Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
Von dem ärztlichen Personale. 217 wo dieser oder jener Grad anfängt und aufhört, ausdrücklich besonders genannt, und ihr Umfang genau angegeben werden. Ferner muß man die Stufen der überall vorhandenen Entzündung, der Eiterung und des Brandes nach ihren verschiedenen Symtomen angeben, und von letzterem, ob er trocken oder feucht ist, bemerken. Auch bey der Untersuchung der Wirkungen von angewandten starken Aetzmitteln finden dieselben Regeln, wie bey Verbrennungen, Start. §. 2001» Eine jede bleibende Spur einer voraus gegangenen mechanischen Verletzung, die man an einem Leichname entdeckt, muß von dem gerichtlichen Arzte endlich auch noch in der Hinsicht genau untersucht und gewürdigt werden: ob nicht aus der Beschaffenheit derselben bestimmt erwiesen werden kann, daß sie entweder noch während des Lebens des neu verstorbenen Verletzten, oder im Gegentheile erst nach fernem Tode der Leiche selbst zugefügt worden sey. Die äußere klaffende Form und die eigrnthümlich etwas aufgelockerte oder erhobene Beschaffenheit der Wundränder, die Gegenwart von Geschwulst, Blutunterlaufungen, bte Merkmahle einer vorhanden gewesenen Entzündung, Eiterung, des Brandes, die Zeichen einer wirklich vor sich gegangenen Blutung an und bey einer Verletzung beweisen das Elftere; so wie im Gegentheile die Abwesenheit dieser charakteristischen Zeichen oder eine ganz entgegen gesetzte Beschaffenheit der Verletzungen für eine erst nach dem Tode verursachte Beschädigung des CadaverS sprechen. 3n welcher Hinsicht auf ble', benve Spuren einer voraus gegangenen mechanischen Verletzung Rücksicht zu tragendst. Hkth.am rS.Feb. 8-3.6 209. §. 2003. % Die besondere Untersuchung des Kopfes beschäftigt sich zuerst mit der äußeren Beschaffenheit desselben: Ob derselbe angeschwollen, roth, braun oder blau erscheint; ob das Gesicht aufgetrieben; die Augen rorhlich aus ihren Höhlen hervor ragen; die Lippen angeschwollen, dunkel von Farbe sich zeigen; ob aus den Nasenlöchern, aus dem Munde keine blutige, schaumige oder andere Flüssigkeit ausströmt. Nach vollendeter äußerer Besichtigung werden die allgemeinen Bedeckungen und die fthnichte Ausbreitung des Kopfes mittelst eines Kreuzschnittes, wovon der erste rückwärts am Hinterhauptshöcker anfängt, und vorwärts an der Nasenwurzel endet; der zweyte mieten quer hindurch von einem Ohre zum andern geführt wird, gespalten, und auf die gewöhnliche Art abgeloset, so, daß die Beinhaut des Schedels überall sichtbar wird. Hierauf muß an jenen Stellen der Oberfläche des Schedelgewölbes, wodurch angebrachte Gewaltthätigkeiten, Brüche, Wunden, Spalten, Risse, Gegenspalten und Gegenrisse , Niederdrückungen, Abweichungen der Knochen aus ihren Nähten Absplitterungen bemerkbar sind, um sie gehörig beschreiben zu können, die Beinhaut abgeschabt werden. Nebst den Merkmahten vorhandener Verletzungen und ihrer Folgen sind dann auch noch bic von dem gesundheitsgemäßen Zustande abweichenden Beschaffenheiten des Schedels, als: noch nicht geschlossene Fontanellen, offene Stellen durch Bildungsfehter oder nach Trepanationen , Knochengeschwülste, Beinfraß u. d. gl. zu bemerken und zu beschreiben. Uebrigens ist noch darauf zu achten, ob nicht schon theils aus der Beurtheilung der äußerlichen Verletzung, theils aus der Wichtigkeit und Große der Verletzung des knöchernen Schedelgewölbes wahrscheinlich wäre, daß durch die verletzende Gewalt auch eine Hirnerschütterung veranlaßt worden fty. §. 2oo3. Zur Absägung der Hirnschale wird die Knochensäge ganz wagrecht, ungefähr in der Entfernung eines halben Zolles von dem obern Rande der Augenhöhlen, auf das Stirnbein aufgesetzt, hier der erste Einschnitt gemacht, und derselbe dann zu beyden Seiten, ohne das; man dabey mit der Sage fest andrückt, oder von der geraden Linie abweicht, damit ein richtiger Zirkelschnitt gebildet werde, mit der nothigen Behuthsamkeir so lange in die Tieft geführt, bis der Knochen rings herum durchgesägt rst, ohne so viel möglich die darunter befindlichen Hirnhäute und das Hirn zu verletzen. Gewöhnlich bleiben in der Mitte des Stirnbeines und des Hinterhauptstückes des Grrundbeines noch Stellen, wo die Knochen viel dicker Band u« 55 »cfonöere Unierfuchur^ bei ßopfeä uni> feiner £öhte. £fth. gm 2f>. 5e6*8i8.c 209. SSie Sie §ii'nfd)afr iftjufüs genif?. &fth. «m 613, C 209.