Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von der Montur und Rüstung der Mannschafrund Pferde. 121 §. 5642. Was die Unterhaltung der Montur, dann der Schuhe oder Stiefel während derExer- cier - Zeit betrifft, so wird den Regi mentein für die zur Exercier - Zeit eingerückte Mannschaft auf einen Monath das gewöhnliche Unterhaltungs - Pauschgeld erfolgt, das Limit»-Leder aber darf den Regimentern nicht verabfolgt werden, weil diese Gebühr erst dann eintritt, wenn die Schuhe durch die Hälfte der Tragzeit im Gebrauche waren. Ebensowenig kann die zu Grunderichtung der Monturin dieser kurzen Zeit in Anschlag kommen, wenn anders auf derselben Unterhaltung sorgsam gesehen wird, w rlches sich die Compagnie-Commandanten angelegen seyn zu lasten haben. tz. 5643. Wenn für die eingerückten Beurlaubten während des Marsches von fremden Regimentern und Transports-Sammelhäusern außer dem Bezirke eines Regiments-Schuh- oder Stiefel-Reparationen bestritten worden sind, so sind diese Zurechnungen als extraordinär zu behandeln, und dem Aerarium aufzurechnen. Die Schuh-und Stiefel-Reparationen für marschierende Recruten, Transferirtevou anderen Regimentern, Raneonirte, zurück gelangte Deserteure uno Kranke, «velcye von auö- würtö zugerechner werden, uno wenn diese Leute aus dem Bezirke eines anderen General - Com- man-d'os kommen, als welchem das Regiment selbst untersteht, können dem Aerarium ausgerechnet werden. Bey dergleichen Marschen in dem Bezirke des nahmlichen General- Comman- do's aber haben die Auslagen auf Schuh-und Stiefel-Reparatur die Compagnie - und Es- cadrons-Commandanten zu tragen. §. 6644. Die Brotsäcke sind jederzeit mit Beyhülfe der alten Kittel auszubessern; sollte aber der Zwilch von denselben als Futter zu den aus den alten Röckeln erzeugten Leibeln gebraucht worden seyn, so, daß ein Regiment nicht im Stande wäre, die Brorsäcke, wegen Mangels an Zwilch, ausbessern zu lassen, so ist bey der Musterung oder sonstigen Untersuchung der Montur, anzuzeigen, wie viel Zwilch zur Herstellung der Brotsäcke erforderlich ist. §. 5645. Den Regimentern und Corps wird gestattet, von den durch die empfangenen Proceu- ten außer Gebrauch kommenden alten Le.derwerks - und Rüstungs - Sorten dasjenige, was zur Reparation schadhafter Stücke auf der Stelle nothwendig ist, dazu zu verwenden, es müssen aber die solcher Gestalt verbrauchten, und die etwa bis zum nächsten Procenten-Empfange weiters erfordeilichen Stücke, der Gattung und Anzahl nach, bey der nächsten Musterung angezeigt, und in einem besonderen Ausweise, in welchem das Ganze statt der Procenten-Gebühr abgelegte Quantum, dann was zur Ablieferung verbleibet, ersichtlich gemacht ist, unter der Bestätigung des Brigadiers und des Kriegs - Commissars mit dem Monturs - Musterungs - Berichte zur Kenntniß des Hofkriegsrathes gebracht werden. Die Regimenter und Corps haben dabey mit Billigkeit für das Aerarium sich zu benehmen , und die Brigadiere und die Kriegs - Commiffare auf die Hinranhaltung übertriebener Forderungen oder einer unrechtmäßigen Verwendung dieser ararischen Sorten das genaueste Augenmerk zu richten. K, Von bei* Reinigung bei Montur u ub Rüstung. §. 5646. Di e Stabs - und Ober-Officiere, Regiments-, Corps-, Bataillons-, Compagnie-, Escadrons - und Transports-Commandanten haben besonders darauf zu sehen, daß die Mannschaft die im Gebrauche habende Montur und Rüstung jederzeit gehörig rein halte, sie jedoch auf keine ihr schädliche Art putze, oder mit dicken Stöcken ausklopfe , und daß die in Band vi. 31 Unterhaltung der Montur und Rüstung der Mannschaft wahrend der Exercier-Zeit. Hkth. am *4.Oct. 811. E 378. Wem die Schuh - und Stiefel-Reparationen, welche außer dem Bezirke des Regiments für Beurlaubte, Recruten ic. bestritten werden, anzurech- net ist. Hkth. am 20. Fcb. 8«5. E 406. » » »4 Set, 813.E 3788. Wie die Brotsäcke zu reparr- ren sind. Hkth. am 5. Man. 77). Unter welcher Bedingung den Regimentern und Corps gestattet wird, von den außer Gebrauch kommenden alten Lederwerks- und Rüstungs- Sorten das Nöthige zur Reparation schadhafter Stücke zu verwenden. Hkth. am 3o. Jul. 808. E 3646. Wie die Montur gereinigt werden soll, und waö deßhalb zu beo achten ist. Hkth. am 25. Scp. 767. b » >o. Sep. 768. » » i5. 3un. 8o4-E l385.