Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

XII. Hauptstück. XXXIIL Abschnitt. 4 4 Zulagen für bas bey einem Exercier-Lager verwendet wer­dende Verpflegsbäcker - Perso­nal. >üri>. am >8, Apr. ;85. Zulagen für das Vcrpflegs- däcker- und Binder-Personal bey außerordentlichen Trans­porten. Htch.am iS. 3un. 808. w 78. » », iti. 812. A 4569. Zulagen für das auf Vermah­lungs-Stationen angeftellte Verpflegsbäcker-Personal. Hkrh. a:n 18. Oct 8x2. 44569. » » 1. 3än. 816. A 20. ArbeitSjulagc für die bey Verpflegs - Magazinen com- mandirre Militär - Mann­schaft. Hkth. itm 18. ?fpr„ -85. 1, ,, «4> 3'i b. 810. A 927, ,, >> 6. März 916. A, 607»-8. Apr. 8x9. A 5794. eiere sich befinden, zu diesem Geschäfte geeignete pensionirte Officiere nach voraus zu gehen habender hoher Bewilligung angestellt, welche während dieser Anstellung, wenn sie wegen der entfernten Magazins-Station ihren Aufenrhaltsort zeitlich verwechseln müssen, bas Super­plus auf die Infanterie-Friedens-Gage nach der Charge aus dem Verpflegs-Fonde erhal­ten, die sie wirklich in der Dienstleistung bekleideten. Wenn jedoch die in derley Fällen angestellt werdenden pensionirten Officiere in ihrem Wohnorte die Magazins-Controlle versehen können, so haben sie lediglich das unentgeldüche Ouarrier, und wenn sie subalterne Officiere sind, das winterliche Brennholz von dem Militär- Aerarium, sonst aber nichts, anzusprechen. XXXIIL A b s ch n i t t. Von der Zulage der Verpflegsbäcker und Militär-Mannschaft bey Magazins-Arbeiten. §. 2962. Von dem bey den E.rercier-- Lagern verwendet werdenden Verpflegsbäcker-Personale >ver- den in Friedenszeiten einem Bäckermeister täglich . . . . . 10 kr. » Oberbäcker » ..... 7 » » gemeinen Bäcker täglich ..... 5 » über die genießende Löhnung als ein besonderer Beytrag von dem Tage abgereicht, wo das Bäcker-Personal von seinem Standorte aörückt, bis zu dem Tage, an welchem dasselbe wieder in seinem Stande eingetroffen ist. h. 2963. In dem außerordentlichen Falle, wo das Verpflegsbäcker- und Binder-Personal zurAufl sicht und Transportirung von Säcken und sonst unumgänglich verwendet werden muß, hat dieses Personal außer seiner in loco beziehenden vollen Gebühr die Zulage mit einer or­dinären Friedens-Löhnung, und zwar: der Verpfiegsbäckermeifter mlt täglichen . . . . 47 kr. » Oberbäcker mit täglichen . ' . . . ' . . So » » gemeine Bäcker » . . . . . ; 24 » v Oberbinder » ...... 3o » » Bindergesell » ...... 24 » mit der Beschränkung zu erhalten, daß diese Escorts-Zulage von dem Tage, als nähmlich das ärarische Gut zur Transportirung wirklich übernommen wird, bis einschlüssrg zu dem Tage, wo dasselbe wirklich abgegeben wird, keinesweges aber auf dem Rückwege Statt findet. §. 2964. Dem auf Vermahlungs - Stationen angestellten Verpflegsbäcker-Personale wird, wenn dasselbe verheirathet ist, die eben bemerkte für das zur Transports-Aufsicht verwendete Verpflegs­bäcker-Personal bestimmte Zulage, und zwar für einen Verpflegsbäckermeister mit täglichen 47 kr., und für einen Oberbäcker mit täglichen 3o kr. zu verabreichen bewilligt. tz. 2965. Wenn Leute von den Regimentern zu denVerpflegs-Magazinen auf einige Zeit comman- dirt werden, so erhalten dieselben auf die Zeit, als fle nöthig und in der Arbeit sind, eine Zulage, die nach Umständen von Zeit zu Zeit bestimmt wird, und dermahl in den deutschen Pro­vinzen in iol4 kr., in Siebenbürgen und in den ungarischen Provinzen (mit Ausnahme der Bezirke, wo Convenrions-Münze cursirt) in 9 kr. W. W., und in jenen Ländern, wo bloß Convenrions-Münze cursirt, auf das ursprüngliche Ausmaß von 3 kr. in Conventions- Münze fest gesetzt wurde.

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