Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

Von dem Arm ee-Fuhrwssen. §. 65o6. Zu Unter-- Dfftcieven, in wie fern es an angemessenen Individuen gebricht, muß man, wenn sich dazu Gelegenheit geben sollte, vorzüglich solche Leute zu erhalten trachten, welche vorher als Schaffer oder Oberknechte bey Großfuhrleuten gebienet, und daher von Allem, was zur Leitung eines Fuhrwerkes und zur Conservation der Leute, Pferde, Wagen, Ge­schirre und Beschläge gehört, schon praccische Kenntnisse haben. §. C)5oj. Der Corpora! muß ein dienstbeflissener, wachsamer, nüchterner, des Lesens und Schrei­bens kundiger, besonders aber ein Mann von untadelhaster Ausführung, mithin feinen untergebenen Gesreyten, so wie bem Gemeinen, ein gutes Beyspiel seyn. Derselbe hat sich niemahls bis zur Cameradschast mit feinen Untergeordneten abzugeben, vielwe­niger Gesellschaft in bin Suthshäusern zu machen, und badurch Anlaß zu geben, daß ihm von den Minberen bev gehörige Respekt und Parition nicht erwiesen werbe. Es hat derselbe aus seine bet) bev Division unterhabenben Gesreyten, so wie auch aus die Gemeinen, ein obachtsames Auge zu haben, und alle zur 2lusübung ihrer Pflichten mit guter 2lrt anzu­eifern. Alles dasjenige, was der Dienst von bem Gesreyten sowohl, als von dem Gemeinen erfordert, muß demselben geläufig im Sinne seyn. Seine Pflicht kann er nur bamahls ge­nau erfüllen, wenn er durch seine beständige Gegenwart 'Med, was wider die Ordnung von bein Gesreyten und Gemeinen vorgenommen wirb, abstellet, und bloß durch fein eigenes Sehen kann er des, sicheren und guten Vollzuges vergewissert seyn, ohne bey bev blo­ßen Meldung des Gesreyten stehen zu bleiben. Da sein Hauptbienst nur in Der Aussicht be­steht , und dieser weder beschwerlich, noch weitläufig ist, so kann solchen bev Wachtmeister mit mehrerer Verläffigkeit fordern. Ferner ist es nothwenbig, baß er seine Untergebenen wohl kennen lerne, von was für einer Gcmüths-und Denkungsart sie fegen, und wozu sie eine vorzügliche Neigung haben, damit er ben Nachlässigen, Faulen, Verdrossenen und Unwissen­den immer zuerst in die Nähe ihrer Verrichtungen komme, und sich auch am längsten bey ih­nen aufhalte. Er muß sich gleichfalls einer genauen Ordnung int Packen befleißen, wie solches be­reits schon bey den Gesreyten gesagt wurde; bann muß er auf Besorgung und Aufhebung der Requisiten, und bev ihm anvertraut werbenden Labung alle Sorge tragen. Von feiner unter­habenben Mannschaft muß er eine Grund-Liste, und von den Dienstpferden eine Be­schreibung, wie sie im Zuge beysammen sind, nach den Farben und Zeichen, nach bent Alcer, Geschlechts und nach bev Größe, nebst Bemerkung der 2(rt, des Tages und Zuwach­ses, unb des Nahmens des Stangenreiters halten, lieber die Montur, Pferdegeschirre und alle zu einem Sagen gehörigen Requisiten, ober was immer in feiner Corporalschaft vorrä- thig ist, muß er ein zuverlässiges Znventarium führen, unb unter bei* Nummer des Wagens einschreiben. Nicht minder muß in dieser Ltfte unter ben Anmerkungen angesetzt werden, an welchem Tage bev Mann als Kranker in bas Spital gekommen, wann er re- convalescirt ober gestorben sey. Bey ben Dienstpferben muß er ebenfalls an merken, wenn ei­nes derselben krank wirb unb mebmnirty wie lange die Krankheit gedauert hat, nebst bem Abgänge desselben auf was immer für eine Art. Der Corporal empfängt bas aus bem Ma­gazine abgefaßte Hart - unb Ranchsutter von dem Wachtmeister auf gefammte unterhabende Dienftpferde; bas Rauchfutter gibt er täglich im Beyseyn bev Gesreyten portionenweise aus, ben Haser aber nur bey jeder Fütterung. Hierbey liegt dem Corporal besonders ob, mit Bey- hülfe der Gefreyren auf die richtige Verabreichung der Fourage ein wachsames Auge zu ha­ben, damit durch Verschleppung ober sonstige Veräußerung kein Fehler vorgehe, und die Pferde nicht verkürzet werben können. Des Morgens, wenn er die Gesreyten unb Ge­meinen vißtiret, ob sie zu rechter Zeit aufgestanben unb an ihre Verrichtungen gegangen sind, auch dieselben, nach ihrer Schuldigkeit, vollziehen, erkundiget er sich zugleich um ihre, bann um der Pferde Gesundheitsumstände, ob von denselben keines anstößig, krumm, ober sonst Band VB. 7 5&cfd)e Seufe jis Unter-' öf* ficieren am angemefTenficit fitlö. Öftfc.am sS. 2)ee.8io.K 355). ’r 5DienfK'§pflicí)fen, ©igem fefjaffen und öditegendeiten öeé CSorpofatS. Stil?, am 3. ged. 783. d 336.

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