Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

20 Aufzeichnung der übernom­menen Tücher auf eine Tafel. Hkth.am io.97i>v. 790. E 3-56. Wann der Lieferant eine Superrevision ansuchen darf. Hkth. alti 20. N0V.7Y0. E 3256. Wie die Abmessung der Tü­cher zu geschehen hat. Hkth. am 20. Nov.790- E 3256. Eintragung der übernom­menen Tücher in das Auf­nahms - Protocoll, nebst dem Formulare zur Verfassung desselben. Hkth. am 20. Nov. 790 E 3i56, Nro. 2. Ausstellung der Lieferscheine. Hkth. am -n.Nov. 790. E 3-56. Nro. 3. §. 5-221. Gleich neben dem Visitir-Tische hangt eine schwarze Tafts, auf welcher mehrere Colvn- nen angemerkt sind. Obenan stehet auf einer derselben übernommen, auf der anderen Aussch uß. So oft dann der Uebernehmer 1 Srück Tuch als übe rnotnmen anerkennt, so wird mit Kreide in die betreffende Colonne ein Querstrich gemacht, und eben so in die Colonne Ausschuß, wenn er ein Stück Tuch nicht annimmt. Nach beendigter Visitirung werden dann auf der Tafel die übernommenen und a u s g e sch 0 sse n e n Tücher zusainmen gezahlt, welches dann die Summe der überbrach- ten Tücher ausmachen muß, die Anzahl der übernommenen Stücke aber beinerkt sich der Visitirende für sich. §. 5222. Glaubt ein Lieferant, daß ihm der Visitirende zu viel ausgeschossen habe, so kann er diefifalls bey dem Commandanten um eine Superrevision ansuchen. Bey einem solchen Vor­fälle wird diese Revision von dem Commandanten mit Veyziehung mehrerer Mithafter und des respicirenden Feld - Kriegs - Commissars vorgenommen. §. 5223. Nach jeder Uebernahme der von Lieferanten eingegangenen Tücher werden sie in Ge­genwart des Officrers vom Departement und eines Meisters auf einer 5 Ellen langen, an beyden Enden mit Eisen beschlagenen Tafel, auf welcher auch die einzelnen Ellen, und diele wieder in Achtel abgetheilt, angemerkt sind, abgemessen, das Ellenmaß darauf geschrieben, und jedes Stück nummerirt (die weißen Tücher werden mit Röthel nummerivt und beschrieben, auf bte gefärbten Tücher aber werden Zettel angenäht, und die Nummer und das Ellenmaß mitDinte darauf geschrieben), so daß bey jeder Farbe mit Eintritt eines jeden Militär-Jahres von Nr. 1 angefangen, und in chronologischer Ordnung das ganze Jahr hindurch fortge­fahren wird. - / §. 5)224. Der Officier hat jedes Stück nach der Abmessung gleich in sein Aufnahms-Protokoll einzutragen, und wenn er so die ganze Lieferung ausgenommen hat, solches dem Feld-Kriegs- Commissärund dem Rechnungsbeamten bekannt zu geben, welcher dazu bestimmt ist, dieses Aufnahmsgeschäft zu controlliren. Wie diese Aufnahms - Protocolle eingerichtet seyn sollen, zeigt das Formular Nr. 2. Dieser Beamte hat sich mit dem Aufnahms- Protocolle sogleich in dem Uebernahmszimmer einzuftnden. Der Unter - Officier des Departements hat dem Feld- Kriegs -Coimmssar und Rechnungs­beamten die übernommenen Tücher Stück für Stück, jede Farbe besonders, in einer solchen Richtung anzusagen, daß der Feld-Kriegs - Commissär und der Rechnungsbeamte, welcher letztere es in sein Protokoll aufzunehmen hat, das auf jedem Stück aufgeschriebene Ellen­maß sehen kann. §. 5225. Nach dieser Aufnahme hat sowohl der Beamte, als der Officier, das Ellenmaß erst zu 10 und 10 Stück, dann im Ganzen zu summiren, und wenn die Summen übereintref­fen, so unterfertiget der Kriegs-Commissär das Aufnahms - Protokoll der coutrollirenden Beamten, und der Officier stellt dem Lieferanten den Lieferschein aus; stimmen sie aber nicht überein, so müssen sie durch wechselseitiges collationiren die Differenz erheben und berich­tigen, wo sodann erst der Lieferschein nach dem Formulare Nr. 3 ausgefertigt werden darf. Wenn der Lieferschein von dem Officier verfaßt und unterschriebem ist, so unterfertiget ihn der Mithafter, welcher die Tücher oijtikt hat, und combinirt die in dem Lieferscheine als über n 0 m m e n angesetzten Stücke mit seiner Vormerkung. Dieser Lieferschein wird dann dem Lieferanten zur Abgabe an die Caffa übergeben. xvi. Hauptstück. IV. Abschnitt.

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