Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

Von der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pferde. U §. 5468. Der aus dem -Felde oder aus Garnisonen in die Gränze zurück kehrenden Mannschaft bleiben die ärarischen Monturs-Stücke und Tornister, welche sie mitbringen, unter der Be­dingung eigenthümlich, daß sie diese Montur in gutem Stande erhalten, sich derselben nur bey Ausrückungen bedienen, und daß, wenn binnen der gewöhnlichen Dauerzeit ein Aus­marsch erfolgt, die Grän;er schuldig seyen, wieder mit solcher auszumarschiren, ohne dafür vom Aerarium eine Vergütung in Anspruch zu nehmen. §. 5469. Ueber di: ararischen Monturs- und Rüstungs-Stücke, welche auf diese Art der Mann­schaft überlassen werden, sind Ausweise zu verfassen, mittelst deren zugleich bey jeder Mon­turs - Gattung, die Dauerzett, wie lange sie noch getragen werden muß, anzumerken ist. § . 54.70. In Ansehung §der ararischen Schuhe und der Husaren - Csismen, welche die aus dem Felde zurück kehrende Mannschaft mitbringt, ist zu beobachten, daß die für die Zeit des Krieges verkürzte Dauerzeit sich mit demjenigen Monathe ende, in welchem die Mannschaft aus dem Felde zurück gekommen ist, wornach von dem darauf folgenden Monathe die für die Schuhe und Csismen der Granzer festgesetzte Friedens-Dauerzeit ihren Anfang nimmt. §. 5471. Damit übrigens die Granzer mit denjenigen Schuhen oder Csismen, welche sie aus dem Felde mitbringen, so lange auszuhalten vermögen, bis ihnen wieder neue gebühren, so ist darauf zu sehen, daß die Coinpagnie- oder Escadrons - Commandanten, welche ohnedies; die Reparations-Gelder bis einschlüffig desjenigen MonatheS beziehen, in welchem die Gran­zer in ihre Regiinents-Bezirke eintreffen, sie nicht etwa mit unreparirten Schuhen oder Csismen zu ihren Familien abschicken. §.. 54.72.. D ie Categorie der Monturs-Sorten, welche die Granzer aus dem Felde mitbringen, ist jener vollkommen gleich, welche für die ganze Armee, mithin für alle Linien-Truppen besteht; wenn nun die letzteren die Bedingungen dieser Categorie erfüllen müssen, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß es auch die Gränzer um so mehr können, da bey ihnen die Monturs-Sorten in Friedenszeiten weit besser, als bey den Linien - Truppen, welche die ärarische Montur beynahe nie vom Leibe bringen, die Categorie ausdauern können. Wenn nun dre Gränzer ihre Montur nicht gehörig schonen, und durch das fiaté Tragen, auch im häuslichen Gebrauche vor Ende der Dauerzeit ganz abnützen, so. kann das Aerarium eine, solche Abnützung nicht entgelten. h. 5473; In so weit den ausmarschirenden Gränzern für die aus dem Felde nntgebrachten Roqu e- lore und Tornister, von welchen die vorgeschriebene Dauerzeit noch nicht vorüber ist, neue vom Aerarium erfolgt werden müssen, haben die Gränzhäuser dem Aerarium von der jeweiligen Beköstigung denjenigen Betrag zu ersetzen, der auf die mit den alten Sorten ausgehaltene Dauer­zeit ausfallt, wogegen die Categorie der neuen Sorten von der Zeit ihres Empfanges wieder neu anzuschreiben ist. Eben so tonten der Gränzmannschaft, wenn es zu einem Ausmarsche kommt, die alten unbrauchbaren Monturs-Sorten, welche ihre Dauerzeit noch nicht ausgehalten haben, um die Mannschaft auch an diesen Sorten nicht Mangel leiden zu lassen, gegen neue ausgewechselt werden, welche die Gränzhäuser auf die vorgeschriebene Art zu vergüten ha­ben. Diese Beträge aber sind sodann von derjenigen Vergütung abzuzrehen, welche die Gränz­häuser für die übrige, ihren ausmarschirten Soldaten vom Hause mitgegebene eigenthümliche Momur vom Aerarium zu erhalten haben, daher auch deßwegen immer die Untersuchung von der Brigade und dem respicirenden Feld - Kriegs- Coimnissariat vorgenommen werden muß. Band vi. 3 Unter welchen Bedingnissen den Gränzerp Sie ärarischen Monturs- Stücke, wenn sie in Sie Gränze zurück »ehren, beybelassen iverSen. •Ö W). itllt 3o. 2il>r. 779. B 791. „ 5. Oct. 807. B 343. „ .. 24. 3un. 812. b i»99. „ S.Aug. 8,3. B r3yü. „ » 6.3mi. 8!4. b 2767. Auf welche Art die Aus­weise über die der Mannschaft überladenen Monturs- und Siüstungs-Stücke zu verfas­sen sind. Hkth. am 6.2un> 814. u 2767. Wann die Friedens-Cate­gorie dcr Schuhe und Csismen beym Eintreffen Ser Gränz- Mannschaft in Sie Gränze cin- zutreten hat. Hkth.am >0.Oct. 8h.B3i46. *» m 6. 3utl> 814. B 3767. Oblicgepheite» Ser Com­pagnie- und Escadrons Com- Mandanten hinsichtlich orr Schuhe- und Stiefel - Repa­ration jener Gränzer, welche zu ihren Familien abgehcn. Hkth. 41« 6.2un. 314. B 2767. Categorie der Monturs- Sorten, welche die Gränzer aus Sem Felde mitbringen. Hkth. am 20. Dec. S09. B 3-sz. tf tt 18. Apr. 810. ki i63fi. .. j4 » »o. öet. 812, h 314. Fn welchem Falle den Grän- jern ärarische Montur und Rüstung bep einem Ausmar- sche zu erfolgen, und waS hin­sichtlich der Vergütung dersel­ben zu beobachten ist. Hkth. am 2o. Jun. 811, B 1901. » 24. >• * B 1899. »- » 5. A»g- » B 2896,

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