Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

5Í)6 Wie Oie Räucherung zu ge­schehen hat. Hkth. am -.Oct. LoS. W .63i Apparat zur Mineral- Säuren - Räucherung. Hkth. am May 806. L 1823. » s> 2.4)ct. 808. W i63. Reinigung der mit • Wolle gefüllten Matratzen. Hkth. am Mav 806. l 1823. Reinigung der Bett-Fournr- turen, welche die mitKalk ge­schärfte Lauge vertragen. Hkth. am 2. May 806, l >823. Was Key den zweyblätteri- gen Decken zu beobachten ist. Hlth.am 2. May 806. k, 1823. Unter welcher Leitung die Räucherung zu geschehen hat. hkth. am 2. May 806. L 1823. In welchen Fällen die Rän- cherungstonnen gebraucht wer­den sollen. Hkth.am »6. März8lS.E>o36. »st, müssen sie im fließenden Wasser sorgfältig geschwemmt, in freyer Lust gut getrscknst und auSgelüftet, auch dieses Verfahren wenigstens drey Mahl wiederhohlt werden. tz. 4 3 9 6. Nach dieser Reinigung durch die Walke oder durch Schwemmen muß erst noch die Räucherung nach der Methode deö Guyton - Morreau vorgenommen werden. Diese Räu­cherung geschieht in einer wohlverfchlossenen Kammer, in welcher vorher die getrockneten und ausgelüsteten Decken neben einander, jedoch nicht zu dicht, aufgehangt worden sind. tz. 4397. Das Verfahren hierbey ist folgendes : Man nimmt fünf Theile gepulvertes Kochsalz, einen Theil gepulverten Braunstein (verkalktes Magnesien-Metall), zwey Theile Wasser, und drey Theile concentrirte Schwefelsäure (Vitriolöhl). Das Pulver des Braunsteines und des Kochsalzes werden sorgfältig unter einander gerieben, gemischt, und in eine Schale von Glas, Porzellan oder Steingut geschüttet. H ierauf wird erst das Wasser hinzu gegossen, dann die Schwefelsäure nach und nach hinein geträufelt, inzwischen aber das Ganze mit einer Spatel von Holz (Glas oder Por­zellan ist noch besser) langsam und so lange umgerührt, bis es ausgeraucht hat. Diese Räucherung muß durch acht Tage täglich zwey Mahl geschehen, und es müssen täglich nach der zweyten Räucherung die Decken umgewendet werden. tz. 4898. Die mit Wolle gefüllten Matratzen (wo dergleichen noch vorhanden sind) müssen, ehe sie ohne Gefahr zertrennt werden können, in fließendes Wasser gelegt, und darin wenig­stens vier Tage gelassen, sodann ausgeschwemmt, in freyer Luft getrocknet, dann erst zer­trennt, und der Zwilch von der Wolle besonders behandelt werden. tz. 4899. Alles, was die mit Kalk geschärfte Lauge vertragt, als Leintücher, Strohsäcke, von der Wolle entleerte zwilchene Matratzen und Kopfpölsser rc., ist mit jener Lauge drey bis vier Mahl zu begießen, wo sie sodann im fließenden Wasser ausgewaschen und in freyer Lust getrocknet werden müssen. Um jede Furcht vor Ansteckung zu entfernen, sind alle diese Sorten, so, wie die wollenen Decken, zu räuchern, die Wolle aber auf Flechten auszubrei­ten, und m dem Räucherungszimmer aufzuhängen. tz. 4400. Die zweyblätrerigen Decken müssen vor der Räucherung aufgetrennt und aus einan­der gelegt werden. tz. 4401. D ie Räucherung muß immer unter der unmittelbaren Leitung eines sachkundigen Arztes geschehen. Die Materialien zu derselben sind dort zu nehmen, wo das Militär im nähm- lichen Orte feinen gewöhnlichen Medicamenten - Bedarf bezieht. tz. 4402. In Fällen und an Orten, wo solche Reinigungen mittelst Räucherungen vorge­nommen werden müssen, und entweder kein besonderes Räucherungszimmer zu erhalten ist, oder solche Räucherungsfälle sich zwar mehrmahl wiederhohlt, jedoch meistens nur bey einer so kleinen Zahl von Stucken ergeben sollten, für welche die Herstellung oder Einwendung eines eigenen Räucherungszimmers nicht anpassend wäre, ist, statt eines Raucherungssim- mers, eine Räucherungstonne zu gebrauchen. Hierbey haben folgende Bestimmungen und Vor­schriften in Anwendung zu kommen. »tens: Man nimmt die Tonnen beyspielsweise in der Größe von vier bis fünf Eimer an. Nach Umständen und Verschiedenheit der Fälle kann jedoch selten wohl eine klei­nere , öfters aber, nahmlich in den meisten vorkommenden Fällen, eine größere zum beabsichtigten Zwecke dienen. XIII. Hauptstück. XXXIX. Abschnitt.

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