Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

423 XIII. Hauprstück. XXII. Abschnitt. Gattung Set Suiten key Ver­sendung 5er Säcke. Hkth. am >7.Aug- 8o4, A 4*45. Was für Säcke zur Trans- pvrtirung des Hartfutters ge­nommen werden müssen. Hkth. am »8, Feb. 809, A 1206. . §. 3325. Die Verpflegs-Magazine sind besonders verpflichtet, bey Zuspedirung der Säcke mit . aller Sorgfalt die Qualität des Materials ,’it untersuchen, und wenn cie angelangten Säcke schlecht und unqualificirt sind, sogleich die Anzeige zu erstatten, damit die General- 1 Commanden in Stand gesetzt werden, dießfalls die strengste Untersuchung vorzunehmen. Damit aber auch mit Grund erhoben werden kann, wem eigentlich die Schuld der durch ■ die Magazine bemängelten und unbrauchbar befundenen Säcke mit Recht zuzuschreiben ist, so muß jedes Mahl bey einer Zuspedirung commiffionaliter untersucht werden, in welcher Qualität des Längen- und Breitenmaßes die Sacke, dann wie viele hiervon aus Zwilch oder Trilch bestehen. Dieses ist genau in das Commissions - Protocoll einzutragen, und durch den zweyten Verpflegs-Qberoerwalter (wenn die Commission sich im Bezirke des Ge- neral-Commando befindet), durch den betreffenden Magazins-Rechnungsführer und, nebst einem Stabs-Officiere, auch durch den kriegscommissariatischen Beamten fertigen zu lassen, und sodann ein Pare davon an den Hofkriegsrath einzureichen. tz. 8826. Zur Begegnung mehrerer Beschwerden, die über die schlechte Beschaffenheit des Zwil­ches von den Verpflegs - Magazinen geführt werden, soll das erforderliche Quantum an Säcken für die Magazine im unverarbeiteten Zwilche abgegeben werden, weil dadurch nicht nur allein den Beschwerden der Magazine abgeholfen wird, sondern auch die Monturs - Commissionen selbst die absichtliche Folge begreifen, sohin die bessere Qualität, bey der er­folgten Lieferung/ der eigenen Sicherheit wegen besser im Auge behalten werden. §. 3827. Aus den erübrigten Streifen, welche von der Umstaltung der vorn Lande übernommenen Sacke in das kaiserliche Maß herrühren, sind neue Säcke zu verfertigen. §. 3828. Bey Versendungen von Früchten, wenn sich während der Transportirung solche Ver­wahrlosungen ergeben, daß sie neuerlich zu conditioniren sind, oder wenn sonst mit Verschul­den sich Abgänge ergeben, müssen bey jeder Abladung oder weiteren Uebernahme immer gleich auf der Stelle die Säcke, an welchen sich eine Verwahrlosung oder ein Abgang zeigt, commiffionaliter in Gegenwart des Transportanten untersucht, die beschädigten Säcke, um den Abgang zu erheben, ausgemessen., der Schadenersatz von dem schuldtragenden Schiffer oder Vecturanten bey Bezahlung des Frachtlohnes gleich herein gebracht, und von dem Re­sultate der commissionellen Untersuchung die Anzeige unverzüglich gemacht werden. Sollten sich aber Beschädigungen und Abgänge an den Fruchtsäcken durch Elementar- Zufälle oder etwa aus dem Reuterich ergeben, und deßwegen weder dem Schiffer oder Vec­turanten, noch sonst jemanden etwas zur Last gelegt werden können, so ist über diese Fälle jedes Mahl unter Zulegung des Commiffions-Protocolls gleich auf der Stelle die Anzeige zu erstatten, und die Passierung einzuhohlen. §. 3829. ^ur Spedirung der Magazins-Säcke sind bloß gedeckte Wagen und Schiffe anzuwen- den, und es haben sonach die Magazins - Controllore und Commissions-Glieder, die visiri- renden Stabs - Officiere und Oberbeamten besonders hierauf zu wachen, daß sich nach diesem genau geachtet, und jedem Unfuge durch den Schadenersatz gesteuert werde. §. 383o. Zur Tcansportirung des Hartfutters dürfen nur die geringeren, eigens dazu be­stimmten, keinesweges aber die zu den Mehl - und Brotfrüchten gehörigen Sacke ver­wendet werden. §. 383.. Damit jeder Schwendung bey Graupen-und Reißversendungen vorgebeugt werde, sind diese Artikel zuvor in Säcke, und dann erst in die Fässer wohl zu verpacken. 33?aé &ep 2i&faffung Ser Jfia* flajinő í ©«de auS Sen Sfton« turé=@ommifTionen jufceo&ad;* ren iß. §ftb*dmi6. ©ep. 797. e z49° unS i532. „ „ 3o. 3[ug. 8o3.A 4548. ,, „ 27. ytov. 807. A 94*3. Unverarbeiteter Sfeiídj ifl fünftig an Sie Sftagajine a&ju; geben. £Ft&. am 28.3Jiap 785, e 962. 93ertt*enSmig SerSfreifen/Sic »oHöerUmfittftung &erS3auern* fäcfe in Saö fatferlidjeUJiafj (jer* rühren. am 17.2fug. 804.A 445. SBie fid; &e!;23erfentung »on Srüdjten ju benebmen ifi. £*Ftb. am 11. Seb. 802, .. 1» »7.3tif. 802. A 6457. 2Ca$ &e t;© raupen* unS Steiß; »erfetisungen ju beobnd;ten ifl. . i-m >8. ßun. 814. a;6j4. ^

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