Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

399 Ven den Pferd»Portionen in natura. Fassung berFourage für da» Felb-Apotheken-Personal und die Felo - Apotheken'-Bespan­nung. Hkth. am '«.Apr. 785. G 2887. Benehmen, ro.nn inKrieg-- zeiten die Borspanns-Warrwä- gen Fourage benöthtgen Hkth. am >8. Apr. 786. G 1087. Diejenigen Marketender und sonstigen derley Pavteyen aber, deren Aufenthalt bey der Armee sich nur auf einige Tage oder nur auf kurze Zeit erstreckt, müssen sich auf diese Zeit durch eigene Anschaffung vom Lande rückwärts mit dem nöthigen Futter versehen. §. 3665. Für das Feld -.Apotheken - Personal und die Feld-Apotheken Bespannung sind die Pferd-Portionen ebenfalls aus den Magazinen abzufassen. h. 3666. Für die zu Kriegszeiten im Haupt-Quartiere oder bey der Armee vorhandenen Vor­spanns-Wartwägen tvifb in Fällen, wenn es dem Vorspannssteller an Naturalien mangeln sollte, das dießfallsige Erforderniß gegen Bezahlung im reglementsmäßigen Preise aus den Verpflegs - Magazinen erfolgt. Diese auf das sorgfältigste abzureichenden Naturalien hat der Stabs-Profoß oder der­jenige, welcher besagte Wagen zur Bewahrung über sich hat, zu quitriren. In Ansehung der bey den Regimentern oder Corps vorhandenen Vorspanns-Wartwä- gen hat diese Bescheinigung von den Regiments- oder Corps - Commandanten zu geschehen. Auf der Quittung, welche dem Vorspannssteller für dre geleistete Vorspann entweder von dem Stabs-Peofoßen oder von dem Regiments-Commandanten unter dessen Fertigung eingehändigt wird, muß das aus dem Magazine von Zeit zu Zeit verabreichte Naturale a tergo umständlich angemerkt, und zugleich der dießfallsige Betrag in Geld ausgeschla­gen werden, damit solcher bey Liquidirung der Vorspann abgeschrieben werden könne. Den zur Forrbringung der Feld-Requisiten im Kriege bestimmten vierspännigen Vorspannswägen werden täglich pr. Wagen 4 Heu - Portionen aus dem Magazine unentgeld- lich erfolgt. Für die Wartwägen bey den Armee-Colonnen-Magazinen oder für solche Tranöporrs- fuhren, welche zu Krieggzeiren weiter fahren müssen, als wohin sie zur Ablieferung aus­geschrieben waren, in so weit sie nicht selbst mit Futter von Haus aus versehen wären, gebühret für den Knecht eine Brot-Portion á 4 kr., und für jedes Pferd eine Heu- Portion zu 10 Pfund, in deren Ermanglung eine Hafer - Portion gegen Vergü­tung á 12 kr. $. 3667. Die königliche ungarische adelige Leib-Garde hat die aus den Verpflegs-Magazinen abgefaßtcn Pferd-Portionen jederzeit im Anschaffungspreise zu ersetzen. §. 3668. D ie Polizey - Wache zu Pferde hat die Fourage aus dem Militär-Verpflegs - Maga­zine zu fassen, und nach dem wirklichen Bekostigungspreise zu bezahlen. §. 366t). Wenn die Beschäl - und Rimontirungs -Departements außer Stand gesetzt sind, sich selbst um wohlfeilere Preise Naturalien anzuschassen, oder zur Beschälzeit und aus Trans­porten eine zeitliche Aushülfe an Natural - Verpflegung benöthigen, so haben die Verpflegs- Magazine ihnen dieselbe zu leisten, und mit den Beschäl-Abtheilungen die monathliche Abrech­nung über alle an sie abgegebenen Naturalien zu pflegen, wie auch den Geldbetrag der Verpflegs - Departements - Cassa dergestalt zuzurechnen, daß ein Verzeichniß über alle vorge­kommenen, dem Gestüts-Commando zuzustellenden Particular-Fassungs-Quittungen, wel­ches den Tag, Ort und die Gebührszeir, dann den Nahmen des Ausfertigers und den Natural- Betrag jeder Quittung enthalten muß, verfaßt, dieses Verzeichmß sonach von dem betreffenden Gestüts-Commandanten, mit der im Conte/re die Natural-Summe und die Bestätigung der Rücknahme aller Particular-Quittungen enthalten müssenden Clausel, versehen und ausgefertigt werden soll; diesem Verzeichnisse ist ferner die Beköstigung nach dem Local - Erstehungs - Preise berechnet beyzusetzen, und dieser Beysatz vom Magazins- Rechnungsführer, dann von dem resplerrenden kklegscomnuffariarischen Beamten, indessen Vergütung der Fourage für die köniql. ungarische adelige Leib - Garde­Hkth. am 7.4. Nov. 808. A 7754. Fassung der Fourage für Die berittene Polizey-Wache. Hkth. am > 1. Nov. 801. u 17g, Sßdnn bie 35efct)üfs unb Stis montirungé * 2fbtbeiiinigen Sourage fallen fennen unb «sie fiep bierbci) ju bembmen ift. -Öffb. am 18. Slpr.79« n »9<>3. „ ,, s.©ep.8n. A4686.

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