahlreicheren Erkrankung, anzunehmen. §. 794°* Dieselbe hat die Befugniß, gleich auf der Stelle nach jedesmahliger vollendeter Unter­suchung eines Feldspitals einige Krankenwärter, und zwar bey Untersuchungsoornahme eines Hauptspitals 6—10/ und eines Filials 3—5 Individuen, welche sich in diesem eben so beschwerlichen, als gefahrvollen Dienste vorzüglich auszeichnen, zur verdienten Belohnung derselben, und zur Aufmunterung Anderer, mit einem angemessenen Geldgeschenke zu betheilen; dieser Betrag hat jedoch im höchsten Falle meinem Ducaten für das aus­gezeichnete Individuum zu bestehen. Ueber diese berheilten Individuen ist eine nahmentliche Consignation zu ver­fassen, welche, in so weit der Betheilungsvorschlag von der Spitals - Commission des unter­suchten Feldspitals geschah, auch von bent Commandanten, dem Chef- Arzte und dem respi- eirenden Feld -Kriegs -Commissär des Feldspitals unterfertiget werden muß, und durch die Spitäler-Ober-Direktion an den Hofkriegsrath einzusenden ist. tz. 794i. Zuvörderst ist darauf zu sehen, daß niemahls ein Spital über seinen Fassungsraum mit Kranken belegt, und bey einer mehreren Anhäufung derselben die erste Abhülfe durch Errich­tung eines Filials verschafft werde. Für Fälle, wo dieses nicht Statt findet, und ein unmäßiger Zuwachs an Kranken die Abschickung eines Theiles derselben in andere Spitäler unvermeidlich macht, oder dieses vom Armee - General-Commando aus anderen wichtigen Grtülden angeordnet wird, har sie schon im voraus die versicherte Vorsehung zu treffen, daß nur transportable Kranke dazu ge­wählt, bey der Lransportirung derselben die bestehenden Vorschriften genau beobachtet, die Spitäler, in welche sie abzugeben sind, vorläufig davon pravenirt und zu solchen Maßregeln angewiesen werden, dainit bey Anlaugung des Transportes die Kranken unverweilt übernom­men, und, ohne daß dadurch in diesen Spitälern eine Uebersüllung entstehet, gut unterge­bracht werden; überhaupt hat sie sich in solchen Fällen, und bey allen Bewegungen der Spi­täler, die bestehenden Vorschriften genau gegenwärtig zu halten- und die Spitals-Ccm­Von der Spitäler-Ober-Direction. 29 Untersuchung der Spitäler. Hkth. am 26. Apr.ülL. l «740. Auf waö %tt) diesen Unter­suchungen vorjüglich zu sehen ist. Hkth. am 16. Iän 803. l i7g->. * » 26, Apr. 8*5. L 174g. Welcher Zeitpnnctbey Dar­stellung der Mortalität unv Genesung anzunehmen ist. Hkth.am iz.3än.8i5.L32, Belohnung für verdienstvol­le Krankenwärter. Hkth.am t5.2ul.8>5.L 30:2. Beob achtung bey Anhäufung der Kranken. Hkth.am rb.Apr.8'5. r. ,740.

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