Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

18 XVL Hauptstück. IV. Abschnitt. Beobachtung bey Uebernah- me der weißen Lciimnerfelle. Hkth am 10. Nov. 790. E 3i56. >♦ » 31. Sec. S06. E 4310. Zackelfeile zu Sattelhäuten. Hkth.am 20, Nov. 790, E 3266, » » 3l.Der.806.E43is. Auf den Fellen muß mit schwarzer Farbe angemerkt werden, wie viel zu einer Gar­nitur erforderlich sind. Di-e Siebenbürger Felle werden für die besten gehalten. Je kleiner diese Felle ge­kauft werden, desto schöner sind sie zu Pekzbrämen. B ey der Uebernahme treten die nahmlichen Beobachtungen, wie bey den Kalbfellen zu Tornistern, ein. h. 5207. Die weißen Lämmerfelle zu Pelzfutter werden ebenfalls nach Garnituren angekauft, und ist daS Nähmliche, wie bey den Lämmerfellen zu Pelzbrämen zu beob-achten. §. 5ao8. Die Zackelfelle werden nach Sattelhäuten contrahirt, und bey Uebernahme dersel­ben ist das Nähmliche zu beobachten, was bey den Kalbfellen zu Tornistern gesagt wur­de; nur ist noch ins Besondere zu bemerken, daß diese Felle nebst der guten Ausarbeitung auch die zu Sattelhäuten erforderliche Stärke haben, und unter den schwarzen keine brau­ne oder silberfarbigen eingemischt werden, auch keine groben oder langhaarigeu zu überneh­men sind, weil sie gar lein Ansehen haben. §. 020(). Ganze Bärenhäute sind nicht mehr zu kaufen, weil man diese niemahls anders, als in ganzen Parthien bekommt, und sich unter denselben viele schlechte befinden, welche zu Grenadier - Mützen-Brämen nicht anwendbar sind; werden aber dennoch Bärenhäute ge­kauft, so müssen sie nach der Anzahl der Grenadier-Mützen-Brämen, welche man aus denselben erzeugen kann, classificirt werden. Die Haupteigenschaften einer guten Bärenhaut sind, daß sie schön schwarz und lang­haarig ist, keine Blößen hat, und dick in Haaren ist. §. 5210. Alle diese von den Monturs - Commissionen mittelst Contracte oder durch Handein­kauf an sich gebrachte Materialien sind in nachbenannte Magazine, rücksichtlich Departe­ments unterzubringen und aufzubewahren, jedoch dürfen kelne fremden Materialien und Sorten daselbst depositirt, noch weniger solche á Conto eines künftigen Bedarfes über­nommen werden. §. 5ai 1. In dem Departement Nro. 1 werden Tücher, Hallina, Tuch-Enden, Abfall von neuem und alten Tuche, Tassét, Oros de tour, Barg an, Halb - Castvr, Kotzen in gan­zen Blättern, alle Gattungen goldener, silberner und wollener Borren, dann alle Gattun­gen wollener Schnüre aufbewahrt. §. 5212. Dieses Magazin ist meisten Theils zu ebener Erde anzubringen, und wo möglich in einem solchen Theile des Gebäudes, welcher am wenigsten der Sonnenhitze ausgesetzt ist. Finden sich trockene unterirdische Behältnisse vor, so werden sie zur Aufbewahrung der Kot­zen und des Hallina verwendet. §. Ő2 13. Bey diesem Magazine müssen zur Somnierszeit, so tauge die Sonne ihre Strahlen auf das Magazin wirft, die Fensterläden zugemacht, und erst dann wieder geöffnet werden, wenn die Sonne nicht mehr hin scheint, weil sich sonst d'e Motten ;<:i die Tücher setzen wür­den, durch das Verschließender Fenster aber bleibt ein solches Magazin kühl, und verscheucht dieses Ungeziefer. §. 5214. In diesem, wie in allen Magazinen, sind Stellagen angebracht, welche eben so eingerichtet werden müssen, daß sie wenigstens einen halben Schuh von der Erde frey ste­hen, damit das Magazin immer rein erhalten, und auch die. Feuchtigkeit des Erdbodens den Vorrätheu nicht schädlich werden kann. Anschaffung der Bärenhäute. Hkth.am 20. Nov. 79«. E 3356. » » 3i, Sec. 806.E4310. Aufbewahrung der Materia­lien in Departements. Hkth.am *0. Nov- 790. E 3256. » » 3 t. Ocf. 796. Wo das Magazin Nro. 1 am besten anzubnngeu ist. Hkrh. am ro. Nov. 790, e 3i56» 'Uíeld)i ©orten in dem erjfe» Scpartentent öuféu&etvaljrert find. »litt 20, 9Tot>. 790, E 3i56. Sßoerrd;fSmii|jreäottt rjegen die Rieften. 790. E 3*56. ©fiUßsen in 3??aß<uii neu. #flO-aitt 20. 9T0U. 790. E 3266.

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