Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von den 0 a cf en. 435 §. 3867. Die Classification der Fruchtsäcke, sowohl bey der leeren, als vollen Rotheilung, hat mittelst genauer Anziehung und Besichtigung eines jeden Sackes vor sich zu gehen. §. 3863. Bey Verpflegs - Magazins - Visitationen von dem visitirenden Oberbeamten: »Lens: Hat sich jedes Magazin über den Empfang der Sacke seit dessen Entstehung, oder seit der letzten Uebernahme, mittelst Inventariums, und 2tens: über die Verwendung derselben mittelst legaler Documente auszuweisen. 3tens: Ist der wirkliche Vorrath hieran im Magazine zu untersuchen, in wie viel brauchbaren, reparationsmaßigen und ganz unbrauchbaren er besteht. Zeigt sich nun 4tens: ein Abgang, so muß sich der Beamte hierüber sogleich ausweisen, und derselbe bey nicht statthafter Auskunft ohne Weiters zum Ersätze verhalten werden. Ltens: Sind die reparationsmaßigen und unbrauchbaren Sacke zu untersuchen, ob sie nicht etwa durch Nachlässigkeit und Verwahrlosung zu Grunde gegangen sind, und auf diesen Fall sind sie dem Beamten zur Last zu legen. fftens: Sind die reparationsmäßigen, mit Rücksicht auf die möglichste Wirthschaft, so­gleich in die Reparatur zu geben. 7tens: Ist vorzüglich darauf zu sehen, ob alle vorräthigen wirklich ararischen oderauch ausgetauschten mit den gehörigen Stampeln versehene und gewtchthaltige Sacke sind. Endlich ist Ltens: in der zu erstattenden Visitations-Relation nebst diesen Puncten auch über den Befund der Behältnisse und über die etnes Theils zur Abstellung vorfindigen und andern Lhetls zur Anschaffung nöthigen Gerathschaften, dann über bie noch sonstig verkommenden Vorfallenheiten zu relationiren. §. 3869. Die eine Reparatur benöthigenden Sacke sind jeden Monath, gleich nach erfolgtem Befunde der Sortrrungs - Commission, tn die Reparatur zu geben. §. 3870. Der Flicklohn für 1 Sack in der Militär-Grä'nze wird stets nach den Umstanden der Zeit bestimmt. §. 3871. In so weit die Sacke bey einer Transportirung nicht schon mit dem gehörigen Maße und dem Plumbum versehen sind, worauf bey der Uebernahme besonders zu sehen ist, weil im Nichtbefolgungsfalle der Regress an dem übernehmenden Verpffegsbeamten genommen werden würde, darf von Seite der übernehmenden Verpflegs-Magazins mit den erforderlichen, das vorgeschriebene Maß haltenden Sacken gegen künftig unbeschädigte Rückgabe ausgeholfen, und solche in Gegenwart des übergebenden Beamten pluinbirt werden. tz. 8872. Nur im Kriege, nähmlich bey der Armee , können auf die einzelne Quittung eines Officiers, Unter-Officiers oder Gemeinen Sacke vorgeliehen werden, weil es sich sonst ereignen dürfte, daß ganze Regimenter ohne Verpflegung bleiben würden, im Frieden hingegen darf eine Sackvorleihung an Regimenter in keinem Falle Platz greifen. §. 3878. Die Sackevorleihung an politische Behörden ist dahin zu beschränken, daß nur für den Fall, als unmarkirte Säcke, zum Militär - Verpflegs - Magazine noch nicht vorge- merkt, da wären, dieselben gegen den Anschaffungspreis zu überlassen sind. tz. 3874. Die Verleihung der Säcke für Arrendatoren darf in keinem Falle Statt haben. Band in. iio* Classification derFruchtsäcke Hkrh. <un 17. Aug. 804. A 4245. Was bey Visitationen der Verpflegs - Magazine tn Hin­sicht der Säcke zu bemerken ist. Hkth. am 9. 2ul, 796. A i555. Zeitbestimmung zur Repara­tur der Säcke. Hkth. am 17. Nov. 807. A9413, » » i7.Märj6c>8. A >9<>3. Flickloh» der Säcke für sie Mil'itär - Gränze wird be­stimmt. Hkth. am 19. Nov. 8o3,A 5587. Vsrlcrhunaen dcrSäck'. Hkth. am 17. 2ul. 8o3. A6457. Unter welchen Bedingunaen die Dorlcihung der Fruchtfäcke an Regimenter undSorpSPlatz greift. Hkth. flitt 2 3. Feb. 801. A 1896. » » »9. Feb. 809. A 1206. Sackevorleihung an politi- tische Behörden. Hkth. am 7. März S"8. A 2 »76. Sackevorleihung an Arrenda- toren. Hkth. am >4-§eb. öi2, A 835.

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