Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

! C?Q XV I. Hauptstück. VI. Abschnitt.-Wie sich zu benehmen ist, wenn MonrurS-Eommissionea durch eigenen Einkauf oder (5 ontracte ihre Nothdurft nicht «nifdringen können. Hkth- am»- März 77°- „ » 4. Dec. 773. Behandlung des Kaufes und Verkaufes. Hkch. am •». März77». „ „ 4. Dec. 773. Beobachtung bev antantén- den Transporten und Lieferun­gen. Hkth. am r. März 770. >» 4- Dec. 773. Aufdrütkung des Nässungs« Stämpels. Hkth. am 3. März77a. » r. 4- Dec- 778.- - ,, t3. y$v. 816. e 1217. e* Die Regimenter und Commissionen müssen sich durch Correspondenz vorzüglich dahin einverstehen, daß zur Uebernahme nicht eher Offtciere geschickt werden, bis bte Commission die abzuhohlenden Stücke wirklich fertig hat, weil sonst die Offtciere öfters darauf warten müssen. §. 5694. W o eine Commission nicht durch eigene Einkäufe ober Contracte ihre Nothdurft auf­bringen kann, sondern dieselbe von anderen zuspedirt erhält, sind dem Hofkriegsrathe allemahl Erfordernißaufsatze darüber einzusenden. Diese müssen mit den Vvrrä'then und mit den Be­dürfnissen der zugerheilten Regimenter wohl combinirt, und zeitlich emgesendet werden, da­mit der Transport nach Maß, als er zu Wasser oder zu Lande zu geschehen hat, mit Rück­sicht auf die Witterung, schiffbares Wasser und gute Wege unternommen werden kann, nicht übertrieben , und auch die Spedition nicht der Gefahr des Verderbens ausgesetzt werde. Wohin des Jahres nur (Sin ober zwey Transporte zu bewirken möglich sind, müssen die ersten Erfordernißaufsatze verläßlich seyn, und nicht ein Nachtrag um den anderen ein* gesendet werden, weil es in solchen Fällen nicht möglich ist, mit der Nothdurft auszuhelfen. tz. 56g5. Die Behandlungen, sie mögen Kauf oder Verkauf betreffen, uttd ersterer von der Hand oder durch Contracte geschehen, haben vor öffentlicher Commission vor sich zu gehen. Die Preise, nach welchen Contracte angestoßen werden dürfen, müssen den Commis­sionen bekannt seyn, nur die Handernkäufe wohlfeiler geschehen. Der Inhalt der Contracte muß deutlich seyn, um in keinen Rechtsstreit zu gerathen : die Contracte müssen auch deutlich geschr-eben und darin nichts radiert werden. Ohne hofkriegsräthliche Erlaubnis darf nicht das Mindeste verkauft werden. Jeder Verkauf muß versteigeningswei e vor sich gehen, und dr Kriegs-Commiffär muß demselben bey- wohnen, um das verkaufte Quantum, die Beschaffenheit desselben, und das dafür go- löfere Geld zu bestätigen. Nur das muß zum Verkaufen dem Hofkriegsrathe ln Vorschlag gebracht werden, was sich auf eine andere Art weder bey der Commission selbst, noch bey Anderen verma- nipuliren läßt. §. 5696. ­Wenn Transporte von anderen Commissionen kommen, oder wenn Lieferungen ge­schehen, so werden die Materialien und Sorten genau untersucht, und in so fern sie nach den Mustern befunden worden sind, werden die Tücher und Leinwandgattungen in chronologischer Ordnung nummerirt, gemessen, und ihr Ellenmaß darauf geschrieben. Die Felle und andere Sorten werden nach den Gattungen übernommen, und sonach diese, wie die Tücher und Leinwand, nach ihren Nummern und ihrem Ellenmaße, dann jene im Gewichte von dem Departements- Offtciere und einem Rechnungs - Adjuncten in ein eigenes hierzu bestimmtes Protocoll ausgenommen, sogleich su nun irt, und wenn beyde Theile hierin ganz überein stimmen, so wird das Kanzelley-Protocoll gefertiget, welches, wenn bte Quittung über die Lieferung vorkommt, den cvmmissariatischen Beamten von der vollen Richtigkeit überzeugt, damit er die Quittung nach bewirkter Nachrechnung und -richtigem Befunde des Betrages mit aller Zuversicht coramisiren kann. tz. 6697. Da aber m dem Tuch Magazine auch die Näffung und Färbung der Tücher vor­kommt, die zum Besten des Aerariums eine besondere Aufmerksamkeit erfordert, so hat der commissariatische Beamte vom Anfänge ihrer Abmessung dabey zu seyn, und nach der Nassung den Nüssungsstämpel an beyden Enden des Tuches aufzudrücken; sonach ist das gemessene Tuch in ein besonderes Prveocoll mit dem vorigen und dem gegenwärtigen Ellen- maße einzuschreiben, zu summireu, und bann vom kriegscommiffariatischen Beamten zu

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