Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

i36 Gattungen der Waffen »ey der k. k. Armee. Hkth. am 12. Sfiop. 7.66. * * 18. Apr. 771. » » >4. Nos. 77Z. Den wem sie erzeugt mn Len­Hkth. am 10. Zän. 814. 1176. rt *> 19. Jan. 818. E »37. Auf was Sen de' Erzeugung r«r Gewehre zu sehen ist. Hkth. Mn 26. Sol. 798,1 8876, 396» tini) 4008. B'staudrheike der Leuerge- «ehs« überhaupt. «un 1. Sep- 807. Ven dem Laufe. Hkrh. am 1. Sep. 807. XVIi. H a » P t st ü ck. Von den Feuergewehren und der Munition. xvn. Hauptstück. I. AbschnNt. I. Abschn i t t. * V-o n ben F e u e r g e w e h r e n. A. Von den Gattung en der Waffen. tz. 57»3. iöic für die k. k. Truppen bestimmten Waffen theilen sich überhaupt in acht Gattun­gen, als: rtens: ^löthige Feuergewehre, mit Eisen oder Messing montirt, für die Infanterie, Pioniere und Pontoniere. stens: ^löthige Tarabiner, mit Messing montrt, für die »Husaren und Dragoner. 3tens: 1 löthige Stutzen, mit Messing montirt, für die Kager; — für einen Theil der Kager aber auch ^löthige Infanterie Feuergewehre. 4tens: ^löthige Stutzen, mit Messmg montirt, für die Cheveau.rlegers und Husaren. Stens: Doppelstutzen für die Reserve-Bataillone in der Grä'nze. btens: ^löthige Pistolen, mit Messing montirt, für die Cavallerie. 7tens: »löthige Pistolen für die Mineure. ötens: Bestielte Lanzen für die Uhlanen. tz. 6714. Diese Waffengattungen werden durch die Artillerie-Feldzeugämter verfertiget, tmt> nur in außerordentlichen Fallen, wo mit den vorräthigen und mit den von den Artillerie-Feld- zeugamtern zu verfertigenden Waffen nicht aufzukommen wäre, wird gestattet, von Civil- Gewehr- Fabrikanten Gewehre erzeugen zu lassen oder anzukaufen. tz. 5715. Bey der Erzeugung der Feuergewehre jeder Art soll überhaupt darauf gesehen werden, daß sie so leicht ausfallen, als es in Absicht auf ihre Solidität und Dauerhaftig­keit nur immer seyn kann: daß ihre Ladung so geschwind als möglich, zugleich aber ohne Nachtheil der Sicherheit derselben, und der weite Trieb des Schusses erzielet werde; über­haupt aber müssen alle Bestandtheile und das Ganze so beschaffen seyn, daß sie ihrem End­zwecke vollkommen entsprechen. tz. 5716. Die Feuergewehre aller Art haben im Wesentlichen nachstehende Bestandtheile gemein­schaftlich, nahmlich: den Lauf und den mit demselben verbundenen hölzernen Schaft, das Schloß und den Ladstock. tz. 5717. Der Lauf ist ein eisernes, mit einem Zündloche versehenes, hohles Rohr, welches da, wo sich das'Pulver entzündet und die meiste Gewalt entstehet, stärker ist, und sich nach vorn allmählich vermindert. Wenn in der inneren Fläche des Laufes schraubenförmige Züge

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