Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
/ Von der Approvisivnirung der festen Platze. 301 Gerste, Hopfen, Holz, nebst dem Faßpeche zu sorgen, und auch dieses Erfordernis; nach den Grundsätzen des §. 3340 sicher zu stellen. Nach Maß, als nun die Erzeugung des Bieres auf die eme oder andere Art geschieht, müssen die Contracte mit den Braumeistern eingerichtet werden. §. 3353. In den Festungen, wo keine oder nur unzureichende Branntweinbrennereyen bestehen, muß der ganze Bedarf hiervon durch Contracte sicher gestellt werden. Der Branntwein muß jeden Falls in Ansehung der Güte geprüft werden, wozu sich der eingeführten Gradmesser zu bedienen ist. Nur wenn dieses Werkzeug nicht vorhanden ist, wird die Probe durch das Abbrennen bewirkt; wenn nahmlich das zurück bleibende Wasser mehr als dre Hälfte des angezündeten Branntweines betragt, so ist er nicht probehältig, folglich nicht anzunehmen. Bestehen aber in einer Festung zureichende Branntweinbrennereyen, so ist es hinlänglich, daß immer der fünfzehntägige Bedarf in der Festung vorhanden sey, und das Uebrige nach und nach erzeugt werde. Wie in dem Falle, wenn dazu die Material - Vorräthe der Branntweinbrenner nicht hinreichen sollten, das Nöthige zu versichern sey, hierwegen ist sich nach demjenigen zu achten, was im vorigen Paragraphe über die Erzeugung des Bieres angeordnet ist. §. 3354. In Ansehung der nöthigen Quantität des Salzes, dann Schnupf- und Rauchtabaks, ist sich von dem General-Commando mit der Landesstelle dahin einzuvernehmen, daß das Erforderniß hiervon durch die in der Festung selbst vorhandenen, oder wenn da keine bestünden, durch die in den nächsten Städten beftudlichen Salz- und Tabakämter ober Niederlagen immer vorrathig gehalten werde , und beym Ausbruche des Krieges längstens binnen vierzehn Tagen zur Approvisionirung verschafft werden könne. Der etwa nöthige Salpeter ist durch die Artillerie-Behörde in die Festung zu disponiren. §. 3355. Brennholz und Stroh, so weit der in der Festung schon vorhandene unangreiflicheVsr- rath an diesen Artikeln für den Bedarf zur Approvisionirung nicht zureicht, ist ebenfalls durch Ausschreibung im Umkreise der Festung sicher zu stellen. D er Bedarf an Kerzen und Seife ist auf die nähmliche Art, wie der gewöhnliche Bedarf für die Garnison verschafft zu werden pflegt, bey den Seifensiedern im Orte oder in dessen Nähe, jedoch nur mit dem sechsten, höchstens vierten Theile des Erfordernisses sicher zu stellen, weil der weitere Bedarf während der Cernirung aus dem von dem geschlachteten Viehe abfallenden Unschlitt erzeugt werden kann; der Bedaif an Brennöhl wird durch Contracte versichert. §. 3356. D er Bedarf an Bett -Fournituren für die gesunde und kranke Mannschaft ist ohnehin schon im Frieden meistens in den Festungen vorhanden; wo dieses aber der Fall nicht ist, hat das General-Commando das Abgängige von dem Vorräthe, welcher über den laufenden Bedarf der Armee systematisch ausgemessen ist, in die Festungen zu disponiren, und dort de- positiren zu lassen. Reicht aber dieser Vorrath zur Deckung des Erfordernisses nicht hin, so hat das General-Commando dasjenige, was doch noch abgängig bleibt, wenigstens im Materiale vor der Hand zu ergänzen, und letzteres, so weit es zur Erzeugung des Abgängigen nöthig ist, in der Festung vorrathig zu behalten. Das nach dem Raume der Cafernen und zur Unterkunft der Garnison gewidmeten Casemacten ausfallende Bettenerforderniß ist in der Absicht, um, so lange es thunlich ist, die Mannschaft gesund, dann mit Schonung der Montur unterbringen zu können, immer vollzählig zu erhalten, jedoch nicht zu überschreiten; weil, wenn mehrere Mannschaft in die Festung rückte, als die Cafernen und Casematten fassen, ein Theil der Mannschaft ohnehin / An Branntwein. Hkth. am 9. Sep. So3. W >5-!. Sicherstellung des Bedarfes an Salz, dann Rauch- und Schnupftabak und an Salpeter. Hkth.am9.Sep.8sJ. W i5a. Sicherstellung des Bedarfes an Holz, Kerzen, Brennöhl, Stroh und Seife. Hkth. am y. Sep. 3o8. w >52. Kerzen und Seife sind mit dem sechsten oder vierten Thci- le des Erfordernisses sicher zu stellen. Hkth am 9. Sep. 808. W »5,. Sicherstellung des Bedarfes an Bett - Fournituren rc. Hkth. «n, 9. Sep. 808. av i5i Z