Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

54 Strefel und Spornen? H 17. 3JZiU)8ii.E i483. Halsbinde und Handschuhe. Hkth-am 17. 3J?rt9 811. E i483. Wie die Halsbinde getragen wird­Hkth. am 19.3un. 811. E zo44« Degen und Säbel. Hkth. am 17. May 811. e -483. Welche Scheiden zu Seiten­gewehren von den Truppen zu -Fuji nicht getragen werden dürfen. Hkth. am 19.311«. 81 i.E zo44- Längen- und Breitemast der Degen - und Säbelklingen. Hkth. am 17. May «>-.2 >483. Degen und Säbelkuppel. Hkth. am 2S. Aug. 6-6» Port d’cpce. Hkth. am 17.May8n.Li 1483. Feldbinde. Hkth. am 6. Aug. 9-8. E z555. Tragung derselben. Hkth. am 17. May 811, e -433. Echabraque­Hkth. am >7. Mayj«n.E 148?. Der Stabs-Officier der ungarischen Infanterie hat nebst dem Spiegel an beyden Seiten des Latzes eine fernere Umfassung, mit schmalen, beylaufig nur 1 Linie breiten Schnürchen, und auf den äußeren Nähten der Schenkel hinab noch neben dem Börtchen rechts und links diese Schnürchen oder Suitas. Es ist für die Officiere der Infanterie auch eine graumelirte Hose auf die Art bewilli­get, daß solche nicht über die Stiefel, sondern eben so, wie die weiße Uniform-Hose, ge- nracht und getragen werde. §. 4?37­Die Stiefel müssen ohne Kappen , oben rund abgeschmtten, schmal, mit grünen» Leder eingefaßt, in der Höhe der Kamaschen, für die deutsche und ungarische Infanterie gleich seyn. Spornen sind von Stahl und zum Anschnallen auf deutsche Art gerichtet, und dür­fen nur von den Stabs-Ossicieren und Adjutanten getragen »verden. §. 4738* Die Halsbinde ist von schwarzem Lasset mit Falten, und wird mit dem schmalen Vorsprunge der »reißen Unterbinde getragen. Die ledernen Handschuhe inüssen gelb, und mit weichen, 1V2 bis 2 Zoll breiten Stulpen versehen seyn. §. 4739­Degen und Säbel, deren erstere bey der deutschen, und letztere bey der ungarischen Infanterie und bey den sämmtlichen Grenadieren eingeführt sind, haben vergoldete Gefäße. Die Degen eine Haukli»»ge und braune, der Säbel aber eine schrvarze Scheide. Die Scheide vo>n Seitenge»vehre für die Truppen zu Fuß von Metall werden aber auf keine Weise zugestanden. Nach dem Verhältnisse der Größe des Officiers soll die Länge des Degens von 29 bis 23 Zoll, und des Sabels von 27 bis 28 Zoll seyn; die Breite der Degenklinge »nißt etwa einen starken Zoll, und jene der Säbelklinge iV2 30ÍI oben am Gefäße. §. 474o. Die breiten Degen- und Säbelkuppeln sind gänzlich abgeschafft, und die Stabs- und Ober-Offic»ere haben dagegen die schmalen, so genannten Hangkuppeln zu tragen. Diese sind bey dem Stabs-Officiere von Gold, und bey den übrigen Ossicieren von weiße»»» Leder, ohne alle sonstige Verzierungen, und meistens unter der Uniform getragen. An de»n Oberringe, durch den der vordere Hängriemen gezogen wird, ist ein Haken angebracht, um in denselben das Seitengewehr höher und fester zu hängen. Ueberhaupt »nuß der Degen oder Sabel an bem Hängriemen so geschnallt und getragen »verden, daß er nicht an der Erde ausstoßt. §. 474». Das Port d’épée ist am Bande von Gold mit schwarzen Streifen, die Quaste ist flach von Gold, für die Stabs-Officiere mit Crepins vermischt, vom Ha»iptn»anne ab,värtö mit schwachen Buillons besetzt. §. 3742. Die Feldbinde ist schwarz und gelb, für die Stabs - und Ober-Officiere von Sei­de. Die gelbe Farbe darf nicht orange, sondern muß kaisergelb seyn. Die Feldbinde »vird nur im Dienste getragen. Sie »vird z»vey Mahl um den Leib gebunden, und an der linken Seite rnittelst eines leichten Knopfes befestiget. Die beyden Quasten hangen längs dem linken Schenkel herab. §. 4743. Die Echabraque für die Stabs-Officiere der Infanterie muß durchaus gleich von rothem Tuche, in der Form einer Waltrappe, damit der ganze Sattel fatmnt Pistolen be­deckt »verde, verfertiget seyn. y XVI. Hauptstück. II. Abschnitt.

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