Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

582 Was bey den Säcken mit Früchten zu beobachten ist. Hkth KM 3. Jan. 808. A ,63. Was zu beobachten ist, wenn an gut plumbirten Säcken das instructionswästige Calo über­steigende Abgänge gefunden werden. Hkth. am 3, Iän. 808. A i63„ Was zu beobachten ist, wenn Früchte sich dem Verderben nähern. Hkth. am 3. 2än. 808. A 163. Was bey Hell- Transporten an der äußeren Ladung an Ab­gang gestattet werden kann. Hkth. am 3. 2än. 808. a 163. Wie das durch eine zweytr Uckerladung entstehende Calo zu verhüthen ist. Hklh. am 3.2än. 808. a ,63. Was die Vecturanten durch Ab/lupfung und schlechte La­dung entwenden, müssen sie ersetzen. Hkth. am 3. 2fl$t. 808. A ,63, ledern Falls aber der befundene Defect auch von dem Transports-Conducteur bestätigen zu lassen. §• 4461. Bey den Früchten muß an den Sacken das Plumbum wohl kennbar, fest in die Sack­bänder eingedruckt und unverletzt, der Sack aber weder zerrissen, noch von außen geflickt seyn, weil diese Gebrechen, so wie bey den Schiffern die Tränkung der Sacke, den Beweis geben, daß der Fuhrmann oder Schiffer entweder willkührlich oder durch Verwahrlosung den Schaden verursacht habe, und bey diesem Befunde sind die das Calo übersteigenden Ab­gänge dem Vecturanten zur Last zu legen, welcher jedoch von bem Betrage des Abganges zu überzeugen ist, und solchen auf dem ihm übergeben werdenden Ablads-Recepisse zu bestä­tigen hat. « §. 4462. Sollten an den gut plmnbirten und ganz unverletzten Säcken das instructionsmä'ßige Calo übersteigende Abgänge gefunden werden, so sind solche dem Rechnungsführer der Sta­tion, von welchem das Plumbum ist, zur Last zu legen, so wie diesem auch der Defect zur Lass fallt, wenn die in solchen unverletzten Säcken befindliche Frucht mit Spreu und Unrath vermischt oder genetzt ist, wobey jedoch der billige Unterschied zu machen ist, daß nur jener Unrath gerügt werden soll, welcher eine vorsätzliche Untermischung erkennen läßt, und daher die mit den Früchten selbst erzeugren Wicken keinen Anlaß zu solchen Ausstellungen geben müssen, da bekanntlich das Land keine gereuterten Früchte liefert. Diese Abgänge müssen jedoch, so wie es beym Mehle bestimmt wurde, stets commissionaliter erhoben, und diePium- ben dem Eommissions- Protocolle zugelegt werden. §. 4463. Sollten aber die Früchte anbrüchig seyn, und sich dem Verderben nähern, und dieses Verderben von langwierig anhaltender übler Witterung herrühren, so muß besonders, wenn zur Consumtion keine nahe Gelegenheit vorhanden ist, in der Stelle von den Säcken die Maßprobe genommen, solche ausgeleert und conditionirt, dann aber, mit Rücksicht auf das Transports-Calo, das genußbar Hergestellte commissionaliter einsackirr, und der Commis- stonal-Conbitionirungs-Befund zur Passierung eingesendet werben. Um auch die Erhebung dieses Befundes zu erleichtern, müssen von den Säcken nach den vorgeschriebenen Plumben bey der Ausladung die Proben genommen, und stets ersichtlich gemacht werden, von welchem Magazine, und wie viel von jeder Art Plumben so mangelhaft befunden worden sind. §. 4464. Bey den Heu-Transporten können an der äußeren Ladung an jedem doppelten Bunde 1, auch 2 Pfund Abgang gestattet werden, und diese sind mit 19, auch 18 Pfund niederoster- reichischen Gewichtes in der Abladungs- Station anzunehmen, nur müssen die inneren Bünde das Gewicht, einschließlich des Strohbandes, wenigstens mit 19 bls 20 Pfund halten. In jenen Fallen aber, wo das Heu zum zweyten Mahle überladen unb spedirt wird, was der Controllor stets auf dem Lieferscheine anzumerken hat, ist das Calo mit 2 bis 3 Pfund für einen doppelten Bund anzurechnen. h. 4465. Um aber dieses durch eine zweyte Ueberladung entstehende Calo so viel möglich zu ver­hüthen, muß das durch Nachschub ankommende Heu stets am ersten in die Consumtion gezogen werden, und immer von der frischen Einlieferung die Verschiebung geschehen, worauf der Controllor, da wo Gelegenheit zu dieser Consumtion vorhanden ist, zu halten hat, weil er widrigen Falls dafür verantwortlich ist. §. 4466. Die fehlenden Bünde, so wie das, was die Vecturanten durch Abzupfung und schlechte Ladung entwenden, und was das Transports ©Calo übersteigt, haben diese zu ersetzen, daher XIII. Hauptstück. XL. Abschnitt.

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