Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
42 vier sonstige Anstände seiner Annahme im Wege stehen. Erst nach diesem gepflogenen Einvernehmen kann um die Bewilligung zur Annahme desselben bey dem General-Commando eingeschritten werden, welches sodann das betreffende Bezirks-Regiment zu verständigen hat, bannt der Mann ä conto einer künftigen Stellung seinem Dominium zu gute geschrieben werde; es ist daher auch mit der Verabreichung der Montur bis zum Erfolge dieses Einvernehmens zu warten. Eben deßhalb ist auch, wenn ein Mann, der sich für cremt ausgibt, engagirt wird, der Nähme und das Nationale desselben dem Dominium, aus welchem er gebürtig zu seyn vorgibt, zu communiciren, damit derselbe, wenn er dennoch conscribirt befunden würde, re- clannrt werden könnte. Wenn Inländer sich zur Artillerie freywillig engagiren lassen, zu diesem Dienste vollkommen tauglich sind, so können dieselben gegen das ausgemessene Handgeld dahin angenommen und assentirt werden. Bey den zur Artillerie angeworbenen und assentirt werdenden conftribirten Inländer» muß aber jederzeit das betreffende Werbbezivks'-Regiment davon verständiget werden. tz. i i5s. Wenn conscribirte, nicht cremte Unterthanen, welche zum Regiments-Dienste nicht geeignet sind, sich freywillig zum Dienste bey einem Jäger-Bataillon melden, so kann man, wenn sie hierzu die nöthigen Eigenschaften besitzen, das heißt: wenn sie geübte und geprüfte Jäger sind, oder durch gemachte Probschüffe für anwendbar anerkannt werden, ihren Wünschen willfahren, indem sonst mancher durch den Reitz eines höheren Tractaments, oder um seiner stellenden Obrigkeit zu entgehen, weil ein zu den Jägern assentirter Mann ohne Einvernehmen zu einem Feld-Regiment nicht abgegeben werden kann, hierzu verleitet würde; jedoch dürfen nur Unterthanen des Landes, an welches das Jäger-Bataillon zur Ergänzung angewiesen ist, angenommen werden; auch ist von dieser Annahme das Bezirks-Regiment zu verständigen, und der Mann seinem Dominium zu gute zu schreiben. Ist jedoch der Mann mir zum Regiments-Dienste geeignet, so ist er auf Kosten des Schuldtragenden zum Bezirks- Regiment zu übersetzen. §. i »53. Wenn sich ein hufbeschlagskundiger Schmid zur Engagirung bey einem Eavallerie-Regiment meldet, so kann derselbe von dem Regiments-Commando, wenn eben ein Abgang an einem solchen Individuum ist, und keine überzähligen vorhanden sind, assentirt werden, jedoch ist derselbe vorher von'dem Regiments - Oberschmiede nicht bloß im practischen Hufbeschlage, sondern auch im Lesen und Schreiben zu prüfen. §. -ii 54. Zum Verpffegsdienste können conscribirte und unconscnbirte Inländer nur dann angenommen werden, wenn dieselben zum Linien-Dienste nicht geeignet sind; nur in ganz besonderen Fällen, welche vom Hofkriegsrathe ins Besondere zu bestimmen sind, kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. h. 1155. Jene Individuen, welche sich zu Monturs-Commissionen melden, können, wenn sie conscribirte Unterthanen sind, nur mit Bewilligung ihrer Obrigkeit ausgenommen werden; jene Leute aber, welche sich freywillig zur Spitalsdienstleistung engagiren, sind, wenn sie der Eonscription unterliegen , für ihr Werbsbezirks - Regiment zu assentiren., zum Spital zu transferiren, und dem.betreffenden Dominium zu gute zu schreiben. §. 1 i5i). Wenn Reserve-Männer das Ansuchen stellen, beym Regiment zu -bleiben, können sie ihre Dienstzeit daselbst antreten; eben so können zum Feuergewehre taugliche Landwehrmän ner, wenn sie sich freywillig dazu erbiethen, als Gemeine bevm Regiment Antreten. Sie VL Hauprstück. ÍV. A vschnitt. fiel, »egen 2fnnn bitte nicfjt ej-emter Seine ju Sen Sägers SöntaitfoHcn ju \>t- nehmen i(t. ijftfj. gilt 1. 31111.793. G 5844. .. t> »4.2Särj 81-0. K 476. 23eo&«cintingi'n 6et) 2iufn afyt tneöer Scbmiet-e jur Savali«; rie. Ms.Sep. 810.ll s44*Gttgagtnmg confcrifcirfcr uttb uncenfcri&irter £eute jur ■■ön-pncgs; $5rimd)e. j.6. 9íee.8o8.O2961. 25enei;mert 6eij (ftigagiruiig üur Sftottím-á # ©ontmiffien ober ©pUaláíietiftleifíung. am 1 o. Jlug.RoB. O 1928. », „ 3. 3uf. 815. K 3188. Zfntta&mc Der tief) frepttiHig pm geucrgcwrtjrflanfe mei« benben 9tefcr»e s unö £at15s tt'ebntämter. ■$Ft$. am3n. 3«r. 8u8.0 181% w 6.5e&, 8ue K 58« •