Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Cl XII. Hauptstück. L1V., LV. und LVI. Abschnitt. Zulage für die zur Einhoh- lunq derpractischen Anleitung in der einzelnen Reiterey von den Cavallerie-Regimentern commandirten Stabs-, Ober- «nd Unter-Officiere. Hkth. am 4. Apr. 816. I 2 538. Zulagen für die Commandirten, welche Rimonten aus dem Equitations-Jnstitute für die Stabs-Officicre transportiren. Hkth. am 14.2än. 809. D 209. Zulagen für Cavaverie-Indi- viduen beyTrans-ortirungvon Parkpferden für die Pack-Reserve. Hkth. am 17. Apr. 794. 5* n 28.3an. 807.D 3,9. Zulage für die »ur Traus- portirung von Naturalien und Bett-Feurnituren csmmandir-- H Militär-Mannschaft. Hkth. am i5.3«n. 808. w 78. » » 3. Rov. 808. I 6457. §. 3074. Um den zur Einhohlung der practischen Anleitung in der einzelnen Reiterey von den Cavallerie-Regimentern commandirten Stabs-, Ober- und Unter-Officieren sür die noth- wendige Zeit ihrerAbwesenheit von ihren Regimentern die Subsistenz nach Billigkeit zu erleichtern, können in den Ländern, wo nur Conventions-Münze cursirt, einem Stabs-Offi- ciere täglich 2 si., einem Ober-Officier täglich 1 fl., einem Wachtmeister täglich 9 kr. und einem Corporal täglich 6 kr.; in jenen Ländern hingegen, in welchen das Papiergeld im Umlaufe ist, einem Stabs-Officiere täglich 4 fl., einem Ober-Officiere täglich 2 fl., einem Wachtmeister täglich i5 kr., und einem Corporal täglich 9 kr. für die Zelt ihrer dieß- fallsigen Commandirung als eine außerordentliche Zulage zur Gebühr gestellt und ange wiesen werden. LIV. Abs ch ui t t Von der Zulage bey Transportirung der Pferde ans dem Cqnitations-Institute. §. 8075. Den Commandirten, welche Rimonten und abgerichtete Pferde aus dem Neustädter Equitations Institute für die damit zu betheilenden Masore von der Infanterie, den Jägern und der Artillerie rc. führen, ist die Zulage bis zu dem Tage der Uebergabe solcher Pferde, wo sie ein ärarisches Eigenthum zu seyn aufhören, in eben dem Ausmaße bewilligt, wie sie aus dem Regiments-Unkosten-Fonde bemessen ist,jedoch daß sie aus den Pausch-Gcldern des Eciui- tations-Instituts verabfolgt wird. LV. Abschnitt. Wo» der Zulage bey Transportirung der Packpferde. h. 8076. Bey Transportirung von Packpferdcn für die Pack-Reserve sind den von der Caval- lerie verwendeten Individuen folgende Zulagen in conto aerarii bemessen: Für einen Lieutenant täglich ...... 45 kr. » » Unter-Officier unb Schmied täglich ... 4 » » » Gemeinen täglich ...... 2 » LVJ. Abschnitt. Von der Zulage bey Naturalien und - Betten-Transporte». §. 307.7. Bey Transportirung von Naturalien und Bett-Fournituren von einem Verpflegs-oder Betten-Magazine zu dem arr'Sern hat die von Regimentern und Corps zur Begleitung und Bewachung commandirte Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts täglich eine einfache ordinäre Löhnung als Escorte-Zulage (wovon bey der Cavallerie-Mannschaft jedoch die Contractions-Zulage abgezogen wird) nach dem Fuße des Landes zu erhalten, in welches der Transport gehet.