Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
>A ’ °) Durch Ruhe und Vewe. gung. Hlth. am 7- Sep. 807. » » 3i. 3än. 808. . » » 24. Dec. 808. » » 6.3än. 817. Dom Zäumen. Hkth. am >. Sep. 607. Eingeweide durch den Salzreitz in Bewegung zu setzen, die da nöthig ist, den durch übles Futter erzeugten Schleim und Schärfe aufzulösen und zu verarbeiten. Das Salz dienet auch, wenn man gezwungen ist , neues Heu zu füttern, indem man eS mit Salzwasser besprengen muß, und überhaupt ist es einem Pferde sehr dienlich, wenn man ihm alle Wochen etwas Steinsalz geben kann, nur müßte es vermieden werden, wenn das Pferd den Durchlauf hätte. Dem Regiments-Commandanten wird ernstlich eingeschärft, ohne einige Rücksicht auf die Person, im Falle der Abgabe schlechter Fourage, die ungesäumte Anzeige zu erstatten, und im betreffenden Falle die Verpflegsbeamten, denen hierbey etwas zur Last fällt, so wie auch die etwa einer sträflichen Convenienz überwiesenen Commandanten und Controllore zur strengsten Verantwortung zu ziehen. §. 6261. Ruhe und Schlaf sind dem Pferde zur Erhaltung seiner Kräfte nothwendig; zu viel Ruhe erzeugt Schwäche, daher soll ein Pferd wenigstens jeden zweyten Tag geritten oder ausgeführt werden. Von der Wartung und Pflege der Dienstpferde haben sich sowohl die Commandanten der Cavallerie-Regimenter, als auch die Cavallerie-Brigadiere, durch un- vermuthete Reisen die vollkommene Überzeugung zu verschaffen, und alle entdeckten Gebrechen unnachsichtlich zu ahnden. §. 6262; Eine richtige Vergleichung der mehr oder weniger wirksamen Theile der Stangen und des Mundstückes mit dem Baue des Pferdes und der Beschaffenheit des Maules bestimmt die Vollkommenheit einer guten Zäumung. Bey dem Allen bleibt es aber doch noch immer ein unstreitiger Satz, daß die beste Zäumung in einer ungeschickten Faust ein unnützes Werkzeug bleibt, und daher stets einen Reiter voraus setze, der die Grundsätze der Zaumungslehre anzu.venden, und mit ihrer Hülfe das Pferd in das Gleichgewicht zu arbeiten und zum Gehorsame zu führen weiß. Der Zapfen, mittelst dessen das Mundstück an die Bäume oder Stangen befestiget ist, macht den unbewegllchen Punct aus. Alle übrigen Theile der Stange müssen als bewegliche Puncte betrachtet werden, welche, vermöge ihrer Bewegung und Richtung immer stärker wirken, je mehr und weiter sie von dem Zapfen, als dem unbeweglichen Puncte, entfernet sind. De r obere Theil der Stange,, das ist: vom unbeweglichen Puncce anfwärts, muß üllemahl kürzer seyn, als der untere vom Zapfen abwärts. Dreser kürzere Therl hält dem längeren in seiner Wirkung Widerstand, und der längere fordert immer mehr Gewalt, den kürzeren zu bezwingen, je weniger er i»ach der Proportion des kürzeren denselben in der Länge übersteigt. Die Stangen oder der Baum ist nichts Anderes als ein Hebel; da, wo die Zügel angebracht sind, ist die Kraft; da, wo die Kinnkette eingemacht ist, und da, wo das Mundstück in den Baum eingreift, der Ruhepunct. Je weniger Kraft und je weniger Zelt man mit der Bewegung der Stangen zur Erreichung der Absicht anwenden darf, desto vollkommener ist die Wirkung der Stangen. Ist oer obere Theil der Stangen Einen Zoll lang, während der andere 4 Zoll enthält, so muß, um bey der Last eine Bewegung von Einem Zolle heraus zu bringen, bey der Kraft, nur von 4 Zoll geschehen. Diese allzu große Bewegung verursachet, daß die Bäume über die unteren Lefzen zurück weichen, sich dem Halse und der Brust nähern, ja sich wohl gar an dieselbe stützen, und dadurch die Wirkung der Stange vernichten und durchfallen. Diese Betrachtung beweiset, daß, die leeren Lasten aus der Stelle zu bringen, in der Anwendung auf das Pferd, jene Schranken habe, dre ein schickliches Verhaltniß der Stangentheile unter sich, um die Absicht des Reiters in der kürzesten Zeit zu erreichen, oder, was einerley ist, den rnögllch kleinsten. Raum mit dem Untertheile der Bäume durchzugehen nothwendig macht. Tand vi. 69, Von den Dienstpferden. S?3