Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

Von der Marine-Verwaltung überhaupt. Verrechnung, bleyerne Platten, Lunten, Papier zu Patronen, Leinwand zu den scharfen Patronen, Wachlaternen rc. re., die Pulverkammer und das Pulver-Magazin. Er hat alle Wochen einen Ausweis über die verbrauchten Artikel und alle Monathe einen Total-Ausweis über dieselben dem die Leitung über daS Detail dieses Geschäftes führenden Ober - Officiere zu übergeben, um Alles in das H au p t- Co nsu mti on s- Bu ch vorschriftmäßig eimragen zu können. Diejenigen Aufseher, welche sich hierbey auszeichnen werden, haben die Beförderung unter dem Artillerie-Corps zu er­warten und anzusprechen. tz. 6943. Der Aufseher über die Waffen, welches immer ein Feldwebel oder Unter- .. Officier der eingeschifften Truppen seyn muß, wechselt die Wache mit dem ältesten Unter- Officiere der Truppen. Er hat unter den Befehlen des Officiers der eingeschifften Truppen die Aufsicht über die Mannschaft. Er hat wachsam darauf zu seyn, daß sie im Dienste ihre Schuldigkeit thun, und daß sie fleißig, und ebenso, wie die Marineurs, an den Manoeu­vres arbeiten, wenn sie die Wache haben. Er muß darauf Acht haben, daß sowohl die Leute, als auch die Waffen rein und in gutem Stande sind. Eben so hat er auch die nähm- liche Aufmerksamkeit auf die kleinen Waffen des Schiffes zu tragen, welche seiner Aufsicht anvertrauet sind. Um die Waffen einzusperren, und sie gut zu erhalten, werden ihm eigene Verschlage und Truhen gegeben werden; diese müssen aber immer in der Schanze bleiben, damit sich die Schiffs-Equipage bey der kleinsten Bewegung gegen den Feind bewaffnen könne, wenn er das Schiff zu überfallen versuchen wollte. Es wird auch eine verhältmßmaßige An­zahl aller Gattungen von Waffen in Gruppen aufgestellt, die sich immer in der Waffenkam­mer in Bereitschaft befinden. Er hat die Flintensteme in seiner Verwahrung, welche immer in dem Pulver - Depositorium zu lassen sind, bis sie wirklich erfordert werden. Er hat über den Verbrauch dieser Artikel eben so, wie die andern Unter-Officiere, die in einerVer- rechnung stehen, einen Ausweis einzureichen. Nachdem sowohl bie Feuergewehre, als auch die Säbel, um sich vom Borte herab zu vertheidigen, unter seiner Aufsicht stehen, so steht auch der Büchsenmacher unter seinem Befehle, und er hat darauf zu sehen, daß er sich unausgesetzt mit der Erhaltung und Repa­ratur der Waffen beschäftige. Er hat sowohl auf die Lichter in den Batterien, als auch auf jene, welche die Officiere benöthigen, sihr aufmerksam zu seyn. Diese Lichter dürfen nur durch einen Corporal gebracht werden, das Uebrige im Inne­ren des Schiffes befindliche Feuer und Licht, eben so auch die Lunten, müssen immer von einem Artilleristen bewacht werden. So lange seine Wache dauert, muß er alle Stunden die Runde tn der Batterie und in dem Zwischendecks halten, und über die gute Ordnung wachen. Er darf nicht gestatten, daß Tabak geraucht oder auf sonst eine Art ein Getöse bey Nacht gemacht werde, damit die Ruhe derjenigen, die schlafen, nicht gestört werde. Er muß Sorge tragen, die Feuerherde zu visitiren, und die Feuer nach den vorge­schriebenen Stunden auslöschen lassen, worüber er sowohl dem über die Segel wachthabenden Officiere, als auch jenem, der die Wache an dem Anker hat, genaue Rechenschaft geben muß. Wahrend eines Gefechtes hat er an den Schifflucken zwey Schildwachen aufzuftellen, welche jede mit einem Säbel und zwey Pistolen zu bewaffnen sind, und die den Befehl zu erhalten haben, daß sie jeden, der sich wegzuschteichen sucht, und sich weigert, auf seinen Posten zurück zu kehren, niederschießen dürfen. Sie dürfen niemanden, als die Verwunde­ten, passieren lassen. Der'Waffenaufseher hat auch die auf den ihnen bestimmtem Plätzen vertheilte Infanterie zu commandiren; er hat das Feuer zu dirigiren, und demselben, so viel als möglich ist, allen Nachdruckzu geben. Es versteht sich von selbst, daß sowohl er, als seine Truppe, unter den Befehlen der Marine-Officiere stehet. Dieser Unter-Officier hat sein Avancement in seinem Corps, wozu er gehört. Der Waffenaufseher hat auch die Aussicht über die Arrestanten an Bort, welche 3íuf.fel)er üSer öie ZCaffc'ii. jfti;. am 27. 2Ji«ri so4.

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