Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von dem ärztlichen Personale. 217 wo dieser oder jener Grad anfängt und aufhört, ausdrücklich besonders genannt, und ihr Umfang genau angegeben werden. Ferner muß man die Stufen der überall vorhandenen Ent­zündung, der Eiterung und des Brandes nach ihren verschiedenen Symtomen angeben, und von letzterem, ob er trocken oder feucht ist, bemerken. Auch bey der Untersuchung der Wir­kungen von angewandten starken Aetzmitteln finden dieselben Regeln, wie bey Verbrennun­gen, Start. §. 2001» Eine jede bleibende Spur einer voraus gegangenen mechanischen Verletzung, die man an einem Leichname entdeckt, muß von dem gerichtlichen Arzte endlich auch noch in der Hin­sicht genau untersucht und gewürdigt werden: ob nicht aus der Beschaffenheit derselben be­stimmt erwiesen werden kann, daß sie entweder noch während des Lebens des neu verstorbenen Verletzten, oder im Gegentheile erst nach fernem Tode der Leiche selbst zugefügt worden sey. Die äußere klaffende Form und die eigrnthümlich etwas aufgelockerte oder erhobene Beschaf­fenheit der Wundränder, die Gegenwart von Geschwulst, Blutunterlaufungen, bte Merk­mahle einer vorhanden gewesenen Entzündung, Eiterung, des Brandes, die Zeichen einer wirklich vor sich gegangenen Blutung an und bey einer Verletzung beweisen das Elftere; so wie im Gegentheile die Abwesenheit dieser charakteristischen Zeichen oder eine ganz entgegen ge­setzte Beschaffenheit der Verletzungen für eine erst nach dem Tode verursachte Beschädigung des CadaverS sprechen. 3n welcher Hinsicht auf ble', benve Spuren einer voraus ge­gangenen mechanischen Ver­letzung Rücksicht zu tragendst. Hkth.am rS.Feb. 8-3.6 209. §. 2003. % Die besondere Untersuchung des Kopfes beschäftigt sich zuerst mit der äußeren Beschaf­fenheit desselben: Ob derselbe angeschwollen, roth, braun oder blau erscheint; ob das Ge­sicht aufgetrieben; die Augen rorhlich aus ihren Höhlen hervor ragen; die Lippen ange­schwollen, dunkel von Farbe sich zeigen; ob aus den Nasenlöchern, aus dem Munde keine blutige, schaumige oder andere Flüssigkeit ausströmt. Nach vollendeter äußerer Besichtigung werden die allgemeinen Bedeckungen und die fthnichte Ausbreitung des Kopfes mittelst eines Kreuzschnittes, wovon der erste rückwärts am Hinterhauptshöcker anfängt, und vorwärts an der Nasenwurzel endet; der zweyte mieten quer hindurch von einem Ohre zum andern geführt wird, gespalten, und auf die gewöhnliche Art abgeloset, so, daß die Beinhaut des Schedels überall sichtbar wird. Hierauf muß an jenen Stellen der Oberfläche des Schedelgewölbes, wodurch an­gebrachte Gewaltthätigkeiten, Brüche, Wunden, Spalten, Risse, Gegenspalten und Gegen­risse , Niederdrückungen, Abweichungen der Knochen aus ihren Nähten Absplitterungen bemerkbar sind, um sie gehörig beschreiben zu können, die Beinhaut abgeschabt werden. Nebst den Merkmahten vorhandener Verletzungen und ihrer Folgen sind dann auch noch bic von dem gesundheitsgemäßen Zustande abweichenden Beschaffenheiten des Schedels, als: noch nicht geschlossene Fontanellen, offene Stellen durch Bildungsfehter oder nach Trepa­nationen , Knochengeschwülste, Beinfraß u. d. gl. zu bemerken und zu beschreiben. Uebrigens ist noch darauf zu achten, ob nicht schon theils aus der Beurtheilung der äußerlichen Verle­tzung, theils aus der Wichtigkeit und Große der Verletzung des knöchernen Schedelgewölbes wahrscheinlich wäre, daß durch die verletzende Gewalt auch eine Hirnerschütterung veranlaßt worden fty. §. 2oo3. Zur Absägung der Hirnschale wird die Knochensäge ganz wagrecht, ungefähr in der Ent­fernung eines halben Zolles von dem obern Rande der Augenhöhlen, auf das Stirnbein aufgesetzt, hier der erste Einschnitt gemacht, und derselbe dann zu beyden Seiten, ohne das; man dabey mit der Sage fest andrückt, oder von der geraden Linie abweicht, damit ein richtiger Zirkelschnitt gebildet werde, mit der nothigen Behuthsamkeir so lange in die Tieft geführt, bis der Knochen rings herum durchgesägt rst, ohne so viel möglich die darunter be­findlichen Hirnhäute und das Hirn zu verletzen. Gewöhnlich bleiben in der Mitte des Stirn­beines und des Hinterhauptstückes des Grrundbeines noch Stellen, wo die Knochen viel dicker Band u« 55 »cfonöere Unierfuchur^ bei ßopfeä uni> feiner £öhte. £fth. gm 2f>. 5e6*8i8.c 209. SSie Sie §ii'nfd)afr iftjufüs genif?. &fth. «m 613, C 209.

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