Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von dem Feld - Requisiten - Ausmaße. i(i? deutsches Evangelien -- Buch, böhmisches » » Katechismus. Lesebuch. Tücher zur Palla. Quadrat. Gurten. i Speisbeutel. ^ i zweyfaches Meßkleid mit Corporalien -Tasche, Kelchtüchlein, Stola, Manipel, Palla ' und Polster, l zweyfacheS Antipendium. i Altar - Stein, i Laterne. §. 586o. Damit die Regimenter, Bataillone und Corps bey Abgabe alter Medicamenten-und chirurgischen Instrumenten-Kasten und bey der Abfassung neuer, statt jener, mit der gehörigen Ordnung vorgehen, wurde Folgendes vorgeschrieben : a) Das die vorher besessenen ärarischen Medikamenten-und Jnstrumenten-Kasten vor Allem genau untersucht, und durch wohl erhobenen stabsarzttiche» und kcicgscominiffariatischen Befund, und zwar die Ursache bestätiget werde, wodurch sie eigentlich zu Grurrde gegangen sind, und daß dieselben in ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit nicht mehr zum Gebrauche geeignet seyen, bey den vorhandenen Mangeln aber niemanden etwas zur Last falle. b) Daß die Regimenter und Corps stets zur rechten Zeit, vorzüglich aber bey ruhigen Zeiten, die Untersuchung dieser Requisiten veranlassen, und die Erhaltung anderer Kästen, wenn sie nöthig ist, gegen Ablieferung der alten ansuchen, nicht aber diese Veranlassung und Vorsorge erst im letzten Augenblicke nach erhaltener Marsch-Ordre in Anregung bringen, wo durch Eile und Dringlichkeit die Beobachtung der genauen Ordnung nur zu oft versäumet wird. Diese Vorschrift ist genau einzuhalten, und wenn doch in dringenden Fallen ein Instrumenten - und Medicamenten-Kasten an ein Regiment oder Corps, ohne die vorgeschriebenen Förmlichkeiten ganz erfüllt zu haben, hat abgegeben werden müssen, so soll dennoch die nachträgliche genaue Untersuchung der Beschaffenheit des alten Medikamenten-oder Instrumenten-Kastens, dann ob und wem bey den Mängeln erwaszur - Last falle, endlich bte Einlieferung desselben an das nächste Monturs-Depot in keinem Falle verabsäumet werden. h. 58b,. Da der Gebrauch der Zelte, ausschlüffig derArtillerie und der Pontoniere, im Allgemeinen abgestellt ist, so sind bey der gesammten Cavallerie die bisher für sieben Mann angetragenen drey Stück Lagerhacken sammt Futteralen auf zwey Stück für sieben Mann beschrankt. §. 586a. Da außer der Cavallerie und den Jägern, bis auf einige Regimenter, die meisten Infanterie - Regimenter, dann die Artillerie imb die besonderen Corps noch mit blechernen Feldflaschen versehen sind, so hat bey den betreffenden Regimentern und Corps das Ausmaß der blechernen Feldflaschen nach der Anzahl der Lagerhacken zu bestehen, und bey jenen Truppen, wo diese nicht auSgemessen sind, gebühren zwey Stück auf eine Garnitur Kochgeschirre. ' §. 5863. W enn vom Bombardier - Corps Feuerwerker einzeln bey Batterien eingetheilt werden, und es nicht möglich ist, daß für 3 Mann zusammen Ein Zelt verwendet werden kann, so müssen dieselben auch einzeln die Zelte sammt Zugchör erhalten, um welche Anzahl sich dann das Ausmaß für den Krieg von selbst vernrehrt. §. 6864. Für das bey den Regimentern, Bataillonen und Corps zugetheilte Fuhr-und Pack- Personal werden cie Kochgeschirre und Feldflaschen nach dem allgemeinen Ausmaße, nähm- lrch für 10 Mann 1 Garnitur Kochgeschirre, und für 7 Mann 2 Feldflaschen, im Verhältnisse ihres completten Standes empfangen. Wie dee Abgabe alter unbrauchbarer und 6rt> »*v Abfassung tinta. Medicamenten- und Jnstrumenten-Kasten vsr- zugehen ist. Hkth. am 4> Aug. 8,4.1.3865. »> » »4.Apr. 8,5.1. ,626. » » 4- März 8,6. i. 748. » » ,0, 3ail. 810, L ,58. Beschränkung der Lagerhacken. Hkth.am ,4. Nov. 8,6. E4 Í85. Ausmaß der blechernen Feldflaschen. Hkth. am 21. Jän. 3,3.E ?.,8. » » ,4* 8,6. E 4435. Wann die Feuerwerker auch einzeln die Zelte sammtZu.ge- hör erhalten. Hkth.am 23.März 8,3. E,083. Ausmaß der Feld-Requisiten für da» bey den Truppen zugctheilie Fuhr und sserseral. Hkth.am 23.März 6,3. E u.83,