Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von der Approvisionirung der feste»! Plätze. 325 §. 8453. Ueber die Festungs- Caffa ist ein besonderes Journal zu führen, und sich dabey ganz nach der für die Kriegs - Cassen bestehenden Vorschrift zu benehrnen, worüber das Kriegs- Cornmissariat den jene Caffa besorgenden Hauptmann und z»veyten Officier ordentlich zu belehren hat. So bald die Festung entsetzt oder übergeben ist, muß dieses Journal an den Hofkriegsrath eingesendet, und die etwa noch übrig gebliebenen oder geretteten Gelder rnüssen in die nächste Kriegs-Cassa abgegeben werden. §. 3464. D ie Verrechnung über das Monturs-Depot in der Festung hat das Co»n»nissariat auf die in Ansehung der Transports-Com»nanden vorgeschriebene Art einzuleiten. Wenn dieses Depot nicht rnehr nöthig ist, so ist der Vorrathsrest an die im Orte befindlichen Truppen auf Rechnung ihrer Gebühr abzugeben, die Rechnung darüber aber der Oekonomie- Cornmiffion, woher der Vorrath ernpfangen wurde, zuzusenden. §. 3455. £>te Rechenschaft über die Approvisionirung der Festung muß größten Theils schon in .dem Gestions-Protocolle der Approvisiomrungs-Commission enthalten seyn. Dieses Gestions-Protocoll wird, sobald tue Festung entsetzt oder übergeben ist, durch das General-Commando an den Hofkriegsrath übersendet; dabey sind zugleich jene Gegenstände anzuzeigen, worüber zu den Rechnungen die Passierungen oder sonstigen Bedeckungen noch nachzutragen sind. H. 3456. Außerdem aber hat der Festungs-Co>n»nandant auch noch besonders, sobald das Schicksal der Festung auf die eine oder andere Art entschieden ist, über alle während der Einschlie- ßung oder Belagerung in Bezug auf die Approvisionirung sich ergebenen Vorfälle, über die eingeleitete Uebergabe der Vorräthe an den Feind und so fort, eine ausführliche Relation durch das General-Comtnando an den Hofkriegsrath zu erstatten. ÄÄ * Verrechn ungsart bey 6 et Festungs- Caffa. Hkth.am 9. Sep. 8v8. w iSa. Vetrechnungsart beyni Monturs-Depot. Hkth. am 9. Sep. 8o3.w i5i.. Rechenschaft über das Appro- vistonirungs-Gcstions-Proto- coll der aufgelöseten Approvi- stonirungs - Eommiffion. Hkth.am 9.Sep.8«3. w ,52. Relation über die Vorfälle während derEernirung bis zum erfolgten Entsätze oder bis zur erfolgten Uebcrga-be derDorrä- the an den Feind. Hkth. am 9. Sep.S08. w >Lr. Sani-HJ.