Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
Von bért Au 6 län d e r- Cap i t ul a n te n. 75 i370. Jene Ausländer - Capitulanten, welche ihre Capitulation ausgedient haben, und sich zur Neengagirung verbindlich machen, können ohne Cautron in ihr Vaterland beurlaubt werden. §. 1871. In der Mu-ster - Tabelle sind die vorhandenen Capitulanten auszuweisen, und in der Muster-Relation nebst der Zahl der seit voriger Musterung sich Reengagirten summarisch aufzuführen; außerdem sind auch in der Monaths-Tabelle die bey den Capitulanten sich von Zeit zu Zeit ergebenden Veränderungen alle Monathe auSzuweisen. B. Von deren Neengagirung. h. 1872. Die Mittel, einen Mann zur Neengagirung zu bewegen, sind: die gute Behandlung, die Beförderung zu Unter - Officieren und Gefreyten, die Heirathserlaubniß, die Beurlaubung, die Transferirung zu einem anderen Regiment, die Unterbringung ihrer Kinder in ein ErziehungshauS, und das Reengagirungs - Geld. §. 1878. Bey Neengagirung der ausgedienten Ausländer-Capitulanten ist vorzüglich darauf zu sehen, ob der Mann die fest gefetzte Dienstzeit hinsichtlich seiner Leibesbeschaffenheit auszudienen int Stande sey; dem Manne ist auch, wo möglich, nur ein Theil des Reengagirungs- Geldes gleich zu bezahlen. §• 1874. Die Ausländer - Capitulanten sind auf alle nur mögliche, jedoch zwanglose Art auf di« gewöhnliche Capitulation von 6 Jahren zur Neengagirung zu bewegen, wenn sie sich abei zur Neengagirung nicht herbey lassen, bey der nächsten Musterung oder Revision zu ent lassen. §. 1-875. Gutgediente halbinvalide Unter -Officiere und Gemeine können nach Gutbefinden fce: Regimenter bis zu ihrer gcmzlichen Invalidität beybehalten werden. §. 1876. Jene Ausländer, welche bereits eme Capitulation ausgedient haben, die das Regimen als verläßlich kennt, und selbst beyzubehalten wünscht, können für inländische Entlassungs Werber mit Bewilligung des General-Commando reengagirt werden; ein für einen Entlaj sungswerber angebothener ausgedienter Ausländer kann aber nur dann angenommen wet den, wenn er vermöge seiner bisherigen Conduite ganz verläßlich und vertraut ist. §. 1877. Ausländer - Capitulanten können in Kriegszeiten, so wie die Inländer, vor ausgediet ter Capitulation nicht reengagirt werden, und zwar ohne Unterschied, bey welchem Reg ment , Corps oder bey welcher Branche dieselben sich befinden, und ohne Rücksicht, ob sie vl dem Feinde dienen oder nicht; dagegen aber ist gestattet, daß solche Leute auch wahrend d< Krieges nach vollstreckter Dienstzeit reengagirt werden können, und zwar ohne Unterschiel ob sie vor dem Feinde stehen oder nicht. §. 1878. Jene Leute, die ihre gesetzliche Capitulations-Zeit wirklich schon ausgedient haben, rku welche das Regiment als verläßlich kennet und selbst beyzubehalten wünscht, obglei sie erst bey der nächsten Musterung ihre Entlassung anzusprechen berechtiget sind, können ft Entlassene gegen Offerte, mit Bewilligung des General-Commando, reengagirt werden dagegen aber sind jene Leute, deren Capitulations-Zeit erst künftig tm Laufe des Jahres Band 11. 20 * We lche Ausländer ohne Kaution in ihr Vaterland beurlaubt werden können. Hkth.am 10. 2ul. 810. II1695. Wie die Capitulanten in der Muster-Relation und in der Monarh - Tabelle auszu- weisen sind. Hkth. am «6. Aug. 777. Wie die Leute zur Reenga- girung zu bewegen sind., Hkth. am 16. Aug. 777. r Auf was be» Reeiiqaqirung der ausgedienten Aüelänoer- Eapilulanren vorzüglich „u sehen . und wie denscleen das Reengagirungs - Geld $u bezahlen ist. Hkth.am Gcp. 801. 05493. Ausweiche Art die AuSlän- Ler-Eapitulanten zur Recnga- . girung zu bewege,,, und wie dieselben im Reengagirungs- ■ Falle zu behandeln sind. Hkth. am 23. Jul. 801. : _ » » 2. 2lug. 8o3. D 2195, » >, 1. 81 o. K 2129. » » 24.)jlavg ü 12.lt 2008. » » 2.A!arz3i3.lt tizó. . Welche halbinvalide Mannschaft beybehalten werden kann. Hkth. am 9. Scp. 807.0 3723. ; Welche ausgediente Ausländer für inländische Cntlaf» sungswerber,reengagirt wer- ' den können. i Hkth. am >7-2un. 610. n - 299. » » 9,2än- 812. K 126. Wann Ausländer-Capitulanten in Kriegszeiren reengagirt werden können, r Hkth. am 18. Feb.3>4. K 886. ^ » » »4- Rov. 8»4- u 449ed Welche Ausländer süt Cnt- < laffene gegen Offerte reenga- ' girt werden können, r Hkth. amrö.März 8o9. v 677. • • » » 8. Apr. 6t3. n >36i.