Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von bem Vetren wesen. 540 abgereicht werden kann, ist demselben das Aequivalent mit täglich u/2 kr. zu erfolgen; wenn aber der Officier seinen Privat-Diener in seinem eigenen Quartiere aus Man­gel an Raum nicht unterbringen kann, so musi derselbe gemeinschaftlich verlegt worden, und ist in diesem Falle wie jeder andere gemeine Mann zu behandeln. m) Den Unter-Officieren und Privat-Dienern bey dem Militär-EquitationS-Institut in Wiener-Neustadt. Denselben sind die Betten aus den Verpflegs-Magazinen gegen Quittung zu ver­abfolgen. n) Der Wachmannschaft bey Magazinen. Derselben sollen ebenfalls die Betten vomAerarium verabreicht werden. o) Den Kriegsgefangenen. Diese erhalten an Bett-Fournituren bloß Kotzen und Stroh, nur können densel­ben auch Strohsäcke, wenn dergleichen vorhanden sind, und der Unterkunft dadurch kein Raum benommen wird, erfolgt werden. p) Der Mannschaft von der Polizey-Wache, wofür jedoch aus dem Polizey-Fonde die Vergütung zu leisten ist. §. 4299. Den deutsch-banatischen neu engagirten Ansiedlern in der Militär-Gränze sind, so weit sie nicht von den Ansiedelungs-Vorräthen versehen werden können, die nöthigen Bett-Four­nituren, bis sie sich selbst zu ernähren im Stande jsind , vom Aerarium zu verabreichen. §. 43oo. Aerarische Bett-Fournituren sollen an Privat-Personen oder solche Individuen, die keine Gebühr darauf haben, unter keinem Vorwände zum Gebrauche abgegeben werden, widrigen Falls nicht nur allein derjenige, der solche verleihet, sondern auch jener, der sol­che zu seinem Gebrauche genommen hat, angemessen dafür zu strafen ist. §. 480,. In Fällen, wo Quartiers-Trägern mit Betten absolut ausgeholfen werden muß, hat diese Aushülfe nicht in einzelnen Sorten, sondern in ganzen Bett-Fournituren auf die Art zu geschehen, daß sie dem Compagnie-Commandanten gegen Belags-Quittung zur Haft und Verrechnung übergeben werden, wogegen für die Betten der halbe Schlafkreuzer für das Aerarium einzuziehen, und dem Landmanne nur der andere halbe Schlafkreuzer zu bezahlen ist. §. 4^02. Diese Bettenausfotgung gegen Einziehung des halben Schlafkreuzers kann jedoch nur au die Mangel leidenden wirklichen Militär-Granzer, keinesweges aber auch an die dem Pro- vinciale unterstehenden Ortschaften, aus den ärarischen Magazins-Bettenvorräthen gesche­hen, nachdem dieselben verpflichtet sind, die zum Belage erforderlichen Betten gegen Ueber- kommung des ganzen Schlafkreuzers herbey zu schaffen. §. 43o3. Wenn Provincial-Städte oder sonstige Ortsobrigkeiten, welche die Quasi-Eisernen und Militär-Zimmer mit Betten zu versehen haben, solche gegen Vergütung deS Anschaf­fungspreises aus dem Verpflegs-Magazine abfassen wollen, so sollen dieselben in Zukunft, um allen Unterschleifen vorzubeugen, in solchen Fällen zur! Abfassung derley Bett-Sorten ohne Stämpcl an die nächst gelegenen Oekonomie-Commissionen oder ihre Depots angewie­sen werden, um dadurch der zwischen diesen und den gostämpelten Magazins-Aerarial-Bett- Fournituren entstehen könnenden Vermischung vorzubeugen. §. 43o4. Die Vergütung hat nach dem Beköstigungspreise mit Hinzuschlagung der Regie-Ko­sten zu geschehen , nur ist dabey der Bedacht dahin zu nehmen, daß die Bezahlung im Ganzen auf ein Mahl geschehe, wenn nicht durch besonderes Einschreiten der Länderstellen Den Unter-Officieren und Privat-Dienern beym Equita- tions-Institute zu Wiener- Neustadt. Hkth. am lr.Nov-So8.v285,. De r Wachmannschaft bey Magazinen. Hkth. am 9. Sep. 80 5. Den Kriegsgefangenen. Hkth. aM2i. Oct. 798. E 3336. » » 26. ®ep.8i3, L 286Í. DerPolizey-Wache. Hkth. am r>.Iun. 77S. Wann den deutsch-binati- schen Ansiedlern inderMilitär- Gränze ärarischd Betten zu erfolgen sind. Hkth. am z5. Aug. 779. b 1947. Welchen Personen keine ära­rischen Betten gegeben wer­den sollen. Hkth. am 27.3un.7S7. A 1266, Ma s in lenenFällen zu beob­achten ist, wenn Sein Lanvman- ne imt ärarischen Bett-Sorten ausqeholfen werden muß. Hkth. am 7. Dcc. 8«6» A 9683. An wen die Ausfolgunz der ärarischen Betten gxgen Ein­ziehung des halben Schlaskreu- zers geschehen kann. Hkth. am 7. Dec. 3o6.A 9633. Was ju beobachten ist, wenn Provincial-Städte:c. Betten gegen Vergütung aus den Verpflegs-Magazinen absas- sen wollen. Hkth.am >8.März 3,5. A36y5. Wie dieVergü'tung'nach dem Deköstigungspreise zu gesche­hen hat. Hkth.am i8.37Iarj.6i5. A3695,

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