Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von der (Eontrolle. 535 'U sehen, barnít die bey jedem Naturale angestellten Bäcker-Unter-Officiere diese Abgabe in Gegenwart des Lransports-ConducteurS stets selbst bewirken, und nicht dieses Geschäft ben Vecturanten übertragen, welche gegen das (Einbringen der Truppe sich nicht erwehren kön­nen, und meisten Theils zur Entschädigung ihrer Abgänge alsdann ben Vorwand nehmen, daß sie die Abgabe hätten selbst bewirken müssen, und dabey gewaltsam verkürzt worden wären. tz. 44?b. Jede so gestaltig von ben Transporten abgegebene Anweisung merket der Bäcker-Un- ter-Officier mit der Nummer und bem Natural - Betrage auf bem jedes Mahl von bem Rechnungsführer zur Uebernahme angumeifenben Lieferscheine ober bey Lanbeslieserungs- Transporten auf die von ben Bauern mitgebracht werdenden, ebenfalls von bem Rech­nungsführer angewiesenen Vorweise ihrer Ortsobrigkeiten so lange vor, bis der ganze Transport ansgegeben ist, und läßt die so gestaltig vorgemerlten, nach der Abgabe durchzu- reißenden Anweisungen bem Transports-Führer fammt bem Lieferscheine in Händen, um mit demselben nach ganz abgegebener Fracht so abzurechnen, daß die auf bem Lieferscheine auf- gezeichneten Anweisungen ablaterivt, deren Ertrag mit bem Inhalte des Lieferscheines com- binirt, und darnach ersichtlich gemacht werde, ob die Fracht richtig abgeführt, ober ob und welcher Abgang sich dabey ergeben habe. §. 4477« Die hiernach berichtigten und rücksichtlich der Abgänge gehörig flaufulnten Lieferscheine sind, von bem Magagins-Controllor, Bäcker-Unter-Officier und Transports-Führer gefertigt, fammt ben Anweisungen bem Rechnungsführer zu übergeben, welcher hierüber bas Recepiffe auszustellen, und bey bem Fuhrwesen die Abladung mit genauer Verläfsigkeit in bas Trans­ports-Journal eingutragen hat. , §. 4478. Die oben besagte Vormerkung über die Lieferscheine ist von ben Bäcker-Unter - Officie­ren nach ben Formularen G, H, I und K zu führen, und alle Abende, von bem betreffen­den Bäcker-Unter-Officiere und von bem Magazins-Controllor mitgefertigt, bem Armee- Colonnen - Magazins - Rechnungsführer zu übergeben, welcher darnach feinen täglichen Rap­port formirt, und wenn es angeovbnet werben sollte, diese Wagenburgs-Ausweisung auch täglich der Direction zur Kenntniß wegen der Nachschubs-Einleitung übergibt, und diese Bäcker - Unter - Officiers - Ausweise fammt ben Lieferscheinen zu feiner Legitimation auf be­wahrt, die Militär-Fassungsanweisungen aber vertilgt. §. 4479­Sollten Transporte versorgt werben, und ohne Lieferschein, ober Landeslieferungs- Transporte ohne Anweisung von ihrer Ortsobrrgkeit mit befrachteten Wagen ankommen, so haben der Magazins-Rechnungsführer und der Conttollor sowohl von ben Armee - Co­lonnen-, als auch stabilen Magazinen die Nahmen der Vecturanten und deren Herrschaft, dann Wohnort aufzunehmen, und sie zu befragen: a) Ob solche bey einem Magazine ober von ihrer Ortsobrigkeit, und wo die Fracht, auf­genommen haben? 1») Unter wessen Aufsicht der Transport von bem Labungsorte abging ? c) Warum und wo dieselben von ihrem Transporte getrennt wurden, bann wohin die übrigen Wägen gekommen sind? Nach diesen Aussagen haben der Rechnungsführer und der Controllor, statt der ab­gängigen Lieferscheine, eine bestimmte Ablabungs-Anweisung auszustellen, in welcher be­merkt ist, woher der Transport komme, und wie viel solcher enthalte. In jenem Falle aber, wenn die zersprengten Fuhren ihre Fracht bey einem Magazine ausgenommen hätten, das Constitut ohne Verzug bem sperrenden Rechnungsführer gugufenben; sohin bey schwerster Verantwortung nie mehr einen Empfang unwissend woher aufzuführem, Band in. 147 Jede von den Transporten abgegebene Anweisung ist von deinBäcker-Untkr-Lffmerd vor« zumerken. Hkth. am 3, 3a«. S08. A i63. Die klausulirten Lieferscheine sind dem Rechnungsführcr zu übergeben. Hkth. am 3. 3än. 808. a 163. Wiedi'e Lieferscheine zu ver­fassen sind. Hkth. am 3. 3än. 808. A 163. G, II, 1 und K. Was zu beobachten ist, wenn Transporte versprengt werden. Hkth. am 3. 3«n.6o8. a >63.

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