Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von den Säcke n. 42Q §. 383a. Jede r zu Wasser oder zu Lande abgehende Transport muß unter Weges öfter untersucht werden, ob keine Nässe eingedrungen und keine Vermorschung zu besorgen ist, in welchem Falle die Säcke abgeladen, ausgebessert und getrocknet werden müßten, bevor fte an ihre Bestimmung weiter abgehen. §. 3833. D en Vecturanten darf bey Auf- und Abladung der vollen Magazins-Säcke kein Tra- gerlohn von den Magazinen zur Entrichtung angetragen, auch darf denselben der zum Auf- und Abladen nöthige Gebrauch der Magazins-Requisiten, unter Anleitung des mehr gewandten Magazins-Personals, ohne jedoch den Vecturanten die Auf-und Abladung nur zumuthen zu können, nicht versagt werden. §. 3834. Z ur Vorbeugung der Luft-Transporte bey Versendung der Fruchtsäcke besteht das geschärfte Verboth, daß auf jenen Routen, wo Matithämter sind, diese die Lieferscheine und rücksichrlich das Quantum vidiren sollen, durch welche Vorsicht die Schwendungen selbst in den entferntesten Abladungsorren in dein die Zufuhrs - Distanz nicht übersteigenden Calo erhalten werden können. §. 3835. Bey Wasser - Transporten müssen stets ordentliche Schiffineister gewählt, und die Convoyirung durch das Militär besorgt werden, welches darauf zu sehen hat, daß die Schiff- meister sich unter Weges nicht vorsätzlich aufhultcn, die Frucht nicht beschädigen, oder gar zu veruntreuen suchen, sondern ihre Fahrt bey günstigem Wetter und Wasser fortsetzen. §. 3836. Zur Tragung der sehr gewichtigen Korn-, Mehl-und Weitzenfäcke darf kein Militär aus Ursache der häufig dadurch entstandenen Gebrechen verwendet werden, sondern es sind durch die Magazine Civil-Träger dazu zu wählen. Zur Tragung der Hafersäcke, die viel leichter als obige sind, kann ohne weitere Nachfrage Militär verwendet werden. ß. 3837. Zur Beseitigung der Vorwände von überspanntem Transports-Calo haben die visi- tirenden Oberbeamten von >4 zu 14 Tagen mehrere mit psiichrmäßiger Treue und Redlichkeit gemessene und einsackirte, vor dem Eontrollor und Magazins-Rechnungsführer gesiegelte Probesäcke stets in Bereitschaft halten zu lassen, und bey Abgehung eines Transports bis an dessen letzte Bestimmung, sammt dem dießfalls eigens hierüber zu verfassenden und von den Commtssions-Gliedern gefertigten Protocoll mitzugeben. §. 3838.. Die bey den Feld - Magazinen leer werdenden Säcke sind, nachdem sie zuvor gut getrocknet wurden, in die rückwärtigen Magazine durch die leer zurück gehenden eigenen Wägen, von Zeit zu Zeit, mittelst ordentlicher Lieferscheine zurück zu schicken. §. 383g. Den Müllern kann nebst dem Mahllohne für das Aus-und Einladen der Säcke kein Tragerlohn erfolgt werden. §. 3840. Bey Versendungen von vollen Fruchtsäcken mittelst Vorspann ist die Vergütung für einen Sack nach 1 nieder-österreichischen Zentner zu berechnen. §. 384i. Da durch die Verpackung der Graupen in Säcke sich unmöglich ein natürlicher Calo ergeben kann, so ist bey dem Falle, als sich ein Abgang aw Denselben zeigen sollte, auf der Stelle gleich commiffionaliter zu erheben, wem der Ersatz desselben zustehet, und eS hat bey Befund einer schlechten Verpackung das Magazin, bey einer muthwilligen Oeffnung der Vecturant den Ersatz zu leisten. ( Obsicht bey einemNaturalien- TranSporte. Hkth. am 16. Sep. 797.E »490. Die Vecturanten haben kein Tragerlohn bey Auf- und Abladung derSäcke zu entrichten, auch sind denselben die nöthi- gen Requisiten hierzu nicht zu versagen. Hkth. am i5. May 8o5. A 3-55. Was zur Vorbeugung der Luft-Transporte zu beobachten 'st. Hkth. am iS. May 8o5.A3i55. Gute Auswahl der Schiffmeister und Militär- Sscorte bey Wasser-Transporten. Hkth.am i5. May 8o5.A 3255, Durch wen die Tragung der sehr gewichtigen, dann die Tragung der leichteren Säcke zu besorgen ist. Hkth.am 26. Dec. 809.A 535c». >» „ 20.3an. 814.A 409» Probefäcke sind bey Versendung eines Nnturalien-Trans- ports beyzugeben. Hkth. am 4. May8o3. A2>62. n n >5.März 8u5.A 3i3o. Transportirung der in Len Feld - Magazinen verwendeten Säcke in rückwärtige Magazine. Hkth. am 6. März 762. A 268. 11 11 9. 3ul. 796. A 2555. Nebst dem Mabllohne wird kein Tragerlohn bemessen. Hkth. am 22.3u(.8<>8. A 4964. Masistab der Vergütung bcy Versendung der vollen Säcke durch Vorspann. Hk:h. am 29. Nov. 8o3.A 6877. Schadenersatz bey Graupen Versendungen. Hkth.am 1O.31111.814. A 3624.