Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

236 VI. Hauptstück. XL Abschnitt. Worauf dey der näheren Un­tersuchung des Kopfes zu sehen ist. Hkth.am -S.Feb.8,8.6 209. Die Untersuchung des Mun­des, Halses und Rachens «st nie auster Ache zu lassen. Hkth. am 25. Feb. 818. c 2ey. stockendes oder ergossenes Blut findet, oder nicht; wie die Farbe der Haut beschaffen ist, ob regelmäßig, oder dunkler gefärbt als gewöhnlich, oder ungewöhnlich bleich, und wachs- farbig, wie dieses beym Tode durch eine Verblutung der Fall zu seyn pflegt; ob die Sugilla- ttonen, die man am Kopfe findet, mit den etwannigen Nachrichten über die Art und Weise der Geburt des Kindes zusammen stimmen, und aus den dabey vorgekommenen Umstanden zu erklären sind; ob die Fontanellen, besonders die große, erhaben oder eingefallen gefun­den wurde; ob sich Sugillationen, Entzündungen oder andere Spuren eines Stiches oder Druckes daran zeigen; ob am Munde, an der Nase, an den Ohren, am After, an den Geschlechtstheilen irgend eine Spur von Gewaltthatigkeit wahrzunehmen ist; ob sich am Rückgrathe nichts Verdächtiges, keine Sugrllationen, kein entzündlicher Zustand, keine Verrenkungen, keine Spuren von feineren Verletzungen, z. B. durch das Einstecken einer Nadel u. dgl. zwischen zwey Wirbelbeinen, an den Fontanellen und den Nahten der Sche- delknochen befinden; ob am Halse sugillirte Stellen, als Folgen eines angebrachten Druckes, eines angelegten Stranges u. s. w., zu sehen sind, und ob diese Sugillationen gleichsörniig oder ungleichförmig, mit Abschalung der Oberhaut oder ohne dieselbe Vorkommen; ob das Gesicht braun, roth und aufgetrieben ist oder nicht; ob hie Nabelschnur von der Nachge­burt getrennt ist, oder nicht, nahe am Leibe des Kindes, oder weit davon entfernt, und wie nahe, oder wie weir; ob sie abgeschnitten oder abgerissen ist; ob sich Sugillationen oder ein entzündlicher Zustand an ihr zeigen; ob sie unterbunden, oder nicht, gesunden wurde; ob in ihren Gefäßen noch Blut enthalten ist oder nicht. §. 2064. Bey der näheren Untersuchung des Kopfes ist hauptsächlich zu sehen: ob die äußeren Bedeckungen regelmäßig beschaffen, nicht unaußerordentlich mit Blut angefüllt, oder davon leer sind; ob die hier vorfindigen braunen und blauen Flecken wahre Blutunterlaufungen, und nicht etwa solche sind, rote man sie öfters nach schweren Geburten, als die Folge dersel­ben an den Köpfen der neugebornen Kinder antrifft; ob die Knochen des Kopfes ihre natür­liche Beschaffenheit haben oder nicht; besonders ob keine Eindrückungen, Spalten, Risse oder Brüche darin sind; wie weit sich diese erstrecken; wie bte benachbarten Stellen an den Kno­chen-Verletzungen beschaffen sind; ob man daraus nicht etwa auf einen Bildungsfehler in der Knochen-Substanz (defectum ossiiicationis) zu schließen berechtiget wäre. Nach geöffne­tem Schedel müssen vorzüglich jene inneren Theile sorgfältig untersucht werden, welche in Hinsicht ihrer Lage den schon von außen beobachteten Spuren einer angebrachten Gewalttha- tigkeir entsprechen, dann auch jene Stellen, wo besonders geheimere und feinere Arten von Verletzungen Statt finden können, als: unter den Fontanellen, am Siebbeine, an der Gegend des Gehörganges, an den Schlafen; ferner ist zu bemerken, ob in den Gefäßen und Blutbehältern des Hirnes und seiner Haute sich viel oder wenig Blut, oder ob sich in oder an ihnen irgend eine andere Feuchtigkeit findet, ob der Bau des Hirnes und der Hirnhäute in allen seinen Theilen regelmäßig ist, oder davon abweicht, oder aus irgendeine Weise krankhaft beschaffen oder eigentlich verletzt ist; worin die Abwetchungen und Verletzun­gen bestehen; ob die Verletzungen tief in das Hirn eindringen, und wie tief; ob die Ge­säße oder Blutbehälter verletzt sind, und welche; ob in den Htrnhöhlen sich eine angesam­melte Feuchtigkeit befindet, in welcher Menge und von welcher Beschaffenheit; endllch ob sich auf der Grundfläche der Hirnhöhle nichts Ungewöhnliches unb Regelwidriges zeiget. §. 2005. Bey der besonderen Untersuchung und Zergliederung des Mundes, Rachens und Hal­ses, die man nie unLerlaffen darf, ist zu sehen: ob nicht Verletzungen zu bemerken sind, und welche Therle sie getroffen haben; ob die hier befindlichen Gefäße vo». Blute nicht mehr oder weniger angefüllt, oder davon entleert sind; ob nirgends ein entzündlicher Zustand zu ent-' decken, und derselbe nicht die Folge einer vorher gegangenen, mechanisch einwirkenden Schäd­lichkeit ist; ob der Mund, Rachen, Schlund und die Speiseröhre, der Kehlkopf und die

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