Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Ven der Remontirung der ärarischen Pferde. »91 §. 5g58. Jene Unterthanen, welche Revers - Hengste erhalten haben, und ihrer Verbindlichkeit mit der Nachzügelung eines jungen Hengstes nicht Nachkommen, sind duich das Eubernium zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten ernstgemessen zu verhalten. D ie Reverse können aber jenen Leuten nicht zurück gegeben werden, die einen jungen Hengst nachgezügelt haben, weil die Veibmdlichkeit, immer einen solchen Hengst zu haben, um hiermit die Stuten vorgeschriebener Maßen zu belegen, fortdauert. §. 5g5t). In so fern die Gestüte junge Hengste aus eigener Erzeugung an die Departements abgeben, haben dieselben den Werth dieser Hengste den Gestüten zu quittiven. §. ő'gőo. Alles Geld, welches für Beschäler, Mutterstuten, Remonten und Follen, die De- fecte oder anderer Ursachen halber verkauft werden, erlöset worden ist, muß allezeit bey der Cassa eines jeden Gestütes einstreßen, weil sie von Zeit zu Zeit dieser Gelder bedarf. 6. 5g6i. Die Abgabe der Remonten an die Regimenter soll alle Jahre im September oder Oc- tober vor sich gehen. Der Hofkriegsrath wird die Regimenter und die Zahl der Pferde, welche jedes Regiment erhalten soll, selbst bestimmen. §. 5962. Es darf aber durchaus keine Remonte vor den vollendeten fünf Jahren an die Regimenter abgegeben werden. §. őgőS. Der Unterschied zwischen Cheveauftegers-, Husaren-und Uhlanen - Pferden hat bey den Gestüts - Commanlen aufzuhören, und es wird künftig bloß die Benennung leichte Pferde bey diesen drey Gattungen eingeführt, und den leichten Cavallerie-Regimentern bey jeder Pferdeabfassung ein gleicher Theil vom größeren, mittleren und kleinen Schlage erfolgt. §. 5964. B ey Abgabe der Remonten an Regimenter sind nach dem Verhältnisse der Offi- tiers - Pferde, welche verlangt werden, jederzeit einige derselben mehr dem die Remonten abhohlenden Transporte mitzugeben, damit, wenn entweder eines derselben auf dem Transporte verunglücken, oder in der Zwischenzeit ein Officier mehr in den Fall kommen sollte, eines Remonte-Pferdes zu bedürfen, dieses Erforderniß für alle Fälle bedeckt sey., §. 0965. Diejenigen Remonten, welche für das Equitations-Institut bestimmt werden, sind 4 oder 6 Wochen vor ihrem Abgehen auf Haferfutter zu stellen, um dieselben sogleich in Abrichtung nehmen zu können. §. 5966. Um sich bey Vorgefundenen Unrichtigkeiten in den Transferirungs - Liften der Pferde überzeugen zu können, wem die eigentliche Schuld beyzumessen ist, muß auf jeder Transferirungs - Liste in margine angemerkt werden, wer dieselbe verfaßt und wer sie collationirt hat, um dann gegen den'Schuldtragenden die verdiente Ahndung emtreten zu lassen. §. 5967. Um dem Einlaufen der Pferde, so viel nur immer möglich ist, vorzubeugen, und den Stand der Gestütspferde immer evident zu erhalten, ist folgende Beobachtung in Aufmerksamkeit zu ziehen: »tens: Die Wächter und Aufseher müssen Tag und Nacht gegenwärtig seyn, und Nachts wechselweise eingetheilt werden, und Wache halten. Obliegenheit der Unter- thanen, welche Revers-Heng ste erhalten. Hkch. am 3. Sept. 794- o 46® > ■ Abgabe der jungen Hengste an die Beschäl-Departements, und was dabey zu beobachten 'st. Hkth. an» 3o. Nov. 810. K35*6. Zu welcher Cassa die für verkaufte Pferde und Follen erlösetett Gelder einzufiiesten haben. Hkth.am «7. Jul. 80*. u 5»4S. Wann die Remonten-Abgabe an die Regimenter vor sich zu gehen hat. Hkth.am >3. Apr.792. D igeS. Alter der abzugebenden Rc- monren. Hkth.am 3o. Jun. 806. D 1933 De r Unterschied zwischen Cheveauxlegers-,Husaren- und Uhlanen-Pferden hat aufzuhören , und es wird die Benennung leichte Pferde eingeführt. Hkth. itftt 29. Oct. 806.11 3786. Unter den abzugebenden Remonten sollen immer einige Sfficiers-Pferde seyn. Hkth.am 25. Jul. 798. d 4954 . » n 1 2. 3ul. 806. ö z3i s. Die für das Equitations- Jnstitut bestimmten Remoru ten sind eine Zeit auf Haferfutter zu stellen. Hkth. am *3. Oct. 808. D 254« und 2552. Was ben den Transferirungs- Listen über die Pferde zu beobachten ist. Hkth.am 8. Jul. 81*. k*623. Wie dem Entlaufen der Pferde aus den Gestüten vor - zu' eugen ist. Hkth am 27.März 3» 1. K »329*