Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

548 XIII. Hauptstück. XXXIX. Abschnitt. Den Civil- oder bereits in Wirksamkeit befindlichen Feld­spitäler, welche in Civil Admi- nistrationen übergehen- Hkth. am «4.3im. 8i5.l 1740. Den Transperts - Häusern. Hkth.ann4. $eb. 8i4, l 672. Den Regiments- und Stabs - Stockhäusern. Hkth. am 2 2. Jul. 808.1 3729. Den Invaliden - Häusern. Hkth. am »5. Apr. 772. „ 6. März 782. A 268. „ 4-Oet. 808. E 3563. „ 16, Qkt. 808. E 3772, Den Kadetten in den Cadet- ten - Schulen. Hkth. am 16.2un. 808. D 258». Dem Handwerks-Personale. Hkth. am 29. Apr. So,, a 4769. Den Veschäl-Departements. Hkth. am »8. Apr. 792.0 1903. Den Commandirten in den Regiments - Erziehungshäu­sern. Hkth. am -4. Jän. 782. G 465. ,, 26. May 7S2. ,, .. »5. May 784. Den Privat-Dienern. Hkth.am >7. März802. L '44°. » „ 29. Apr. S02. A4/5y.-> '4.3ui* 807. l 3852. c) Den Ciml-Feldspitals-Anftalten oder den bereits in Wirksamkeit befindlichen Feldspi­tälern, weiche in die Civil-Adminiftration übergehen. »tens: Bey jeder Uebergabe eines schon in Wirksamkeit befindlichen Feldspitals in bte Civil - Administration find der eintretenden Civil-Anstalt die für ben wirklichen vorhandenen Krankenstand und den nächsten Zuwachs, dann bis zur Möglichkeit der zu bewirkenden Anschaffung, die erforderlichen Bett-Sorten abzugeben, um den zurück lassenden Vorrath thunlichst zu vermehren, stens: Bey ganz neuen Civil-Feldspitals-Anstalten ist zur Versehung derselben mit Bet­ten aus den Militär-Vorrathen stets jede nur immer mögliche Aushülfe und Be­deckung zu leisten. d) Den Transports-Häusern. Der Bettenbelag in den Transports-Häusern ist auf das sorgfältigste und genaueste, so wie es für die Bequartierung der Truppen in den Casernen vorgeschrieben ist, einzu- nchten und zu unterhalten. e) Den Regiments- und Stabs-Stockhäusern. Alle Regiments- und Stabs-Stockhäuser sind durchaus mit gehörig gefüllten Stroh­säcken und tn den Wintermonathen auch mit Kotzen von Hallina, so weit sie nicht vom Lande damit versehen werden, vom Aerarium zu versehen, weil der in der Un­tersuchung befindliche Arrestant öfters bloßen Verdachtes wegen arretirt wird, und un schuldig seyn kann, daher in den Stockhaüsern nur wohl verwahrt, keineswegeS aber übler, als der wirklich abgeurtheilte Verbrecher, behandelt werden darf. i) Den Jnvaliden-Häusern. Der Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, unb allen jenen In­dividuen der Prima-Planisten und des Handwerks-Personals, welche die Jnvaliden- Versorgung genießen, gebühren die für den gesunden Belag vorgeschriebenen Bett- Fournituren; nur wird diesen Leuten gestartet, im Winter auf dem Strohsacke, auf der Sommerdecke und dem Leintuche zu liegen, und sich mit der Winterdecke zuzudecken. Im Sommer schlafen diese Leute auf dem Strohsacke, auf der Winterdecke und auf 'dem Leintuche, und decken sich mit der Sommerdecke zu. g) Den Cadetten in den Cadetten-Schulen. Die Cadetten-Schulen müssen mit einfachen Betten aus den ganz neuen Vorrä- then versehen werden, und diese, ohne sie jemahls mit den übrigen zu vermischen, sollen ausschließlich für die Cadetten-Compagnien gewidmet bleiben. h) Dem Handwerks-Personale. Den bey den Verpfiegs-Magazinen befindlichen Handwerksleuten, soweit solche or­dentlich affentirt und in ärarischen Gebäuden untergebracht sind, gebühren eben so, wie dem Bäcker-Personale und dem bey bem Artillerie - .Zeugamte in Sold stehenden Handwerksleuten, die Betten vom Aerarium. i) Der Mannschaft des Gestüts-, Beschäl- und Remontirungs-Departements. Die Mannschaft des Gestüts-, Beschäl- und Remontirungs-Departements ist mit den erforderlichen Bett-Fournituren von den Militär-Verpflegs-Magazins-Vorräthen zu versehen. k) Den Commandirten in den Regiments-Erziehungshausern. Den Regimentern stehet es frey, für bte Commandirten in ben Regiments - Erzie- hungshäüsern die Betten selbst anzuschaffen oder dem , Aerarium für die in Gebrauch nehmenden Magazins-Betten die Vergütung zu leisten, wo in beyden Fällen der Auf­wand aus dem Regiments-Knaben-Erziehungs-Fonde zu bestreiten ist. l) Den Privat-Dienern. In jenen Stationen aber, wo keine Betten-Magazine in der Nähe sind, mithin dem Offi- ciere für fernen bey sich im Quartiere habenden,Prwat-Diener kein Bert vom Aerarium

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