Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

1 H> Beerdigung der Tovten. Hkth. am i». Geb. 814. L84£, Gen aue Führung derStaw »es-Protocolle und der Tag- Rapporle. Hkth. am 16. May 814. L 2211. » » 23, £ec. 814. i* 6014. » » 26. 2ipr. 8i5.L 1740. ■» » 27. Dec. 817. h. 8169. In Rücksicht auf die Beerdigung der Todtenist, wo möglich, mit dem Civil-Lobten graber ein Accord zu treffen. XV. A b s ch n i t t. Von der Evide uthaltung des Standes. §. 8170. Um allen Unrichtigkeiten und Unordnungen bey den Feldfpitälern in Ansehung des Standes vorzubeugen, indem im Kriege oft Kranke ohne Uebergabs-Lilien Zuwachsen, wohl gar nicht ihr Regiment und ihren Nahmen angeben können, so ist darauf zu sehen, daß der Kopfzettel, welcher dem Manne bey seiner Aufnahme mitgegeben wird, genau mit dem Protocolle überein stimme, und mit der ihn betreffenden Nummer bezeichnet werde. Die Abgänge aller Art sind jeden Tag gleich der Spitals -Kanzelley zu melden, und mit dör Uebergabe des Kopfzettels des Abgegangenen zu belegen; auch ist ferner die Aufmerk­samkeit darauf zu richten, daß durch die Verlegung eines Kranken von einer Abtheilung in die andere kein Anlaß zu Unrichtigkeiten in dem Tag-Rapporte gegeben werde, folglich die­ser Rapport allemahl die bey dem Abschlüsse desselben in jeder Abcheilung wirklich vorhandene Zahl von Kranken richtig enthalte, und die angehängte Docirung jeden Zuwachs und Ab­gang zu entnehmen gebe. Dieser Rapport ist daher auch in allen Abteilungen zur nahmlichen Zeit, und zwar täglich um 11 Uhr Vormittags abzuschließen, damit derselbe mit dem Diären-Zettel jeder Abtheilung, folglich auch der Rapport des dirigirenden Chef-Arztes mit jenem der Spitals- Kanzelley, vollkommen überein stimme. lieber die Standes - Protocolle muß auch ein nach den Regimentern und Corps ein­gerichteter Index aufgestellt werden, worin jedoch nur die Köpfe mit der sie betreffenden Nummer eingetragen sind, und dieser Index ist nach den sich ergebenden Abgängen aus dem Spitale mit bloßer einfacher Durchstreichung der Nummer zu berichtigen, wodurch gleich bey Einsicht desselben sichtbar wird, wie viel Köpfe von dem betreffenden Regiments noch im Spitale anwesend sind. Der Stand ist öfters auch dadurch zu controlliren, daß, nebst den täglichen summarischen Standes - Rapporten, von dem die Abtheilungen respici- renden Ober - und Unter - Officiere von Zeit zu Zeit eine Eingabe abgefordert werde, worin alle ihnen zugetheilten Kranken mir der auf ihren Kopfzetreln stehenden Nummer aufge­führt sind. Heber d i e in die Spitäler gelangenden Kriegsgefangenen ist ein besonderes Protocoll mit aller für die eigene Mannschaft vorgeschriebenen Genauig­keit zu führen, und um den Stand derselben, so wie jede dabey sich ergebende Blenderung, nebst der Art derselben, fortan in der größten Evidenz zu halten, alles deßhalb Angeordnete pünctlichst zu beobachten, dabey aber besonders darauf aufmerksam zu seyn, daß die Nahmen dieser Leute, und jene ihrer Regimenter und Corps richtig, verlässig und wohl leserlich eingetragen werden. Ueberhaupt hat jedes Feldspital, welches errichtet wird, die ununterbrochene und ge­naue Führung der Standes- und Todten-Protocolle, die pünctlichste Einsendung der Standesausweise über die kranke Mannschaft, und der Todtenscheine, mit dem darüber zu verfassenden Verzeichnlsse, an die betreffenden Regimenter und Corps sich zur Pflicht zu machen. Wenn die Landesstelle bey Bemerkung einer größeren Erkrankung und Sterblichkeit in den Militär-Spitälern das Ansinnen zur Erhebung der Ursachen hiervon macht, so sind die dießfallsigen Untersuchungen jedes Mahl gemeinschafrlrch zwischen der Militär- und Civil-Be­XXXI. Hauptstück. XV. Abschnitt. Von der Evidenthaltung des Standes.

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