Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

1Ö2 XXIII. Hauptstück. I. ?lbschn itt. Aufschcr oder CustoL der Ar­tillerie. Hkth. am 17. Märj Bo4, §. 6942. Der Aufseher hat die Wache mit dem Feldwebel abwechselnd zu verrichten, und hat eben denselben Dienst. Bey stürmischer Witterung hat er die Kanonen zu befestigen, da­mit ihre Bewegung das Schiff nicht noch mehr belästige. Er hat darüber zu wachen, daß nichts verdorben oder beschädiget werde. Diese Anstellung erfordert eine genaue Kennrniß der verschiedenen Wirkung der Kanonenschüsse, damit er unter allen Umständen Alles wieder herzustelley oder zu ersetzen im Stande ist; hauptsächlich werden hierzu ein geprüfter Muth, große Thätigkeit und viel kaltes Blut erfordert, damit er durch diese sich in den Stand setze, und sich in demselben erhalte, seine Untergebenen gut zu commandiren. In ruhigen Epochen muß er sich mit fleißiger Unterrichtung seiner Untergeordneten abgeben. Bey einem Gefechte commandirt er die Batterie unter den Befehlen der hierzu bestimmten Officiere. Er muß allenthalben ein umsichtiger Mann seyn, der sein Augenmerk überall hat, das Feuer dirigi- ren, unterhalten, überhaupt die gute Ordnung handhaben. Er muß die schon bereitete und vertheilte Munition, ihren Stand und ihre Anzahl gut im Gedächtnisse haben, um dadurch Unordnungen und Verwirrungen vorzubeugen, die sehr leicht eintreten können, wenn die Munition fehlet, oder die Zubnngung demselben ver­spätet wird. Er muß immer einen Vorrath an gefüllten Skarnrtzen, und eine Menge der­selben leer haben, um in keinem Falle damit in Verlegenheit zu gerathen. Er muß darauf sehen, daß die Schiffslucken gut mit Wachsleinwand gedeckt seyen, damit nicht zufälliger Weise das Feuer in das Zwischendeck dringen kann; und um derley Vorfällen zuvor zu kom­men, muß er in der Länge der Batterie mit Wasser gefüllte Schäffel vertheilen. Er muß immer angezündete Lunten bey der Hand haben, um sie überall, wo es nöthig ist, zu ver­theilen, oder die verloschenen zu ergänzen. Sobald befohlen wird, alle Sachen heraus zu tragen, welches mit sehr großer Geschwindigkeit und Genauigkeit vollzogen werden muß, hat er die Batterie zu vifltiren, und darauf zu sehen, daß sie von allen Geräthschaften, welche nicht unumgänglich zum Gefechte nothwendig sind, srey sey. So lange das Gefecht dauert, ist er dem Officiere, welcher die Batterie commandirt, über Alles, was da immer vorgeht, genaue Rechenschaft schuldig. In Kriegszelten hat er im Vordertheile des Schiffes ein Depositorium, welches im­mer mit einer hinlänglichen Anzahl von Patronen für die Kanonen der Schanze des Vor- dertheiles versehen seyn muß, damit sowohl die Schanze, als auch die nahe liegende Barte- rie, geschwind mit Munition versehen werden könne, und der Transport nicht die ganze Länge der Batterie unter dem Feuer passieren muß. Er hat daraus zu sehen, daß die Patro­nen nicht mit sreyer Hand, sondern immer tn die dazu bestimmten Verschlage gebracht werden, damit sie vor Feuersgefahr gesichert sind, und auch hauptsächlich aus der Ursache, weil diese Ladung schon in den Verschlägen calibermäßig beysammen liegt, und nicht so leicht verwechselt werden kann. Die Vertheilung der Ladung für die Kanonen des Hinter- theiles hat durch die Schiffslucken der Pulverkammer, und für den Verdeckplatz des Schis­ses, wo die Kanonen stehen, und für das Centrum der Batterie durch die Schiffslucken ^des Zwischendeckes zu geschehen. Wenn das Gefecht vorüber ist, muß der Aufseher Alles, was beschädiget worden ist, gleich wieder ausbessern und Herstellen lassen. Es muß Tag und Nacht gearbeitet werden, bis sich Alles wieder in seinem natürlichen guten Stande befindet. Er muß ohne Aufschub die verbrauchten Patronen wieder ersetzen, und die Kugeln zwischen den Kanonen und im Centrum der Batterie in kleine Häufchen aufschlichten lassen, und die verfeuerten wieder mit anderen ersetzen. Es sind hierbey Vorsicht und geschwinder Vollzug unerläßlich, weil man zu Wasser nie sicher seyn kann , angegriffen zu werden, und sich schlagen zu müssen. Man muß sich daher immer im Vertheidigungsstande befinden, den Feind zu empfangen. Der Aufseher hat alle Kriegs-Munition unter seiner Verwahrung und Aufsicht, und ist auch dafür verantwortlich; außerdem hat er auch alle zur Munition gehörigen Artikel in seiner

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