Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

Von bem Service für Kanzelleyen. 2S Uebngens ist es eines jeden eigene Sache, für die gute Verwahrung der zum Gebrau­che irn Dienste empfangenden Kerzen zu sorgen, und sich gegen jeden unbefugten (Eingang sicher zu stellen. §. 46-25. Das Kerzenausmaß für die Feld.-)lpotheken wird folgender Maßen bestimmt: a) Bey und zum Behufe der Manipulation für jeden Beamten im Winter monathlich » » » » Sommer » b) Als Personal-Gebühr * für jeden Provisor im Winter monathlich » » » > Sommer » e) Für jeden Senior im Winter » » * * » » V d) Endlich für jeden subjectiven Beamten im Winter monathlich » * » » Som mer » Unschlittkerzen. Nach diesem Ausmaße haben auch der jeweilige Provisor bey der Spitals-Garnisons- Apotheke und der Medicamenten-Regie-Rechnungsfuhrer die charaktermäßige Gebühr von 36 Pfund, als: im Winter monathlich 4 Pfund » Sommer » 3 » Die zum täglichen Gebrauche bey der Manipulation in der Apotheke, im Depot und im Laboratorium erforderlichen Unschlittkerzen hat jeder Apotheken-Vorsteher von dem mo- nathlichen Gebührs-Ausmaße nach Befund des Bedarfes vorzugeben, bey dem Schreibgeschäfte aber jeder Beamter seine eigenen Kerzen zu brennen. §. 4626. Zur Beheitzung der .Zeichnungszimmer und der Fotifications-Kanzelleyen in den ge- sammtcn Ländern werden für jedes derselben nicht Mehr als höchstens 5 Klafrer weiches Holz, und zur Beleuchtung der Bauamts-Kanzelley höchstens 24 Pf. Unschlitrkerzen bewilliget. §. 4627. Der Heitzungsbedarf für das Verhörzimmer des mährischen Stabs-Auditoriats wird auf 3 Klafter weiches Holz für den Winter bemessen. §. 4628. Ausmaß an Holz und Kerze» für die SortifiCflticiiy - Kgnzel- leyen. Hkth. am i3. 9Ti)t>. 8o3,Nzo7i. Brennholz - Ausmaß zur Beheitzung desDerhorzimmers beym mährischen Stabs-Audi- toriat. Hkth. am 19. Sec. 816.18967. Was das Allsmaß an winterlichem Brennholze und an Kerzen zur Beleuchtung der Verpfiegs-Magazins-Kanzel-leyen betrifft, so wird für jedeHaupt- und Filial-Magazins- Kanzelley, welche mit Verpflegsbeamten besetzt ist, sowohl in Friedens- als Kriegszeiten durch die 6 Wintermonathe monathlich eine Klafter weiches oder y4 Klafter hartes Brenn­holz, und für jeden wirklichen Verpflegsbeamten, ntithin sowohl für den Rechnungsfüh­rer, als auch für jeden demselben zugetheilten Assistenten, wahrend des Winters 2 Pfund, und während des Sommers 1 Pfund Unschlittkerzen bemessen. §. 4629. Wenn Officiere in Filial-Stationen, wo selbst statusmäßige Beamte als Filial-Rech- nungsführer bestimmt sind, nicht bloß als Controllore, sondern zeirwetse statt dieser Be­amten die Besorgung der Magazins-Kanzelley und Rechnungsgeschäfte auf sich haben, so gebührt denselben allerdings das für diese Station bemessene Kanzelley - Service, weil dieses Ausmaß nicht auf die Person, sondern auf die Geschäfte und Cigeinchaft der Station gegrün­Holz- und Kerzenausmaß für DerpflegSamts - Kanzclle-yen. Hkth.am l.Apr- 8»5. A 2180. 11 ,, 11, tipr. 8oä. A 174®. Wenn Officiere zeitweise nicht nur als Kontrollore, son­dern zur Verfehung des Kan- zeU'ey - Geschäftes verwendet werden, so gebührt ihnen das für die Beamten auSgemessene Service an Holz und Licht. Hkth. am-9.2<in.8i3. a »5i. bet ist. §. 4680. Den bey den Filial-Einlieferungs-Stationen als Verpffegs-Filialisten aufgestellten Ver- pfiegs-Bäckermeistern kann auf die Zelt der zu besorgen habendem Landeslieferung während der Wie sich hinsichtlich des Ser­vices für tue bst? Filial-Kmlie- ferungs - Stationen als Ver- pflegs- Zil-alstenaufgesteUren Berpflegs-Bäckermklfter zu be- nehmen ist. Hkth. g»n 19. 2äN-Si3-A 164. tinfc^riifferietistiuemaß für >ic $elö s i'ipetfeefen. tfc. am 8. 3»n. 810. l 3864.

Next

/
Oldalképek
Tartalom