Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von der Fouragirung. 4 i 1 ö. 3724. Bey Ausstellung biejet Quittungen muß auf die vorher gegangene Fassung gesehen, und auf der Stelle geahndet oder nach Umstanden angezeigt werden, wenn ein Regiment, Bataillon oder Corps um ein Beträchtliches weniger quittiren, und dem Anscheine nach bey künftiger Natural - Fassung aus dem Magazine die hierdurch gemachte Ersparung in natura einbringen wollte, wie dann auch in dem Falle, daß nicht fouragirt würde, die erhaltenen Anweisungen dem Feld-Magazine gegen Einhändigung der Quittungen alsogleich wieder zurück zu stellen sind, und gründlich zu erweisen ist, warum nicht fouragirt wurde. §. 3725. In Folge besagter Quittirung werden auch die Anweisungen auf die Fouragirung von dem Feld-Magazine ausgestellt; das Landes-Commiffariat hingegen, welches immer in der Kenntnrß der Gegend, und besonders der Wiesen und des Feldbaues, bey der Armee seyn muß, theilt nach den Ausweisungen die Fouragirung bey der Armee ein, und besorgt, daß einem jeden Theile ein Landes-Commissarrats-, Kreis-, DistrictS- oder anderer tüchtiger Beamter mit dem nöthigen Cavatterie-Commando zur Aufsicht zugegeben wird, welcher den Ort der Fouragirung auszeichnet, Epcesse verhindert, und die Anweisungen an sich zieht. h. 3726. Die Fouragirung des Grases oder der grünen Feldfrüchte wird von dem Militär nur für Heu genommen und quittivt, und da nach Unterschied des Erdreiches Wiesen und Felder sehr ungleich, und zu dieser Zeit in ihrer Ergiebigkeit von einem Tage auf den andern unterschieden sind, so wird eine ganze Pferdeladung für acht Heu-Portionen, mithin auf 4 Pferde als eine zweytägige Heugebühr gerechnet, und sich nach der Zahl der zur Fouragirung bestimmten Pferde geachtet. Nebst dem Grase werden Gerste, Hafer, Wicken und Linsen im Grünen auf dem Felde fouragirt, grüne Erbsen hingegen sind wegen ihrer Schädlichkeit für die Dienstpferde zum Fouragiren nicht anzuweisen. §. 3727. Die trockene Fouragirung geschieht entweder auf dem Felde, wo die Früchte noch nicht geschnitten, aber doch so trocken sind, daß sie im Lager ausgedroschen werden können, oder aber in Garben auf dem Felde und in den Dörfern. > §. 3728. Um die Billigkeit für das Land sowohl, als für das Militär zu erreichen, ist die Fouragirung der trockenen, noch ungcschnittenen Frucht in 3 Gattungen, nahmlich: wieviel komplette Pferd-Portionen in Hafer und Heu, 1 Metzen, Viertel, Stnch oder Scheffel Aussaat von den besten, mittleren und schlechten Feldern abwirft, einzutheilen, und hiernach die Fouragirung zu reguliren, zu vollziehen und zu quittiren. h. 3729. Daher ist in dem Lande, wo eine Armee oder ein Corps steht, in rechter Zeit das Ausmaß bey den Wirthschastsämtern zu erheben, und der Fouragirungs-Plan hiernach fest zu setzen. Die unausgedroschenen Garben kommen in den verschiedenen Ländern, und selbst in einem Lande nicht überein, deßhalb ist der verläßlichste Satz, daß eine unausgedroschene Garbe von 18 bis 20 niederösterreichischen Pfunden eine complette Prima-Plana - oder Dienst-Portion in Hafer und Heu, und die Halste hiervon, das ist: 9 oder 10 niederösterreichische Pfund nach Umständen entweder eine ganze Hafer- oder pine ganze Heu-Portion ausmachen, weil nach diesem Gewichte die Fouragirung überall leicht einzuleiten, und die Anzahl der erforderlichen Garben nach der Fouragirungs-Anweisung leicht zu berechnen ist, es mögen die Gc.r- bm leicht oder schwer gebunden seyn. Band m, 104 * Was bey Ausstellung derFou- ragirungs - Quittungen zu beobachte» ist. Hkth. am 6.März 78-. A 268. ,, „ lö.dlpr. 785.G 2087. Ausstellung der Anweisungen und Einhebung derselben- Hkth.am b.Märj732. A 268. ,, ,, 785» G 2087» Welche Fcldfrüchte zur grünen Fouragirung anzuwei- sen, und wie sie in Portionen einzutheilen sind. Hkth. am 6. März 782. A 268. „ „ lö.Apr. 785.G 2087, „ ,, i.Sep. S07. Wie die trockene Fouragirung einzuleiten ist. Hkth. am 6.März 782. A 268. ,» „ 18.Apr. 785. G 2067» Eintheilung der trockenen Fouragirung in drei) Elasten. Hkth. am 6. März 782. A 268. ité ©etpict/teö t>« unausgeörofcfKncn ©arten, am 6.33íará 782. 4268, „ „ i8.2ipr, 785.G2087» » » i.@ClP.8o7.