Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von der Geld- uttfc Natura l - GeLüh r der Armee. tz. 2q56. Die auf obige Art berechnete Ersatzleistung hat dergestalt zu geschehen, daß, wenn der Austritt vor Verlauf der ersten Jahreshälfte örfolgt, der Austretende für dieses Jahr die ganze, nach Verlauf der ersten Jahreshälfte aber für das nähmlicheJahr keine Entschädigung mehr zu entrichten hat. h. 2957. Die Feldärzte, welche den Lehr-Curs gehört haben, und vor vollstreckter zwölfjäh­riger Dienstpflichtigkeit ihre Entlassung erhalten, haben nur dann den Rückersatz der genos­senen Empfänge zu leisten, wenn sie aus den Diensten des Staates ganz austreten; wenn sie aber ihre Dienste fortfetzen, und nur zu einer anderen Branche übertreten, wo sie bey dem ihnen von Seiner Majestät verliehenen Lehramte die auf Kosten des Aerariums erworbenen Kenntnisse benutzen, sind sie von dem Ersätze srey. XXXI. A b s ch n i t t. Von der Zulage auf dem Veterinär-Lehr -Cnrse. i§. 2966. Die zum Vetennär-Curfe einberusen werdenden Feldärzre sind während ihrer Anwesen­heit daselbst in Ansehung des Tractaments, der Zulagen und des Quartier-Geldes ganz wie die übrigen Cursisten der Josephs-Akademie zu behandeln. §. 2959. Alle jene Feldarzte, welche an der Josephs-Akademie mit Zulagen oder mit dem Bezüge der Gage allem den Curs vollenden, sind zu einer zwölfjährigen Dienstleistung oder Ersatzleistung der während des Lehr-Curses genossenen Empfänge verbunden. Für diejenigen im nähmlichen Falle befindlichen, welche abgesondert von dem Unterrichte an der Akademie, das ist, zu einer verschiedenen.Zeit auch zu Thierärzten in der Veterinär- Schule gebildet werden, wächst die Dienstpflichtigkeit oder Ersatzschuldigkeit noch um sechs Jahre, so, daß sie im Ganzen nach vollendeter Unterrichtszeit achtzehn Jahre zu dienen, oder wegen der während des Unterrichtes genossenen Empfange einen Ersatz zu leisten haben. Jeder der neu eintretenden Schüler muß sich daher zu der benannten Dienstpflichtigkeit oder Ersatzleistung schriftlich reversiren. §. 2960. Die Schmiede, welche zur Hörung des Lehr-Curses am Thierarzeney-Institute abge- schickt werden, erhalten eine Zulage von monatylichen 3 fl. Diese Schmiede sind aus den zur gesetzlichen Dienstzeit Verpflichteten zu wählen. Unobligate SchiNlede, welche den Lehr-Curs zu hören wünschen, sind nur unter der Bedingung zur Anhörung desselben an das Thierarzeney-Institut abzuschicken, daß sie sich zur gesetzlichen Diensteszeit verpflichten. XXXII. A b sch Ni t t Bon der Zulage der als Magazins - Controllore angestellten peusionir tcu Stabs - und Ober - Officiere. h. 3961. Wenn durch ben Abmarsch ber Truppen manche Magazins - Stationen mit keinem Ma­gazins-Controller vom wirklich dienenden Truppen-Stande versehen werden können, so werden in solchen Orten, wo keine Garnisonen, Depots oder andere wirklich dienende Qffi- Band ui. 12 * 13 Wie die Ersatzleistung zu ge­schehen hat, wenn derAustritt vsr oder nach Verlauf der er­sten Jahreshälfte sich ergibt. Hkth. an» >9. Jän.609. G 144. Diese Ersatzleistung findet nur dann Statt, wenn dieFeld- ärzte aus den Staatsdien­sten ganz austretcn. Hkth. am 18. Sep.äor. L 3460. Zulagen für die zu der Ve­terinär-Schule einberiisenen ) Feldärztc. Hkth. am 4. Scp. 8«-.v 5893. » » >. Dec. 818. B 7585, Wie lange die Felvärzte, ivelche den Lehr-Curs an der Josephs-Akademie und dem Thicrarzeney-2 nstitute hörten, nach beendigtem Lehr-Curs noch zu dienen haben. Hkth. am 6.Dec. 8,4.1-5906. Zulage für die zumLehr-Cursc am Thierarzency-Jnstitute be­stimmt werdenden Schmiede-» Hkth. am 1.May 8,k ,9,2. » » 4. 811. B 3745. Gebühr für die pensionirten -Officiere, ivelche in Ermange­lung dienender Officiere bey den Verpflegs-Magazinen als Controltors angest^ltt werden. Hlth. am > 1. Aug.8,3. A 3498. ?> y> 23. Sep. » 15o88. 12

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